Ist bei Trennung die ehemalige Lebenspartnerin dazu verpflichtet mir regelmäßig Auskunft über unsere

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)
Ist bei Trennung die ehemalige Lebenspartnerin dazu verpflichtet mir regelmäßig Auskunft über unsere

Ich habe mit meiner ex Freundin eine gemeinsame Tochter die mittlerweile zwei Jahre alt ist.
Sie meint nur, dass wenn ich was über sie wissen möchte, ich sie fragen muss. Sie hällt es nicht für notwendig mir Auskunft zu geben. Woher soll ich wissen, wann es was neues zu wissen gibt. Habe auch nach mehrmaligen nachfragen gesagt bekommen, dass unsere Tochter in 4 Wochen in die kita geht.

Meine ex Freundin erzählt hingegen meiner Freundin mehr über mein Kind als mir.

Was kann ich nun tun?

Gruß
Björn Igbinigie

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Deluxe,

hast du das gemeinsame Sorgerecht`?

vG
edy

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#2
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo Björn,

Zitat (von Deluxe0406):
Sie meint nur, dass wenn ich was über sie wissen möchte, ich sie fragen muss. Sie hällt es nicht für notwendig mir Auskunft zu geben.


Da hat die Kindesmutter definitiv nicht Recht. Du bist zum Barunterhalt verpflichtet. Umgekehrt obliegt es der Kindesmutter regelmäßig Auskunft über das Wohlergehen des Kindes zu erteilen.

Gibt es eine vernünftige Umgangsregelung ? Ich würde empfehlen einen Anwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung deiner Rechte und der Rechte deines Kindes zu beauftragen.

Viele Grüße
Jessie

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

JessieR:

Zitat:
Gibt es eine vernünftige Umgangsregelung ? Ich würde empfehlen einen Anwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung deiner Rechte und der Rechte deines Kindes zu beauftragen.

:sweat: Den Tipp gebe ich nur, wenn jemand offensichtlich mehr als genug Geld hat und so auch welches zu verschenken.

Im ersten Schritt ist hier das Jugendamt Ansprechpartner, das kann auch kostenlos den Umgang regeln oder es zumindest versuchen.

Zu überlegen bleibt: was bringt die Aussage: Dem Kind geht es gut? ....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Meine ex Freundin hat das alleinige Sorgerecht und ich nur das Umgangsrecht, da ich die Vaterschaft angenommen habe.

Gruß Björn

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Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#5
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Hallo Björn,

Zitat (von Deluxe0406):
Sie meint nur, dass wenn ich was über sie wissen möchte, ich sie fragen muss. Sie hällt es nicht für notwendig mir Auskunft zu geben.


Da hat die Kindesmutter definitiv nicht Recht. Du bist zum Barunterhalt verpflichtet. Umgekehrt obliegt es der Kindesmutter regelmäßig Auskunft über das Wohlergehen des Kindes zu erteilen.

Gibt es eine vernünftige Umgangsregelung ? Ich würde empfehlen einen Anwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung deiner Rechte und der Rechte deines Kindes zu beauftragen.

Viele Grüße
Jessie


Das Problem ist, dass ich meine Tochter nicht Regelmäßig sehen kann, da es momentan finanziell nicht möglich ist.
Mir kommt es auch so vor, als würde es als eine Art zwang für meine ex sein, sich bei mir zu melden. Was kann ich tun?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#6
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von altona01):
JessieR:
Zitat:
Gibt es eine vernünftige Umgangsregelung ? Ich würde empfehlen einen Anwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung deiner Rechte und der Rechte deines Kindes zu beauftragen.

:sweat: Den Tipp gebe ich nur, wenn jemand offensichtlich mehr als genug Geld hat und so auch welches zu verschenken.

Im ersten Schritt ist hier das Jugendamt Ansprechpartner, das kann auch kostenlos den Umgang regeln oder es zumindest versuchen.

Zu überlegen bleibt: was bringt die Aussage: Dem Kind geht es gut? ....


Jedesmal wird mir gesagt, dem Kind geht es gut und es wächst und gedeit.

Meine ex hat mir auch gesagt, dass meine Tochter sich erst garnicht an mich gewöhnen soll und mich nicht als papa ansehen soll, sondern den neuen Lebenspartner von meiner ex. Den sucht sie aber seit 2015 vergebens. Hahaha

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

doppel

-- Editiert von altona01 am 13.08.2017 14:53

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Meine ex hat mir auch gesagt, dass meine Tochter sich erst garnicht an mich gewöhnen soll und mich nicht als papa ansehen soll...

Wann war das? Diese Information sollte das Jugendamt auch erhalten.

Zitat:
Mir kommt es auch so vor, als würde es als eine Art zwang für meine ex sein, sich bei mir zu melden. Was kann ich tun?

:???:
Was Sie tun können, wenn Ihre Expartnerin Sie gerade anscheinend eher vergessen möchte und dennoch ein Kind mit Ihnen hat? Die Frage gehört nicht in ein Rechtsforum. Aber mit dieser Frage können Sie sich jederzeit an eine Erziehungsberatungsstelle wenden, die helfen genau bei solchen Problemen.




-- Editiert von altona01 am 13.08.2017 14:55

Signatur:

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Editiert wegen unsachlicher und falscher Angaben, die Moderation.

Der Rat, der dir von Jessier gegeben wurde war vollkommen richtig: Du solltest bei Gericht eine strafbewehrte Umgangsregelung beantragen.

Zitat (von Deluxe0406):
Meine ex Freundin hat das alleinige Sorgerecht und ich nur das Umgangsrecht, da ich die Vaterschaft angenommen habe.


Auch wenn du unehelicher Vater bist, du kannst durchaus das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das hätte man übrigens gleich im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung einrichten können. Aber du kannst das jetzt noch gerichtlich beantragen. Wenn das vernünftig begründet wird, dann sind die Chancen sehr gut, dass du das gemeinsame Sorgerecht auch erhältst !

Du hast nicht nur die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Du und dein Kind haben auch Anrecht auf altersgemäßen und ungestörten Umgang miteinander.

Zitat (von Deluxe0406):
Das Problem ist, dass ich meine Tochter nicht Regelmäßig sehen kann, da es momentan finanziell nicht möglich ist.


Warum ist denn das so teuer, wenn du deine Tochter sehen möchtest ? Könnte es sein, dass die Kindesmutter mit dem Kind weggezogen ist? Wenn die Kindesmutter die Distanz zu verantworten hat, dann kannst du sie möglicherweise für die Kosten des erschwerten Umgangs haftbar machen ! Da solltest du die genauen Umstände hier einstellen.

Du solltest schon erwägen, einen Anwalt einzuschalten. Denn du bist nicht rechtlos. Du musst deine Rechte nur wahrnehmen.

LG
Marcus







-- Editiert von Moderator am 13.08.2017 16:06

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

gemeinsames Sorgerecht beantragen.

Zitat (von Deluxe0406):
Habe auch nach mehrmaligen nachfragen gesagt bekommen, dass unsere Tochter in 4 Wochen in die kita geht.


Viele KITAS sind verpflichtet bei Anmeldung des Kindes, das "ok" von beiden Sorgeberechtigen einzuholen.(beide müssen den Antrag unterschreiben).

edy

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Deluxe0406,
ohne Bestätigung des Jugendamts werden Sie keine Zustimmung des Gerichts erhalten.
Kurz gesagt, suchen Sie im ersten Schritt dort eine Verständigung ,werden Sie die auch bei Gericht erwirken. So einfach ist das. Gegen die Haltung des Jugendamts erwirkt auch kaum ein Anwalt irgendwas....





-- Editiert von altona01 am 13.08.2017 16:19

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Aufgrund von Ermangelung jeder Sachlichkeit editiert.

-- Editiert von Moderator am 13.08.2017 17:13

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mir geistert eine zwar etwas ältere Gerichtsentscheidung durch den Kopf, aber die dürfte immer noch aktuell sein. Unabhängig vom Sorgerecht hatte da der Vater einen Anspruch auf eine kurze schriftliche Auskunft, alle 6 Monate, wenn nichts bemerkenswertes passiert war. Das wäre für mich so ein Anhaltspunkt.

wirdwerden

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#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

editiert

-- Editiert von Moderator am 19.08.2017 23:08

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#15
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen lieben dank für eure Antworten.
Der finanzielle aspekt ist nicht sonderlich zufrieden stellend bei mir. Lebe vom Amt. Ich muss jedes mal für hin und rück Tour mit der Bahn (kein auto mehr vorhanden) 30euro zahlen. Das ist mit dem geringen Einkommen sehr schwierig. Zudem stellt mich meine ex auch als schlechten Vater da, weil ich mich angeblich nicht um meine Tochter kümmern würde. So ist das nicht korrekt. Ich möchte ja mich um sie kümmern und ein guter Vater sein, aber wenn mir keine Auskunft gegeben wird, woher soll ich wissen, wann es was neues in ihrer Entwicklung passiert.
Das verwunderliche an der ganzen Sache ist, dass sie meiner Freundin (haben ein Kind welches die halb schwester ses Kindes meiner ex ist) mehr Auskunft erteilt als mir.
Ich habe vor einigen Wochen meiner ex mal eine Ansage bezüglich der Situation gemacht, seitdem meldet sie sich nicht mehr bzw hat es sowieso von sich aus ohne zwang und muss NIE getan.
Ich glaube das beste ist, wenn ich mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen werde. Bin echt gespannt was die dazu sagen.
Das letzte und erste mal habe ich "leider" in der Gegenwart meiner ex mit dem Jugendamt gesprochen. Da konnte ich nicht alles genau sagen.

Ist meine ex eigentlich verpflichtet auch zum Vater nach Hause zu fahren oder muss der Vater jedes mal wenn er sein Kind sehen möchte seine Tochter besuchen gehen?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Deluxe0406):
Ist meine ex eigentlich verpflichtet auch zum Vater nach Hause zu fahren oder muss der Vater jedes mal wenn er sein Kind sehen möchte seine Tochter besuchen gehen?


Grundsätzlich ist der Umgangsberechtigte (hier der Vater) verpflichtet das Kind zu holen und zu bringen und die Kosten dafür zu tragen. Dazu kann das JC unter Umständen einen Teil der Kosten übernehmen.

Das der Betreuungselterteil das Kind (teilweise) bringen muss kann u.U. auch möglich sein. Z.B., wenn der BET die Entfernung geschaffen hat und diese nicht unerheblich ist (bei bis zu 50 km wird das kein Gericht so ausurteilen)

Daher bleibt immer noch die Frage: Bist du oder sie weggezogen?

edit:*in alten Threads nachgelesen* Du hast die Entfernung bereits von 750 km auf 30 km verringert in dem du in die Nähe deiner Ex gezogen bist. Wenn das noch aktuell ist dürfte eine Beteiligung (egal ob Transport oder "nur" Kostenbeteiligung ausfallen.)

-- Editiert von ratlose mama am 14.08.2017 07:17

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mama hat recht! Es gibt aber die Möglichkeit, die Kosten für den Umgang beim Job-Center geltend zu machen. Klär das ab und gut ist.

Und hinsichtlich der Auskunft über das Wohlergehen des Kindes. Ich hatte weiter oben schon drauf hingewiesen, wie das funktioniert. Ganz sicherlich ist es nicht akzeptabel, dass Du da ständig anrufst, über alles und jedes Alltagsgeschehen informiert wirst. Aber alle halben Jahre eine kurze schriftliche Stellungnahme, das sollte machbar sein.

wirdwerden

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#19
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich werde nun eure Ratschläge alle befolgen. Ich muss sagen dass ich 60km von meiner ex nun entfernt wohne. Muss ich bezüglich den Fahrtkosten zum Jobcenter oder ist hier das Jugendamt zuständig?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Angelegenheit ist im SGB II geregelt, ich meine es ist § 21. Daraus folgt, dass das Job-Center zuständig ist.

wirdwerden

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