Die Frage ist bereits in der Betreffzeile.
Ist Kindergeld überhaupt nicht mehr anrechenbar
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Doch, allerdings gilt:
Wird 0-100% des Regelsatzes der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, gibt’s weder Kindergeld noch einen halben Freibetrag, bei 100-135% des Regelsatzes ergibt sich: Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6.Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages), ab 135% des Regelsatzes wird das volle hälftige Kindergeld angerechnet.
-- Editiert von Michael29 am 02.01.2006 06:57:45
Tabelle für die Kindergeldanrechnung hier: <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab-Anlage.pdf">Kindergeldanrechnung/Pdf-Datei</a> oder getrennt nach DT und BT hier: <a href="http://www.vamv-bundesverband.de/Themen/AnrechTab.htm">Kindergeldanrechnung</a>
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 07:19:05
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