Hallo,
ich bin Wohnungseigentümer und meine Verwaltungsgesellschaft hat in der Eigentümerversammlung
über Malerarbeiten im Treppenhaus abgestimmt. Diese sollen mittels Sonderumlage finanziert werden.
Ich sehe absolut keine Notwendigkeit das Treppenhaus neu zu streichen. Kann ich vom Vermieter ein Gutachten über die Notwendigkeit dieser Instandhaltungsmaßnahme verlangen? Muss man nicht klar vorlegen, warum diese Instandhaltungsmaßnahme auch notwendig ist? Ich sehe keine Schäden oder Verschmutzungen.
VG,
Azriel
Ist Instandhaltungsmaßnahme gerechtfertigt?
20. November 2017
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Frage vom 20. November 2017 | 19:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Instandhaltungsmaßnahme gerechtfertigt?
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#1
Antwort vom 20. November 2017 | 20:10
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Nicht der Verwalter entscheidet, sondern die Eigentümer haben entschieden. Diesen Beschluss hat der Verwalter nun umzusetzen. Ist der letzte Anstrich noch nicht länger her ?
#2
Antwort vom 20. November 2017 | 20:10
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Doppel
-- Editiert von Heike J am 20.11.2017 20:12
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#3
Antwort vom 20. November 2017 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich vom Vermieter ein Gutachten über die Notwendigkeit dieser Instandhaltungsmaßnahme verlangen? :
Klar. Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
Es ist nur unklar, welche Rolle Dein Vermieter hier spielt?
#4
Antwort vom 20. November 2017 | 22:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Du meinst sicherlich "hat abstimmen lassen".Zitatich bin Wohnungseigentümer und meine Verwaltungsgesellschaft hat in der Eigentümerversammlung über Malerarbeiten im Treppenhaus abgestimmt :
Jeder Eigentümer hat das Recht eine Antrag auf Abstimmung auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
ZitatMuss man nicht klar vorlegen, warum diese Instandhaltungsmaßnahme auch notwendig ist? :
Nein, weil es zwischen notwendiger Instandhaltung und nicht notwendiger Verbesserung duchaus auch fließende Grenzen geben kann, wobei die Sicht des Einzelnen Betrachters dann durchaus unterschiedlich sein kann.
Die Versammlung bietet allerdings auch ausreichend Gelegenheit eigene Fragen noch vor der Abstimmung zu stellen, oder durch eigene Diskussionsbeiträge die Mehrheit der Eigentümer auf seine Meinungsseite zu ziehen.
Wie hat man Dir gegenüber denn den Antrag begründet?
Möglicherweise gefällt der Mehrheit die Farbe nicht mehr, sie haben sich an der alten Farbe sattgesehen?ZitatIch sehe keine Schäden oder Verschmutzungen. :
Als nur Miteigentümer muss man sich damit abfinden, dass ein Großteil aller Beschlüsse mit Mehrheit beschlossen werden, sodass man auch manchmal in den sauren Apfel beißen und auch ungeliebte Beschlüsse mittragen muss.
Und dass nicht nur wegen der rechtlichen Situation, auch wegen der zwischenmenschlichen.
Berry
#5
Antwort vom 26. November 2017 | 09:53
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Wenn es nicht um Instandhaltung, sondern um Umgestaltung geht, also andere Farbe, dann kannst Du den Beschluss anfechten, denn eine architektonische und bauliche Änderung bedarf der Einstimmigkeit.
#6
Antwort vom 26. November 2017 | 19:15
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatHallo, :
ich bin Wohnungseigentümer................
Kann ich vom Vermieter ein Gutachten ................
Verlangen kannst du von jedem alles. Ob du ein Anrecht darauf hast ist eine andere Sache.
Vorher solltest Du dir aber darüber im Klaren sein wer bzw. was Du in der Sache bist. Eigentümer oder Mieter?
#7
Antwort vom 27. November 2017 | 18:42
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Wie lange ist der Beschluss den her? Ist der überhaupt noch anfechtbar?
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