Ist Instandhaltungsmaßnahme gerechtfertigt?

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478829-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Instandhaltungsmaßnahme gerechtfertigt?

Hallo,

ich bin Wohnungseigentümer und meine Verwaltungsgesellschaft hat in der Eigentümerversammlung über Malerarbeiten im Treppenhaus abgestimmt. Diese sollen mittels Sonderumlage finanziert werden.

Ich sehe absolut keine Notwendigkeit das Treppenhaus neu zu streichen. Kann ich vom Vermieter ein Gutachten über die Notwendigkeit dieser Instandhaltungsmaßnahme verlangen? Muss man nicht klar vorlegen, warum diese Instandhaltungsmaßnahme auch notwendig ist? Ich sehe keine Schäden oder Verschmutzungen.

VG,
Azriel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nicht der Verwalter entscheidet, sondern die Eigentümer haben entschieden. Diesen Beschluss hat der Verwalter nun umzusetzen. Ist der letzte Anstrich noch nicht länger her ?

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Doppel

-- Editiert von Heike J am 20.11.2017 20:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go478829-96):
Kann ich vom Vermieter ein Gutachten über die Notwendigkeit dieser Instandhaltungsmaßnahme verlangen?

Klar. Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
Es ist nur unklar, welche Rolle Dein Vermieter hier spielt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go478829-96):
ich bin Wohnungseigentümer und meine Verwaltungsgesellschaft hat in der Eigentümerversammlung über Malerarbeiten im Treppenhaus abgestimmt
Du meinst sicherlich "hat abstimmen lassen".

Jeder Eigentümer hat das Recht eine Antrag auf Abstimmung auf die Tagesordnung setzen zu lassen.


Zitat (von go478829-96):
Muss man nicht klar vorlegen, warum diese Instandhaltungsmaßnahme auch notwendig ist?

Nein, weil es zwischen notwendiger Instandhaltung und nicht notwendiger Verbesserung duchaus auch fließende Grenzen geben kann, wobei die Sicht des Einzelnen Betrachters dann durchaus unterschiedlich sein kann.

Die Versammlung bietet allerdings auch ausreichend Gelegenheit eigene Fragen noch vor der Abstimmung zu stellen, oder durch eigene Diskussionsbeiträge die Mehrheit der Eigentümer auf seine Meinungsseite zu ziehen.

Wie hat man Dir gegenüber denn den Antrag begründet?

Zitat (von go478829-96):
Ich sehe keine Schäden oder Verschmutzungen.
Möglicherweise gefällt der Mehrheit die Farbe nicht mehr, sie haben sich an der alten Farbe sattgesehen?

Als nur Miteigentümer muss man sich damit abfinden, dass ein Großteil aller Beschlüsse mit Mehrheit beschlossen werden, sodass man auch manchmal in den sauren Apfel beißen und auch ungeliebte Beschlüsse mittragen muss.
Und dass nicht nur wegen der rechtlichen Situation, auch wegen der zwischenmenschlichen.

Berry

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#5
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Wenn es nicht um Instandhaltung, sondern um Umgestaltung geht, also andere Farbe, dann kannst Du den Beschluss anfechten, denn eine architektonische und bauliche Änderung bedarf der Einstimmigkeit.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von go478829-96):
Hallo,

ich bin Wohnungseigentümer................

Kann ich vom Vermieter ein Gutachten ................


Verlangen kannst du von jedem alles. Ob du ein Anrecht darauf hast ist eine andere Sache.
Vorher solltest Du dir aber darüber im Klaren sein wer bzw. was Du in der Sache bist. Eigentümer oder Mieter?

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#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wie lange ist der Beschluss den her? Ist der überhaupt noch anfechtbar?

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