Irrtrmlich aus gewerblicher Käufer genannt

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fährtnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Irrtrmlich aus gewerblicher Käufer genannt

Sehr geehrte Forengemeinschaft,

im Rahmen eines Grbrauchtwagenkaufs mit erheblichen Sachmangels habe ich das Problem, dass ich als gewerblicher Käufer genannt bin. Im Vertrag ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bis heute ist mir nicht aufgefallen, dass ich als gewerblicher Käufer genannt bin - ich bin ausschließlich Verbraucher und kein Händler oder Einzelunternehmer. Davon war auch niemals(!) die Rede.

Erst jetzt wo die Probleme kommen, fällt mir dies auf. Als Laie habe ich darauf nicht geachtet.
Der gewerbliche Verkäufer stützt sich jetzt darauf, dass ich als gewerblicher Käufer keine Rechte hätte.
Habe ich diesen Fall verloren?

Ich würde mich sehr über Hilfe / Beistand freuen. Einen Anwalt vor Ort kann ich mir leider nicht erlauben.

Viele Dank und Gruß
Phil

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Der VK versucht so die Gewährleistung zu umgehen. Damit wird er aber nicht durchkommen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Fährtnix):
Der gewerbliche Verkäufer stützt sich jetzt darauf, dass ich als gewerblicher Käufer keine Rechte hätte.

Dem Verkäufer mittteilen das dieser Trick eines verbotenen Umgehungstatbestandes sowohl den Staatsanwaltschaften wie auch den Zivilgerichten wohlbekannt sei. Und es nun seine Entscheidung sei, wie teuer diese Angelegenheit nun für ihn wird.
Das man fruchtlosem Fristablauf (Frist nach Datum, mindestens 14 Tage) das ganze an einen Anwalt übergibt zwecks straf- und zivilrechtlicher Verfolgung.


Kann man sich aber sparen, wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist. Dann hat man Pech gehabt, denn dann müsste man selbst beweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Stand in der Verkaufsanzeige etwas in Richtung von "Nur für den Export oder an Gewerbetreibende"?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fährtnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank zuerst für eure Unterstützung.

Das mit dem Fristablauf verstehe ich noch nicht. Der Kauf ist noch keine sechs Monate her und die Meldung + Werkstattbesuche würden unverzüglich gemeldet.

Des Weiteren wurde keine Angaben wie Verkauf nur an Export o.ä.

Habe bereits eine Deadline zur Rückabwicklung ausgesprochen, da die Instandsetzung verweigert wird - seit Monaten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

evtl solltest du mal angeben, um was für Mängel es sich handelt, da nicht alles auch immer ein "Mangel" ist um den sich ein VK auch wirklich zu kümmern hat.

Auch wären hier mal Angaben zu BJ und Laufleisstung des Fahrzeugs angebracht...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fährtnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Verzeiht mir die fehlenden Informationen. Habe beim Durchstöbern schon bemerkt, dass dies lästig ist.

BMW 525i
BJ 1985 mit 159 tkm
Kaufpreis: 8.000 Euro

Mangel: die Heizung und das Gebläse funktionieren nicht. Das Auto ist bei dem Wetter nicht fahrtauglich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Fährtnix):
Habe bereits eine Deadline zur Rückabwicklung ausgesprochen,

Mit Frist nach Datum und mit Nachweis des Zuganges?



Zitat (von Fährtnix):
da die Instandsetzung verweigert wird - seit Monaten.

Das hat man schrifrtlich?



Zitat (von Fährtnix):
die Heizung und das Gebläse funktionieren nicht.

Das könnte bei der Leistung glatt Verschleiß sein.
Aber das muss der Händler beweisen (also nicht nur mit Behauptungen abspeisen lassen)



Zitat (von Fährtnix):
Das mit dem Fristablauf verstehe ich noch nicht.

Nach 6 Monaten fällt die Beweislastumkehr weg, dann muss Du beweisen das es ein Mangel ist welcher der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Fährtnix):
Mangel: die Heizung und das Gebläse funktionieren nicht.
Seit wann funktioniert das nicht mehr? Also wie lange nach Kauf trat der Mangel auf?
Ein 22 Jahre altes Auto mit 160.000km und dann noch 8.000€??? Ich glaube, du hast dich irgendwo verschrieben. Falls nicht, dann kann das durchaus auf normalen Verschleiß zurückzuführen sein. Lüftermotoren gehen halt ab und zu kaputt. Eine Gewährleistung ist keine Garantie!

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fährtnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry van Sell:

Im Einschreiben mit Rückschein (bereits zurück erhalten) habe ich eine Frist nach Datum genannt.
Die komplette Kommunikation ist schriftlich.
Mir ist bewusst, das ein Fahrzeug faktisch nur aus Verschleißteilen unterschiedlicher Nutzungszeiten besteht.
Achso, du hast damit die Beweislastumkehr gemeint - verstanden.
Danke.

Hallo auch an -Laie-:
Ich habe die Heizung drei Wochen nach Kauf das erste mal getestet und anschließend unverzüglich den Verkäufer informiert. Ich nehme also an, dass sie die drei Wochen vor meinem Test auch nicht funktioniert hat.

Das Auto ist sogar 32 Jahre alt. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit H-Zulassung (Kaffeesatz ... sorry) :-)

Ich werde heute Abend zum Autohaus meines Vertrauens fahren und nach deren Erfahrungen fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein waschechter Oldtimer... tatsächlich wird sowas von Händlern nicht gern an privat verkauft.

Wo und wie genau sind Sie als gewerblicher Käufer genannt? Haben Sie die Annonce noch?

Wenn Ihnen das gewerbliche nur unterschoben wurde, müßte der Händler meiner Meinung nach den Mangel beheben. Bei diesem Preis muß die Heizung gehen, und wenn nicht, muß der Verkäufer das vorher sagen. Drei Wochen nach dem Kauf reklamiert, vorher nicht probiert, da ist zu vermuten, daß die Heizung beim Kauf schon defekt war.

-- Editiert von bear am 03.01.2018 18:51

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#11
 Von 
Fährtnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke bear.
Im Vertrag steht „gewerblicher Käufer" sowie „Firma: mein Vor- und Nachmame".
Die Annonce habe ich vergeblich gesucht.

Ein Tip für mich, welchen Schritt ich als nächstes einleiten kann/sollte?

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