Internetseite für AG erstellt, welche für KAG sein wird - AG fordert Schadensersatz

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
kame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetseite für AG erstellt, welche für KAG sein wird - AG fordert Schadensersatz

Hallo Community,

ich habe da mal eine etwas komplexere Frage.

Zunächst einmal gibt es drei Parteien:
Den Webdesigner (WD)
Den Auftraggeber (AG)
und der Kunde des Auftraggebers (KAG)

Der WD wurde vom AG beauftragt eine Internetseite (www.xy.de) für KAG zu erstellen. Diese Internetseite wurde vom WD mithilfe eines freien Templates erstellt. Die Texte stammen Teils vom AG und Teils vom KAG.

Nun hat der WD von den betrügerischen machenschaften vom AG gegenüber dem KAG erfahren und hat die Arbeit für den AG eingestellt und die Restsumme für die Internetseite angefordert. 1/3 der Internetseite wurden bezahlt, 2/3 stehen noch aus.
Auf jeder Rechnung des WD steht, das bis zu vollständigen Bezahlung die Dienstleistung das Eigentum des WD ist.

Damit der KAG nicht nun ohne Internetseite da steht, hat der WD die Internetseite auf www.xy.eu hochgeladen und erwähnt im Impressum die Realisierung durch den WD.
Dem AG hat das gar nicht gefallen und fordert nun täglich einen Regressanspruch bzw. einen Schadensersatz, welcher sich auf täglich eine 4-Stellige Summe beläuft bis die Seite vom Netz genommen wird. Da der AG ist der Meinung die Seite wäre sein geistiges Eigentum (IP), da er dem WD angeblich genau gesagt hätte wie die Seite zu gestalten wäre. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Es wurde ein Template benutzt doch der Designer hat es nach seinen Vorstellungen umgebaut und auch die die Farben etc. angepasst. Der AG hat mal hier und dort einen Vorschlag abgegeben, doch das Design stammt vom WD.

Im Impressum wird der KAG als Herausgeber angegeben.

Der AG wird nicht druch einen Anwalt vertreten.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Wie ist hier die Rechtslage für den Webdesigner?



-- Editier von kame am 28.04.2015 12:54

-- Editier von kame am 28.04.2015 13:28

-- Editier von kame am 28.04.2015 15:16

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Nun hat der WD von den betrügerischen machenschaften vom AG gegenüber dem KAG erfahren und hat die Arbeit für den AG eingestellt und die Restsumme für die Homepage angefordert.

Ziemlich dumme Idee ...



Zitat:
Damit der KAG nicht nun ohne Internetseite da steht, hat der WD die Internetseite auf www.xy.eu hochgeladen und erwähnt im Impressum die Realisierung durch den WD.

... aber man kann ja noch einen draufsetzen ...



Mein Rat: ab zum Anwalt bevor man es noch schlimmer macht.

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.
Insbesondere da hier auch die vertraglichen Vereinbarungen und die Korrezpondenz genau geprüft werden müssen.
Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso ist es eine dumme Idee? Würden Sie für einen Betrüger arbeiten wollen?
Die arbeit sollte eingestellt werden, bis die Angelegenheit zwischen AG und KAG geklärt ist.

Es gibt keine Vertraglichen Vereinbarungen für diesen Auftrag zwischen WD und AG.

Ich sollte noch anfügen, das die Internetseite immer unter www.xy.de/nochnichtfertig auch online ist, doch der AG hat eine Weiterleitung von der www.xy.de auf die www.xy.eu einrichten lassen.

-- Editiert von kame am 28.04.2015 15:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wieso ist es eine dumme Idee?

Weil Selbstjustiz und Vertragsbruch das immer ist.



Zitat:
Würden Sie für einen Betrüger arbeiten wollen?

Wurde er dazu verurteilt?



Zitat:
Die arbeit sollte eingestellt werden, bis die Angelegenheit zwischen AG und KAG geklärt ist.

Das wäre aber auch das höchste der Gefühle gewesen. Wobei auch das ohne Absprache mit dem AG ebenfall als Selbstjustiz und Vertragsbruch mit entsprechenden juristischen Konsequenzen zu werten wäre.



Zitat:
Es gibt keine Vertraglichen Vereinbarungen für diesen Auftrag zwischen WD und AG.

Das ist - laut eigener Schilderung im Eingangsbeitrag - absoluter Unsinn, diese existieren ja definititiv.



Das offensichtliche fehlen diverser Grundkenntnisse die ein Unternehmer benötigt lässt mich meinen Rat wiederholen: ab zum Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "kame",

Sie sollten Ihre Anfrage bei frag-einen-anwalt.de einstellen, da es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt und Sie eine rechtsverbindliche Antwort benötigen werden, damit Sie nicht selbst in Schwierigkeiten kommen.
Bei Betrügern kann man, grundsätzlich, davon ausgehen, dass sie lügen werden. Nach Ihrer Schilderung ist es so.
Das verkompliziert Ihre Position.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

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