Internetabzocke 2010

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Internet, Abofalle
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Man surft ahnungslos im Internet, um sich zu informieren, vielleicht nach Spielen für den Geburtstag der Kinder zu suchen, nach Rezepten oder Gratissoftware etc. Oft wird man auf solchen Seiten aufgefordert, seine personenbezogenen Daten einzugeben. Versteckt am unteren Ende der Seite findet sich kleiner Schrift der Hinweis, dass der Service des Anbieters Kosten verursacht. Regelmäßig wird nicht nur eine Einmalzahlung, sondern sogar ein ganzes (Jahres-)Abo verursacht.

Der Verbraucher bekommt zunächst gar nichts davon mit und erhält einige Zeit später eine Rechnung für ein vermeintlich abgeschlossenes Abo im Internet. Wird die erste Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins Haus.

Steffan Schwerin
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Gerade der Rechtsanwalt Olaf Tank steht in Verbindung mit Content Services u.a. Aber auch mydownload.de und der Betreiber Premium Content GmbH stehen hier nicht nach und locken ahnungslose Verbraucher in die Falle.

Wie aber reagieren auf eine solche Rechnung oder ein Mahnschreiben des Inkassobüros oder des Anwalts?

Zunächst sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen bespricht.

Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben an die Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich zustande gekommenen Vertrages zu vermitteln.

Hier wird durch den Rechtsanwalt hilfsweise der Widerruf des Vertrages erklärt und dieser vorsorglich auch noch angefochten. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie auf der sicheren Seite.

Es kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und insbesondere die mahnenden Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat das Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin dem zu Unrecht angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.

Auf jeden Fall sollten Sie zum Anwalt gehen. Dieser kann Ihre Interessen hier optimal vertreten. Erfahrungsgemäß übernehmen auch die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für den Anwalt.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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