Interner Firmenwechsel - neuer Arbeitsvertrag?

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nietsnie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Interner Firmenwechsel - neuer Arbeitsvertrag?

Hallo,

bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Situation:

Seit fünf Jahren bin ich in einem Betrieb beschäftigt der aus zwei getrennten Firmen besteht. Firmensitz und Geschäftsführung ist die gleiche - Bsp.: Fa. Schulze Printmedien GmbH und Fa. Schulze Druckdienstleistungen GmbH. Die eine Firma betreut Kunden aus dem industriellen Bereich und die andere Kunden aus dem Medizinbereich.

Angestellt bin ich seit fünf Jahren (z.B.) bei der Fa. Schulze Printmedien GmbH. Im täglichen Arbeitsalltag merkt man von der Firmentrennung aber nichts, ich bearbeite Aufträge nahezu zu gleichen Teilen für beiden Kundengruppen und die Art der Arbeit unterscheidet sich nur unwesentlich.

Da ein Mitarbeiter gekündigt hat, welcher in der anderen Firma beschäftigt war (Druckdienstleistungen GmbH), soll ich nun aus „organisatorischen Gründen“ in die andere Firma wechseln. Ich habe deshalb gestern einen neuen Anstellungsvertrag erhalten und soll diesen unterschrieben zurückgeben.

Einziger Hinweis im neuen Vertrag ist der Satz: „Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu Schulze Printmedien GmbH werden übernommen“.

Alles weitere im Vertrag ist wie ein komplett neuer Arbeitsvertrag, der teilweise sogar noch, im Vergleich zu meinem alten Vertrag, Vertragspunkte zu meinem Nachteil enthält wie z.B. Kündigungsfristen, Krankheitsregelung (Vertrauensarzt), Überstundenregelung, Vertragsstrafen, etc.

Fragen:

Wird in so einem Fall nicht ein Änderungsvertrag oder so etwas gemacht oder muss ein komplett neuer Vertrag gemacht werden?

Was passiert mit meinem alten Vertrag, dieser müsste doch dann gekündigt werden?

Reicht der Satz mit der Übernahme der Rechte und Pflichten aus um meine Betriebszugehörigkeit und den Kündigungsschutz zu behalten?

Danke schonmal für eure Antworten!

nietsnie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wird in so einem Fall nicht ein Änderungsvertrag oder so etwas gemacht oder muss ein komplett neuer Vertrag gemacht werden?

Müssen muß gar nichts. Was man da aushandelt, hängt am eigenen Geschick.
(In meinem Fall gab es einen einfachen Änderungsvertrag. )

> Was passiert mit meinem alten Vertrag, dieser müsste doch dann gekündigt werden?

Der würde durch den Abschluß eines neuen einvernehmlich aufgehoben. In so einem Fall wären Kündigungsfristen irrelevant (Ausnahme vermutlich: wenn der neue Vertrag so gestaltet wäre, daß dadurch die Kündigungsfristen des alten unterlaufen würden, etwa wenn erneut eine Probezeit vereinbart würde.)

26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der Hinweis im neuen Vertrag, dass alle Rechten und Pflichten mit übernommen werden ist sehr gut. DAmit wird definitiv auch ein Betriebsübergang vom Arbeitgeber akzeptiert.

Das wichtigste Problem bei solchen Geschichten ist, dass der Kündigungsschutz aufgelockert werden könnte, weil der neue Betrieb nicht mehr über die erforderliche Mindestanzahl fester Mitarbeiter verfügt woraus man noch einen K-Schutz ableiten kann.

Vertragliche Verschlechterungen muss man aber nicht akzeptieren.
Dann kann der AG ansonsten nur noch einen KÜndigung ausstellen, die sicherlich auch gerichtlich überprüfbar wäre.

1x Hilfreiche Antwort

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