Interne Bewerbung

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mon.hof.
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Interne Bewerbung

Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst in Teilzeit und unbefristet. Nun kann ich mit intern im Unternehmen auf eine andere Stelle Vollzeit aber befristet auf 2 Jahre ( mit der Option auf Übernahme) bewerben. Und hier meine Frage,sollte ich die Stelle bekommen ,muss ich dann die Befristung übernehmen oder nicht?!?!
oder muss hier automatisch die Stelle auf unbefristet sein,
Danke für die Antworten




2 Antworten
#1
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie sich auf eine befristete Stelle bewerben, dann haben Sie sich für eine befristete Stelle entschieden.
Somit muss die Stelle natürlich nicht "auf unbefristet sein", das entscheidet weiterhin der Arbeitgeber, wie lang er jemanden beschäftigt.
Nicht unüblich wäre hier, wenn denn der AG Interesse an einer Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung der Vollzeitstelle hat, dass nach Ablauf der befristeten Vollzeitstelle wieder Anspruch auf die Teilzeitstelle besteht. Aber dann müßte da ja auch Bedarf an der Arbeitskraft bestehen. Das wissen Sie ja selber am besten, ob dem so wäre.



















-- Editiert von altona01 am 06.10.2017 20:43

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
drkabo
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Und hier meine Frage,sollte ich die Stelle bekommen ,muss ich dann die Befristung übernehmen

Kommt drauf an, warum die Stelle befristet ist.
Wenn es eine Befristung mit Sachgrund ist, dann übernehmen Sie die Befristung.
Wenn es eine Befristung ohne Sachgrund ist, darf der Arbeitgeber Ihre Bewerbung eigentlich gar nicht berücksichtigen (wegen §14 Abs. 2 TzBfG ).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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