Internationale Überweisung

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)
Internationale Überweisung

Hallo liebe User,

ich habe eine Frage zu einer Auslandsüberweisung und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Folgendes ist passiert:

Firma A (aus Deutschland) muss Firma B (aus Großbritannien) X Britische Pfund (GBP) überweisen. Die Bank S der Firma A in Deutschland rechnet aus welche Summe Y in € der Summe X in GBP entspricht und hilft beim Ausfüllen des Überweisungsträgers. Beim Empfänger in Großbritannien kommen jedoch nicht X GBP an, sondern erheblich weniger.
Nach langem hin und her habe ich nun rausbekommen, dass jede Bank ihren eigenen Wechselkurs benutzt. Die deutsche Bank S hatte einen von 1,47930, die englische Bank einen von 1,5053 zugrunde gelegt, daher die Differenz.
Nach Rücksprache mit der deutschen Bank teilte diese der Firma A mit, dass man in € überwies, da so nur einmalig statt doppelt Gebühren für den Transfer anfielen. Diese gesparte Gebühr beträgt 7,00 GBP! Wow!
Also um es kurz zu machen. Ich denke, dass A von Bank S besser hätte beraten werden müssen, wie der Geldtransfer am Günstigsten für A zu bewerkstelligen ist (Schließlich hat A ja um Hilfe gebeten!)

Meine Frage nun: Ist Bank S haftbar zu machen für die mangelhafte Beratung, die A erheblich Geld und Nerven gekostet hat?

Ich freue mich auf eure Antworten




-- Editiert von oha am 13.07.2007 15:02:57

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

?????
GB gehört zur EU innerhalb der EU sind Überweisungen mit BIC und IBAN soweit mir bekannt ist doch gebührenfrei. Da ich bisher nur Überweisungen aus GB empfangen, aber selbst noch keine aufgegeben habe, ist mir auch nichts gegenteiliges bekannt.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Danke für deine Antwort Michael,

wofür die 7,00 GBP Gebühren sind, weiß ich nicht genau, aber die würde Firma A nur allzu gern zahlen. Was wirklich gravierend ist, ist der hohe Differenzbetrag. Ist da die Bank S haftbar?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo,

hat noch jemand Anregungen für mich?
Vertreter der Firma A muss heute zur besagten Bank S und den Differenzbetrag nach England anweisen, sonst ist Firma B selbstverständlich nicht zufrieden. Wäre ja ganz gut, wenn man auf ein Gespräch mit der Bank vorbereitet ist.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Gebührenfreiheit von Auslandsüberweisungen gilt m.E. nur, wenn IBAN/BIC verwendet werden und der Betrag auf Euro lautet.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

@Jotrocken

Er hat doch geschrieben, daß in € überwiesen wurde.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Okay, vielleicht war mein Thread doch zu sehr gekürzt.

Es Geht nicht um irgendwelche Gebühren. Es geht darum, dass der Firma A aufgrund der Anwendung des Wechselkurses der Bank aus England immense Kosten entstanden sind.

Es gab 2 Möglichkeiten.

1. Geld in Euro belassen und so überweisen. In GB würde dann in GBP getauscht.
2. Geld schon in Deutschland in GBP wechseln und dann überweisen.

Laut Aussage der Bank S ist Möglichkeit 1 die bessere, da dadurch nur einmal Gebühren fällig würden. (Ist mir eigentlich egal, ob das mit den Gebühren stimmt, denn selbst wenn sind die erheblich geringer als der Differenzbetrag, der nun aufgetaucht ist.)
Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass durch den deutlich schlechteren Wechselkurs der englischen Bank viele Pfund oder Euro einfach futsch sind. Hätte das die Bank S nicht wissen und berücksichtigen müssen, denn der Inhaber der Firma A hat definitiv gesagt: „Ich möchte Betrag X GBP nach England überweisen, bitte seien Sie mir behilflich“ (natürlich nicht der O-Ton, aber so in etwa) Der Angestellte der Bank S hat dann den für seine Bank gültigen Wechselkurs herausgesucht und gesagt: „Wir müssen Betrag Y € überweisen, damit Betrag X GBP ankommt." Angekommen sind bei der englischen Bank aber erheblich weniger GBP.

Ist die Bank S nun haftbar?

Und falls dies immer noch nicht zu verstehen ist, stehe ich für Nachfragen gerne bereit.

Freue mich über jede Hilfe. DANKE




-- Editiert von oha am 16.07.2007 14:45:04

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

ja, nach m.E. erbringt die Bank hier eine Dienstleistung, eine Beratung die vielleicht nicht abgerechnet wird, aber nichts desto trotz soll fachgerecht und kompetent sein. Die Bank muß selbstverständlich für diese MA gerade stehen.

Das Problem hierbei ist diesen Mangel zu belegen. Gab es Zeugen bei dem Gespräch?

Die deutsche Bank hätte im Zweifel in die ausländische Abteilung ihre Hauptfiliale fragen müssen, bei welcher solchen Transaktionen vertraut sein dürfte.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Ortilla,

danke für die Antwort - hatte ich gar nicht mehr mit gerechnet!
Bei dem Gespräch gab es leider keine Zeugen und der Geschäftsführer der Firma A will es als Lehrgeld verbuchen. Ich persönlich hätte mich da etwas mehr reingeklemmt, aber was soll's?

Bei einer zweiten Überweisung hat die Bank S aus Kulanzgründen dann die Gebühren weggelassen (es wurde diesmal in GPB überwiesen). Und siehe da, dass Geld kam zu 100% an!

Vielen Dank noch mal!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

EU-Überweisung [aus Wikipedia]

Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, auch EU-Überweisungen oder EU-Standardüberweisungen genannt, ist eine besondere Auslandsüberweisung. Sie dürfen für Kunden seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als innerstaatliche Überweisungen.

Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien erfüllen:

Die Empfängerdaten müssen in IBAN und BIC angegeben sein.
Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben. (Ausnahme: Überweisungen von und nach Schweden können wahlweise in Schwedischen Kronen vorgenommen werden.)
Der Betrag darf 50.000 € nicht überschreiten.
Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung SHA).
Seit 2005 sind auch die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden.

In Deutschland müssen Zahlungen über 12.500 € der Bundesbank für die Außenwirtschaftsstatistik gemeldet werden; bis Ende 2005 war 12.500 € auch der Höchstbetrag für eine EU-Überweisung.

Die Dauer einer Überweisung beträgt ca. fünf Banktage (gemäß Überweisungsgesetz).



-----------------
" "

-- Editiert von L.E.W. am 06.08.2007 19:48:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Danke L.E.W.

Eventuell liegt da ja der Hund begraben:
Maximal 50.000,00 € - da wurde mehr überwiesen...

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