Internat (wer zahlt Mehrbedarf) Kindergeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Internat (wer zahlt Mehrbedarf) Kindergeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht


Hallo zusammen, mein jetzt 14 jähriger Sohn lebte bisher bei uns, meinem Ehemann und unseren gemeinsamen zwei Kindern zusammen (6 und 2 Jahre. Ich habe mich vom Vater des großen 14 jährigen getrennt als ich schwanger war und bin mit mit meinem mann zusammen seit er fünf ist.jetzt gab es soviel ärger weil er viel lügt und uns beklaut das wir im März Hilfe vom Jugendamt bekommen haben in Form von ifb und man hat und schlussendlich geraten ihn bis zum Ende der Sommerferien zu seinem Vater zu geben und ab September ins Internat. Alle waren einverstanden und so haben wir ihn angemeldet das Jugendamt meinte da die Kosten so wären wie der Vater sonst Unterhalt bezahlt(430€) würde sich nix ändern. Er sollte das Internat bezahlen und dafür weil er ein we zu uns und eines zum Vater geht , bekommt er die Hälfte vom Kindergeld. Jetzt kam ein Brief von seinem Anwalt das er Felix nicht mehr hergibt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das komplette Kindergeld und 386 €Unterhalt haben will. Und er will ihn bei sich anmelden. Er verdreht dem jungen den Kopf und redet ihm ein das er sich nicht mehr melden soll. Auch behauptet der Vater ich hätte ihn rausgeworfen weil ich in der Wut zu ihm gesagt hab das er sich hier nicht mehr blicken lassen braucht weil am Abend bevor er zum Vater ging 300 Euro weg gekommen sind,(ich habe mich bei meinem Sohn dafür entschuldigt das ich das gesagt habe und unser Verhältnis ist seitdem Abstand auch wesentlich besser. Er ist aber dennoch nur zum Vater weil der null konsequent ist und das Kind denkt das er da alles bekommt jedoch gab es mit dem Vater immer ärger weswegen ich oft beim Jugendamt war.zb weil er oft getrunken hat, dem Kind die Brille nicht aufgesetzt hat weil er ihm sagte das er damit doof aussieht, Vollstreckungsbescheide weil er den Unterhalt nicht bezahlt hat uvm.er will vor Gericht. Wie stehen meine Chancen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

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11 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie stehen doch schon im Kontakt mit dem Jugendamt, reden Sie mit dem zuständigen Sozialpädagogen. Es geht hier um das Kindeswohl, das ist das entscheidende Kriterium und wenn jemals ein Gericht involviert wird, wird das zuständige Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist nicht unwichtig für die Entscheidung, oft wird der Empfehlung des JA gefolgt. Schließlich kann der Richter ja nicht mal eben in einer Verhandlung so eine wichtige Frage aufgrund der Aussage von Anwälten beurteilen... :sweat:
Wenn das Gericht sich nicht festlegen kann kann es auch sein, dass dann ein Gutachten von einem Kinderpsychologen erstellt wird.

-- Editiert von altona01 am 18.08.2017 21:40

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Jugendamt sagte zu uns das es klar ausgemacht war das er nur für diese zwei Monate zu ihm geht. Mir geht's aber auch um die ummeldung, Kindergeld und um den Mehrbedarf unabhängig vom Jugendamt

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, vielleicht hat sich herausgestellt, dass das Internat doch nicht die beste, sondern nur die zweitbeste Lösung ist? Könnte es sein, dass Vater und Sohn gut miteinander auskommen, dass da was entstanden ist, was man Zuneigung, Vertrauen nennt? Der Sohn kam bei Euch nicht zurecht. Das kommt vor. Aber, wenn er bei seinem Vater zurecht kommt, was spricht dann dagegen, dass man das mal probiert? Es hat ja wohl zwei Monate gut funktioniert. Und das Jugendamt kann nur beraten, hat in diesem Fall null offizielle Funktionen.

Ein Mensch ist da zu melden (auch ein Kind ist ein Mensch), wo er lebt. Das Kindergeld ist da zu zahlen, wo das Kind lebt. Ob du Unterhalt für das Kind zahlen musst, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Vater ist mit dem Internat auch einverstanden weil er weiß wie sein Sohn ist und er weiß dass das die beste Lösung ist.er ist ja auch schon angemeldet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ja, was soll dann die Frage hier? Also, Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind beim Vater lebt, dann dem Vater. Und weiter oben schreibst Du, der Vater gebe das Kind nicht mehr her. Also, doch nicht Internat? Könnte es sein, dass es gar nicht um das Kind geht, sondern um die Kosten?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe auch gehofft hier hilfreiche kommis zu bekommen also sachliche.Aber hier geht's nicht um Zuwendung und liebe, die hat er bei uns auch gehabt. Aber das allein reicht nicht damit ein junger Mensch erwachsen wird.wenn es in der schule nur 5und 6 hagelt und man Pubertär keinen Bock auf nix hat,denk ich sollte man schleunigst etwas unternehmen damit einem Abschluss nichts im Wege steht. Hat aber hier alles nichts mit Mehrbedarf, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindergeld zu tun. Ich bin hier raus und enttäuscht so einen Mist lesen zu müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das ist ein Rechtsforum. Ich habe auf die juristischen Probleme hingewiesen. Sorry, dass die Gesetze nicht Deiner Vorstellung entsprechen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Und ja er geht ins Internat. Weil das so mit allen Beteiligten ausgemacht wurde inkl. Sohn.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, dann ist die nächste Frage, ob der Sohn noch mal in den Ferien/wochenende bei Dir sein möchte. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.. Womit wir bei dem sind, was der Anwalt geschrieben hat. Kindergeld zum Vater, prüfen, was Du an Unterhalt zu zahlen hast.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Das Problem ist, daß man Ihren Sohn nicht gesetzlich ins Internat zwingen kann, wenn er nicht will und clever ist. Das Jugendamt entscheidet nach dem Wohl des Kindes und wenn es dieses derzeit möglicherweise beim Vater sieht (und das Kind auch), wird auch so entschieden. Ich würde erst mal abwarten, was passiert und dann ggf entsprechend handeln. Möglicherweise läuft ja alles so, wie Sie alles vorbereitet haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Schon klar, es geht aber natürlich auch um die internatskosten das Kindergeld hätte ich durch zwei geteilt weil er ein we bei uns und eins beim Vater wäre. Internat ist gleich Mehrbedarf oder?

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