Intel anklagen aus Deutschland - Sammelklage möglich?

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Intel anklagen aus Deutschland - Sammelklage möglich?

Guten Tag,

ich würde gerne wissen:

1. Wenn ich gegen Intel Klage (als Privatmensch) und erfolg habe, kriege ich dann nur Schadensersatz um die 500€ bzw, Anschaffungskosten des CPU´s oder wird eventuell erlittener Schaden bzw. was hätte/könnte passieren können mit eingerechnet?
2. Kann ich mit der Intel Sammelklage in den USA von Deutschland aus anschließen?
3. Gibt es Sammelklagen in Deutschland?
4. Wie Verhält sich das generell in Deutschland, wenn man gegen einen Konzern bzw Schadensersatz etc. klagt? Wird nur der entstandene Schaden erstattet oder noch mehr? Weil in den USA wird ja auch Geld erstatten, was hätte/könnte passieren oder nicht?
5. Ist VW eigentlich nur wegen dem Diesel angeklagt oder auch Benzin?

Gruß

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
1. Wenn ich gegen Intel Klage (als Privatmensch) und erfolg habe, kriege ich dann nur Schadensersatz um die 500€ bzw, Anschaffungskosten des CPU´s oder wird eventuell erlittener Schaden bzw. was hätte/könnte passieren können mit eingerechnet?

Ersetzt wird bei Schadenersatz der Schaden. Für "hätte hätte Fahrradkette" gibt es nichts.



Zitat (von Nutzer3723):
3. Gibt es Sammelklagen in Deutschland?

Nein.
Es gibt aber die Instrumente der "Streitgenossenschaft" und die "Prozessverbindung".



Zitat (von Nutzer3723):
4. Wie Verhält sich das generell in Deutschland, wenn man gegen einen Konzern bzw Schadensersatz etc. klagt?

Man muss sich in der Regel auf richtig krassen Gegenwind einstellen, die Gegenseite wird sich unter Umständen nicht nur einen Topanwalt leisten können.



Zitat (von Nutzer3723):
5. Ist VW eigentlich nur wegen dem Diesel angeklagt oder auch Benzin?

Weder noch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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