Instandsetzung - bauliche Veränderung?

25. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
supergimli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandsetzung - bauliche Veränderung?

Ich bin einer von 16 Eigentümern eines Altbauhauses in München. Unser Hinterhof ist mit einer Decke aus Asphalt-Kies bedeckt, die nach etwa 40 Jahren an vielen Stellen beschädigt, aufgebrochen, teilweise geflickt ist und an einer Stelle mit einer dünnen Schicht Beton (sehr unansehnlich) ausgebessert wurde. Deshalb hat eine Gruppe von Eigentümern vorgeschlagen, die Asphaltdecke durch Pflastersteine zu ersetzen. Die Steine haben wir (größtenteils) kostenlos besorgt. Nun haben wir eine schriftliche Abstimmung durchgeführt, bei der leider ein Eigentümer gegen die Pläne gestimmt hat (plus eine Enthaltung). Unser Verwalter meint, bei der Instandsetzung handle es sich um eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer geschlossen zustimmen müßten. Ist das wirklich so? Es wird ja nichts wirklich verändert, sondern nur instandgesetzt, meine ich. Wäre da eine einfache Mehrheit nicht ausreichend? Vielleicht weiß jemand Rat?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

hallo supergimli,

wesentlich ist imho die optische veränderung durch den austausch mit pflastersteinen, insoweit sehe ich auch die notwendigkeit einer vereinbarung.

nach meiner erfahrung kennen leider zu viele verwalter nicht alle unterlagen der gemeinschaft. es lohnt sich z.b. ein blick in die gemeinschaftsordnung, in der abweichend zum gesetz eine bauliche veränderung mit 3/4 mehrheit bestimmt sein kann.

man sollte auch ausloten wie heftig der widerstand des "sonderlings" ist, vielleicht will er ja nur überzeugt werden. was stört ihn eigentlich?

mein tipp: verlegen sie rasenstein! so können sich sogar abwasserkosten durch die kleinere versiegelte fläche einsparen. bei so typen oft ein stechendes argument.

mfg gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen