Ich bin einer von 16 Eigentümern eines Altbauhauses in München. Unser Hinterhof ist mit einer Decke aus Asphalt-Kies bedeckt, die nach etwa 40 Jahren an vielen Stellen beschädigt, aufgebrochen, teilweise geflickt ist und an einer Stelle mit einer dünnen Schicht Beton (sehr unansehnlich) ausgebessert wurde. Deshalb hat eine Gruppe von Eigentümern vorgeschlagen, die Asphaltdecke durch Pflastersteine zu ersetzen. Die Steine haben wir (größtenteils) kostenlos besorgt. Nun haben wir eine schriftliche Abstimmung durchgeführt, bei der leider ein Eigentümer gegen die Pläne gestimmt hat (plus eine Enthaltung). Unser Verwalter meint, bei der Instandsetzung handle es sich um eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer geschlossen zustimmen müßten. Ist das wirklich so? Es wird ja nichts wirklich verändert, sondern nur instandgesetzt, meine ich. Wäre da eine einfache Mehrheit nicht ausreichend? Vielleicht weiß jemand Rat?
Instandsetzung - bauliche Veränderung?
Verbaut?
Verbaut?
hallo supergimli,
wesentlich ist imho die optische veränderung durch den austausch mit pflastersteinen, insoweit sehe ich auch die notwendigkeit einer vereinbarung.
nach meiner erfahrung kennen leider zu viele verwalter nicht alle unterlagen der gemeinschaft. es lohnt sich z.b. ein blick in die gemeinschaftsordnung, in der abweichend zum gesetz eine bauliche veränderung mit 3/4 mehrheit bestimmt sein kann.
man sollte auch ausloten wie heftig der widerstand des "sonderlings" ist, vielleicht will er ja nur überzeugt werden. was stört ihn eigentlich?
mein tipp: verlegen sie rasenstein! so können sich sogar abwasserkosten durch die kleinere versiegelte fläche einsparen. bei so typen oft ein stechendes argument.
mfg gruwo
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