Inspektionen vom Gebrauchtwagen nur beim Händler?

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Inspektionen vom Gebrauchtwagen nur beim Händler?

Hallo, ich hätte folgende Frage.

Ich habe im April dieses Jahres einen Gebrauchtwagen gekauft.
Da der Vorgänger recht kostspielige Reparaturen in kurzer Zeit hatte, riet mein Händler mir zum Abschluß einer Gebrauchtwagengarantie, welche 20 Euro im Monat kostet.
Bedingung ist, dass die Inspektionen gemacht werden.
Ich habe mich für die Gebrauchtwagengarantie entschieden und später dann die Unterlagen erhalten.

Nun muß mein Wagen zur 60000er Inspektion.
Ich habe mir mehrere Kostenvoranschläge geholt, u.a. auch vom Boschdienst und KFZ Meisterwerkstätten.
Auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Inspektion nach Vorgaben des Herstellers gemacht werden, so dass die Garantiebedingungen eingehalten werden.

Jetzt habe ich aber in der dazu gekauften Gebrauchtwagengarantie gelesen, dass ich verpflichtet bin, die Inspektion bei meinem Händler, der mir diese über CarGarantie versicherte Garantie gegeben hat, durchführen zu lassen.
Sollte ich evtl. umziehen oder meinen Händler nicht mit der Inspektion beauftragen können, bin ich verpflichtet, eine andere Vertragswerkstatt meiner Fahrzeugmarke zu nehmen.

Erstens ist mein KFZ Händler 120 km von meinem Arbeitsplatz entfernt, und ich bin auf den Wagen angewiesen.
Und ich verstehe nicht ganz, warum ich nicht auch eine andere Vertragswerkstatt nehmen kann, wie den Boschdienst oder eine andere Meister- KFZ Werkstatt.

Ich habe nun fogelnden Artikel gefunden:
Unzulässige Einschränkung
von Gebrauchtwagengarantie verboten
(Aktenzeichen VIII ZR 354/08 ).

Könnte ich dieses auch auf mich anwenden?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Was für eine Gebrauchtwagengarantie ist es denn genau?
Eine "offizielle" einer Automarke, oder eine von einem Händler?

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#2
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich versuche, die Garantie zu beschreiben.

Der Gebrauchtwagen ist ein Citroen, gekauft bei einem Citroen Händler.

Eurocasion Top-Gebrauchtwagen mit Garantie

Vertragsart: Ony-Gebrauchtwagen

Der Käufer erhält vom Verkäufer eine Garantie, deren Inhalt sich aus dieser Garantievereinbarung und aus den beiliegenden, nebenstehend näher bezeichneten Garantiebedingungen ergibt.
Die Garantie ist durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG (nachstehen CG bezeichnet) versichert.

Dann steht noch folgendes:

Es gelten die beiliegenden Garantiebedingungen EUC 05.
Die Garantievereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugkauf und dem Abschluß eines Finanzierung/ Leasingvertrages der Banque PSA Finnce S.A. Niederlassung eutschland ageschlossen werden.

Ich hoffe, man kann mit diesen Angaben etwas anfangen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.11.2010 09:10:29
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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