Hallo,
befinde mich im 1 Jahr der Privatinsolvenz. Für die Jahre 2013 - 2016 müssen noch die Steuerklärungen gemacht werden, es besteht auch eine Abgabepflicht. Für die Jahre 13,14 und 16 hat der Insolvenzverwalter die Erklärung durch sein Steuerbüro machen lassen, da dort mit Steuererstattungen zu rechnen ist.
Für das Jahr 2015 will er sie nicht machen lassen, da dort eine Nachzahlung erwartet wird. Er hat mir aber durch den Steuerberater anbieten lassen, gegen Kostenübernahme diese Steuerklärung zu machen. Ist dieses rechtens?
Ich finde überall, dass sobald das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde, allein mein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter berechtigt und verpflichtet ist meine Steuererklärung anzufertigen und diese einzureichen (gemäß
§§ 80 InsO
i.V.m. 34 Absatz 1 und 3 AO
)
Sehe ich das falsch und darf der Insolvenzverwalter sich aussuchen, ob er die Steuererklärungen machen will oder nicht ?
Insolvenzverwalter will nur Steuerklärung für Jahre mit Rückzahlung machen. Ist das in Ordnung?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ist vielleicht die Selbstständigkeit vom IV freigegeben worden?
Nein, es liegt keine Selbständigkeit vor.
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Dann sage ich mal: Öhm ... hallooo?? WHAT??
Seit wann kann man sich aussuchen, ob man eine Steuererklärung abgeben möchte oder nicht, vor allem, wenn Steuern zu zahlen sind??
An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt dem Insolvenzgericht und dem Finanzamt (unter Angabe der Inso-Steuernr.) zur Kenntnis geben.
Die Frage ist doch nicht, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, sondern ob der Inso-Verwalter Aktionen durchziehen muss, die der Betroffene versäumt hat und die für die Inso nichts bringen. Warum erstellt er sie denn nicht selbst, ist doch nicht so schwer.
wirdwerden
ZitatDie Frage ist doch nicht, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, sondern ob der Inso-Verwalter Aktionen durchziehen muss, die der Betroffene versäumt hat und die für die Inso nichts bringen. :
Ja, dazu ist er verpflichtet.
ZitatWarum erstellt er sie denn nicht selbst, ist doch nicht so schwer. :
Weil der Insolvente selbst das gar nicht darf, also rechtlich daran gehindert ist. Berechtigt und verpflichtet zur Abgabe von Steuererklärungen ist nach Insolvenzeröffnung allein der Insolvenzverwalter, § 80 InsO i.V.m. 34 Abs. 1 und Abs. 3 AO .
Also wenn man nicht 3/5-Splitting macht oder sonstwie tatsächlich VERPFLICHTET ist eine Steuererklärung abzugeben, dann muss man das auch nur nach Aufforderung machen.
Wenn tatsächlich eine Verpflichtung bestehen sollte und der Insolvenzverwalter sich weigert, dann würde ich ganz einfach dem Finanzamt genau diesen Sachverhalt mitteilen. Spätestens wenn das Finanzamt dann auffordert MUSS der Insolvenzverwalter tätig werden.
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