Insolvenzverwalter will nur Steuerklärung für Jahre mit Rückzahlung machen. Ist das in Ordnung?

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Quidolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverwalter will nur Steuerklärung für Jahre mit Rückzahlung machen. Ist das in Ordnung?

Hallo,

befinde mich im 1 Jahr der Privatinsolvenz. Für die Jahre 2013 - 2016 müssen noch die Steuerklärungen gemacht werden, es besteht auch eine Abgabepflicht. Für die Jahre 13,14 und 16 hat der Insolvenzverwalter die Erklärung durch sein Steuerbüro machen lassen, da dort mit Steuererstattungen zu rechnen ist.
Für das Jahr 2015 will er sie nicht machen lassen, da dort eine Nachzahlung erwartet wird. Er hat mir aber durch den Steuerberater anbieten lassen, gegen Kostenübernahme diese Steuerklärung zu machen. Ist dieses rechtens?

Ich finde überall, dass sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, allein mein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter berechtigt und verpflichtet ist meine Steuererklärung anzufertigen und diese einzureichen (gemäß
§§ 80 InsO i.V.m. 34 Absatz 1 und 3 AO )

Sehe ich das falsch und darf der Insolvenzverwalter sich aussuchen, ob er die Steuererklärungen machen will oder nicht ?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Ist vielleicht die Selbstständigkeit vom IV freigegeben worden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Quidolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, es liegt keine Selbständigkeit vor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Dann sage ich mal: Öhm ... hallooo?? WHAT??

Seit wann kann man sich aussuchen, ob man eine Steuererklärung abgeben möchte oder nicht, vor allem, wenn Steuern zu zahlen sind??

An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt dem Insolvenzgericht und dem Finanzamt (unter Angabe der Inso-Steuernr.) zur Kenntnis geben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Frage ist doch nicht, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, sondern ob der Inso-Verwalter Aktionen durchziehen muss, die der Betroffene versäumt hat und die für die Inso nichts bringen. Warum erstellt er sie denn nicht selbst, ist doch nicht so schwer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch nicht, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, sondern ob der Inso-Verwalter Aktionen durchziehen muss, die der Betroffene versäumt hat und die für die Inso nichts bringen.

Ja, dazu ist er verpflichtet.

Zitat (von wirdwerden):
Warum erstellt er sie denn nicht selbst, ist doch nicht so schwer.

Weil der Insolvente selbst das gar nicht darf, also rechtlich daran gehindert ist. Berechtigt und verpflichtet zur Abgabe von Steuererklärungen ist nach Insolvenzeröffnung allein der Insolvenzverwalter, § 80 InsO i.V.m. 34 Abs. 1 und Abs. 3 AO .

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also wenn man nicht 3/5-Splitting macht oder sonstwie tatsächlich VERPFLICHTET ist eine Steuererklärung abzugeben, dann muss man das auch nur nach Aufforderung machen.

Wenn tatsächlich eine Verpflichtung bestehen sollte und der Insolvenzverwalter sich weigert, dann würde ich ganz einfach dem Finanzamt genau diesen Sachverhalt mitteilen. Spätestens wenn das Finanzamt dann auffordert MUSS der Insolvenzverwalter tätig werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen