Insolvenzverwalter reagiert nicht

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Insolvenzverwalter reagiert nicht

Hallo zusammen

Muss man mir nicht mitteilen, wenn die Rechtspflegerin die meine Insolvenz betreut in Rente geht?
Ich habe verzweifelt versucht diese zu erreichen, telefonisch unmöglich und die E-Mails kommen alle zurück, da die E-Mail Adresse unbekannt ist!!! Nun habe ich von einer Bekannten, die auch von ihr betreut wurde, erfahren das die Dame in Rente gegangen ist!

Ich habe nämlich großen Ärger mit dem Zoll, wegen der Autosteuer und weiß überhaupt nicht an wen ich mch jetzt wenden soll oder wer für mich zuständig ist!

Liebe Grüße
schnecki15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein, es muss dir nicht mitgeteilt werden, wenn die zuständige Rechtspflegerin ausscheidet. Die Rechtspflegerin hat eine Nachfolgerin oder eine Vertretung. Ruf bei der Hauptnummer des Gerichts an und lass dich zu der jetzt zuständigen Person durchstellen.
Voraussichtlich wird sie dir aber bei deinen Zollproblemen nicht weiterhelfen können.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für Angelegenheiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird weder der Rechtspfleger vom Insolvenzgericht noch der Insolvenzverwalter was machen können. Diese Personen kümmern sich nur um die Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

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#3
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut Zoll hat die Sache wohl etwas mit der Insolvenz zu tun. Es geht dabei um meine KFZ-Steuer von 2015!
Habe am 27.02.2015 eine Auto angemeldet, am 16.04.2015 wurde dann die Steuer in Höhe von 108.-€ abgebucht und am 08.06.2015 meine Insolvenz eröffnet.
Das Auto zählt laut Insolvenzverwalterin nicht zur Insolvenzmasse, da ich es für die Arbeit benötige und der Wert zu gering ist.

Im April 2016 wurde dann erneut die Steuer abgebucht und das Fahrzeug wegen eines Schadens am 01.06.2016 abgemeldet. Somit ergab sich ein Guthhaben der KFZ-Steuer für 2016 in Höhe von 80.-€ die auf meinem P-Konto gutgeschrieben wurden.

Im Oktober 2016 kam dann ein Steuerbescheid für das längst nicht mehr vorhandene Auto für die Zeit vpm 08.06.2015 - 31.05.2016 in dem ich aufgefordert wurde 105.-€ zu zahlen.

Nach Rücksprache mit dem Zoll, wurde mir gesagt, das der Insolvenverwalter wohl auch angeschrieben wurde, aber nicht reagiert hat. Meine Rechtspflegerin war übrigens in einem Insolvenzbüro hier vor Ort tätig und nicht direkt beim Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Meine Rechtspflegerin war übrigens in einem Insolvenzbüro hier vor Ort tätig und nicht direkt beim Gericht.

Rechtspfleger sind juristisch qualifizierte Beamte des Justizdienstes und an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften tätig. Das die auch bei Privaten arbeiten wäre mir neu.



Zitat (von schnecki15):
Im Oktober 2016 kam dann ein Steuerbescheid für das längst nicht mehr vorhandene Auto für die Zeit vpm 08.06.2015 - 31.05.2016 in dem ich aufgefordert wurde 105.-€ zu zahlen.

Und entsprechend Einspruch eingelegt?



Zitat (von schnecki15):
Ich habe nämlich großen Ärger mit dem Zoll,

Und welchen genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Meine Rechtspflegerin war übrigens in einem Insolvenzbüro hier vor Ort tätig und nicht direkt beim Gericht.


Rechtspfleger gibt es nur bei Gericht. Das hört sich hier eher nach Sachbearbeitern beim Insolvenzverwalter oder bei der Schuldnerberatungsstelle an.

Zitat (von schnecki15):
Im Oktober 2016 kam dann ein Steuerbescheid für das längst nicht mehr vorhandene Auto für die Zeit vpm 08.06.2015 - 31.05.2016 in dem ich aufgefordert wurde 105.-€ zu zahlen.


Der ging ja wohl an Sie persönlich. Also hat das nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun.

Außerdem

Zitat (von schnecki15):
Das Auto zählt laut Insolvenzverwalterin nicht zur Insolvenzmasse, da ich es für die Arbeit benötige und der Wert zu gering ist.


zeigt dies auch, dass das Auto keine Insolvenzmasse war und damit der IV nichts mit Steuern für das Auto zu tun hat.

Zitat (von schnecki15):
Nach Rücksprache mit dem Zoll, wurde mir gesagt, das der Insolvenverwalter wohl auch angeschrieben wurde, aber nicht reagiert hat.


Muss er ja nicht, da es sich nicht um Insolvenzmasse handelt.

1x Hilfreiche Antwort

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