Trotz Einwände des Schuldners bezahlt der Insolvenzverwalter eine klar unberechtigte Forderung, nachdem dem Schuldner bereits zuvor, trotz Kostenübernahmeangebot, die Prozessführungsbefugnis verweigert wurde. Wie und von wem kann sich der Schuldner das zu unrecht bezahlte Geld zurückholen?
Insolvenzverwalter begleicht unberechtigte Forderung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Was genau heißt das jetzt?
ist das eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung?
@art39
Verständlich ist Ihre Schilderung jedenfalls nicht. Und bei allen für mich denkbaren Konstellationen, ist für mich sehr unwahrscheinlich, dass der IV eine Forderung ganz begleicht. Dass kommt eigentlich nur bei Masseverbindlichkeiten vor und damit hat der Schuldner nichts zu tun.
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Ein Gläubiger hat eine Forderung zur Masse angemeldet, welche vom Schuldner bestritten wurde. Die Sache ging vor Gericht. Der IV hat sich nicht nur geweigert die offensichtlich unberechtigte Forderung zu bestreiten, er hat, trotz Kostenübernahme, auch die Erteilung der Prozessführungsbefugnis erteilt. In diesem Beispiel hat der IV kurioserweise sogar die zugehörigen Säumniszuschläge vollständig bestritten, die Hauptforderung aber anerkannt und bezahlt.
Zitater hat, trotz Kostenübernahme, auch die Erteilung der Prozessführungsbefugnis erteilt. :
Und wem hat er die Prozessführungsbefugnis erteilt?
Wirklich verständlich ist die Schilderung nach wie vor nicht.
ZitatEin Gläubiger hat eine Forderung zur Masse angemeldet, welche vom Schuldner bestritten wurde :
Soll das heißen, dass ein Insolvenzgläubiger eine Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat?
Wenn ja, dann hoffe ich, dass der Schuldner das Bestreiten gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt hat.
ZitatDie Sache ging vor Gericht. :
Nach der Anmeldung oder vor Insolvenzeröffnung?
ZitatIn diesem Beispiel hat der IV kurioserweise sogar die zugehörigen Säumniszuschläge vollständig bestritten, die Hauptforderung aber anerkannt und bezahlt. :
Wenn es um eine Insolvenzforderung geht, müsste aber eine 100 % Quote bestehen.
Sorry, war ein Schreibfehler.
Es muss heißen: Der Insolvenzverwalter hat sich trotz angebotener Kostenübernahme GEWEIGERT die Prozessführungsbefugnis zu erteilen. Die Quote beträgt in diesem Beispiel tatsächlich 100%.
Und was daran ging "zum Gericht" (siehe Beitrag 3).
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