Firma A: Krankenkasse meldet Insolvenz an. Einen Insolvenzverwalter (vorläufig) wird bestellt.
Verfahren wird geöffnet un der Insolvenzverwalter kümmert sich um der Chaos im Buchhaltung und alle andere Sachen. Personal wird gekündigt und fehlende Lohnabrechnungen von mehr als 6 Monate werden vom Insolvenzverwalter aufgestellt und verschickt an das bereits gekündigte Personal.
Bei Mitarbeiter A liegt bereits vom Anfang an einen Lohnpfändung von das Finanzamt vor welche der Arbeitgeber zugestellt wurde. Auf seinen Lohnabrechnung sind die Pfändungen auch aufgeführt.
Jedoch sind diese Abtretungen vom Arbeitgeber/Insolvenzverwalter als Pfändung abgezogen jedoch nie abgetragen an das Finanzamt.
Der Mitarbeiter fragt seinen FA eine Forderungsaufstellung und ist erstaunt, die teilen Ihm mit das keine Zahlungen vom Drittschuldner eingegangen sind.
Ist hier einen Insolvenzverwalter nicht verantwortlich das diese Beträge auch abgeführt werden und wie soll der Mitarbeiter jetzt vorgehen???
Insolvenzverwalter UG Finanzamt
4. Januar 2017
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Frage vom 4. Januar 2017 | 11:43
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Insolvenzverwalter UG Finanzamt
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#1
Antwort vom 5. Januar 2017 | 18:55
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wann war die Bestellung des vorl. IV?
Wann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet?
Für welche Monate genau hat der IV Lohnabrechnungen erstellt und ausgewiesene Pfandbeträge nicht an das FA abgeführt?
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 19:24
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Der IV wurde in Januar 2016 bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2016 eröffnet.
Es handelt sich um Lohnabrechnungen von Juni 2015 bis Dezember 2016..
Diese wurden vom Insolvenzverwalter erstellt da der MA diese ab juni nicht mehr erhielten wegen der Chaos im Buchhaltung..(was höchstwahrscheinlich zum Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz geleitet hat)....
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#3
Antwort vom 6. Januar 2017 | 10:01
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatEs handelt sich um Lohnabrechnungen von Juni 2015 bis Dezember 2016.. :
Ich gehe davon aus, Sie meinen Dezember 2015 und nicht 2016.
Dann betreffen die Lohnabrechnungen vollständig Zeiten aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung und zudem ist noch nicht mal der Insolvenzgeldzeitraum betroffen. Es sind also reine Insolvenzforderungen und völlig korrekt, wenn der IV nichts an das FA zahlt. Auf Insolvenzforderungen darf nichts gezahlt werden. Die können nur zur Tabelle angemeldet werden. Das kann das FA ja machen.
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