Gibt es auch bei Privatpersonen den (Straf-)Tatbestand der "Insolvenzverschleppung". In der InsO finde ich nur den Tatbestand bei jur. Personen.
Welche Möglichkeiten hätte man sonst, eine Privatperson zu "belangen"?
Ein Kunde hat bei uns im Frühjahr 2010 Leistungen im Wert von über 4.000 € bezogen, obwohl er seit Langem zahlungsunfähig ist. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist wegen Ablehnung anderer Gläubiger gescheitert. Gemäß einer uns vorliegenden Forderungsaufstellung hat der Schuldner rd. 200.000 € Schulden, hat seit Jahren Lohnpfändungen laufen und steht mit dem Rücken mehr als nur an der Wand. Der Schuldner kann sich nach Auskunft seines Anwalts nicht dazu durchringen, einen Insolvenzantrag
zu stellen.
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Insolvenzverschleppung bei Privatperson
19. Januar 2011
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Frage vom 19. Januar 2011 | 07:54
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 210x hilfreich)
Insolvenzverschleppung bei Privatperson
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#1
Antwort vom 19. Januar 2011 | 15:53
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Für Privatpersonen gibt es keine Insolvenzantragspflicht. In strafrechtlicher Hinsicht kommen in einem solchen Fall dann evtl. Straftatbestände wie Betrug oder Bankrott in Betracht.
Auch ein Gläubiger kann bei einer Privatperson im Übrigen einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
#2
Antwort vom 19. Januar 2011 | 20:58
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Eingehungsbetrug kommt m.E. auf jeden Fall in Betracht.
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