Insolvenzverschleppung - Rechtsform ltd. mit Hauptsitz in Deutschland

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2009 09:14:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverschleppung - Rechtsform ltd. mit Hauptsitz in Deutschland

Eine FA verkauft via ebay seinen Geschäftsbetrieb inklusive Userverträgen und hohen Außenständen (über 80.000) Rechtsform: ltd. mit Hauptsitz in Deutschland. Ist das nicht Insolvenzverschleppung?der Director hat 3 weitere FA über diese ltd. gegründet. Ist das rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei dem Sachverhalt ist keine Insolvenzverschleppung zu erkennen. Lesen Sie sich mal den Gesetzestext dazu durch (§ 15a Abs. 4 InsO).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2009 09:14:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Insolvenzverschleppung, § 15a Abs. 4 InsO
Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflicht, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar.


Das ist der Text. Es ist ja ersichtlich, daß eine Überschuldung vorliegt. Er verkauft die FA bei ebay. Warum sollte man das sonst tun?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

*lol*

Klar, jeder, der sein Unternehmen verkauft, ist überschuldet und macht sich der Inso-Verschleppung schuldig. Ist klar. Wissen Sie, was eine Überschuldung ist?! Kennen Sie den Jahresabschluss des Unternehmens?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert am 06.06.2009 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Es ist ja ersichtlich, daß eine Überschuldung vorliegt.

Dazu schreiben Sie bisher nichts. 80.000 EUR Außenstände bedeutet noch nicht zwingend Überschuldung; manche Firmen sind Milliarden in den Miesen und trotzdem nicht zahlungsunfähig.
Vielleicht stehen dem auch 200.000 EUR offene Forderungen gegen Dritte gegenüber? Dann steht die Firma rechnerisch erst mal bei +120.000 EUR (außer die offenen Forderungen sind endgültig nicht eintreibbar).

> Er verkauft die FA bei ebay. Warum sollte man das sonst tun?

Vielleicht möchte er sich mit seiner neuen Supermodelfreundin auf Aruba zur Ruhe setzen und hat keine Lust mehr, seine Forderungen einzutreiben?

Und wenn Opel an Tante Emma verkauf wird, ist das ja offenbar auch keine Insolvenzverschleppung, auch wenn Opel ohne den Verkauf in die Insolvenz gehen müßte.

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