Insolvenzvergleich nach Schließung des Verfahrens

28. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)
Insolvenzvergleich nach Schließung des Verfahrens

Ich befinde mich noch 3 Jahre in der Wohlverhaltensphase.

Angemeldete Forderung gibt es in Höhe von ca. 23.000 Euro

Jetzt verdiene ich wesentlich mehr, wo ich sowieso jeden Monat von meinem Lohn ca.300 Euro noch bezahlen muss.

Ich würde den Gläubigern einen Vergleich anbieten von 30 %, ist dies realistisch?

Ich hätte im Moment 5000 Euro angespart. Wollen die Gläubiger die Summe mit einmal, oder kann man die Vergleichssumme auch über den Pfändungsbetrag abzahlen?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

Sie können zu jeder Zeit im Verfahren den Gläubigern einen Vergleich anbieten. Wenn ein solcher zustande kommt, müssen nur alle Anmeldegläubiger eine Bestätigung übersenden, dass ihre Forderungen ausnahmslos erledigt sind. Dann kann das Gericht auf Ihren Antrag hin die vorzeitige RSB aussprechen.

In Ihrem konkreten Fall kann ich natürlich nicht sagen, wie die Gläubiger reagieren. Wenn die mitbekommen haben, dass jetzt monatlich 300 Euro pfändbare Beträge anfallen und das Verfahren noch 36 Monate dauert, dann werden Sie aus mathematischen Gesichtspunkten (36x300 = 10.800) heraus mit Ihren gesparten 5.000 Euro nicht weit kommen - ganz davon abgesehen, dass ich als Gläubiger die Nase rümpfen würde, wenn ich erführe, dass mein insolventer Schuldner in der Lage war, mal eben so nebenbei 5.000 Flocken anzusparen. Wenn überhaupt, dann müssten Sie den Gläubigern das so verkaufen, dass Sie das Geld von dritter Seite bekämen unter der Voraussetzung, dass alle Gläubiger ihre Forderungen für erledigt erklären. Dann könnte das Sinn machen - wenn die Gläubiger aber über Ihren besseren Job bereits Bescheid wissen, sicherlich nicht.

In jedem Fall müssten Sie den Vergleichsbetrag sofort bezahlen, wenn Sie jetzt schon die RSB erteilt bekommen möchten. Kein vernünftiger Gläubiger wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen und als Vertrauensvorschuss die Forderung für erledigt erklären. Was, wenn Sie die Ratenzahlungen einstellen? Wie soll der Gläubiger dann noch zurückrudern?

Zum Abschluss sei Ihnen gesagt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt, mit wie viel Prozent sich ein Gläubiger zufrieden gibt. Der eine will unbedingt alles haben, ein anderer wiederum gibt sich sogar mit 20% zufrieden, Hauptsache er sieht überhaupt noch was von seiner Forderung wieder. Hier heißt es: Ausprobieren. ABER: § 295 InsO (Stichwort: Gläubigerbegünstigung!!!) nicht vergessen!

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 29.05.2013 08:39

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