Insolvenzverfahren nach 20 Jahren

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
bwlstriker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren nach 20 Jahren

Hallo zusammen,

Meine bekannte hat 50.000€ Schulden und will nun nach 20 Jahren ins Insolvenzverfahren.

Jetzt sind wir kurz davor und die Anwältin will nun plötzlich 700€ für die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren (bis dato vom Staat bezahlt), mitsamt Antragstellung bis hin zum Erhalt des Insolvenzeröffnungsbeschlusses.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fallen wieder 700€ für die Vertretung im eröffneten Verfahren bis hin zum Aufhebungsbeschluss bzgl. Insolvenzverfahren an.

Sonst fallen Insolvenzverwalter- und auch Gerichtskosten an. Durch den Kostenstundungsantrag entfallen diese. Der Antrag wird ebenfalls nicht befüllt, da kein pfändbares Einkommen da ist.

Der Insolvenzveralter erhebt eine jährliche Mindestgebühr von 119,00€.

Also erhält die Anwältin 1400€ und der Verwalter 119€x5 Jahre und dann ist mit 2.000€ alles nach 5 Jahren erledigt oder?

Ist das die Wahrheit, was der Anwalt sagt?
Fällen noch weitere Kosten an?
Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Keiner hier kennt den Vertrag mit dem Anwalt/ der Anwältin. Also kann dir niemand beantworten, ob da noch weitere Anwaltskosten anfallen.

Dass jedenfalls "der Staats" so etwas bezahlt ist relativ eher aus der Kategorie "Unfug" oder "falsch verstanden". Da es kostenlose Schuldnerberatungen gibt, die einen komplett begleiten, besteht keinerlei Anspruch auf Bezahlung der Anwaltskosten durch den Staat...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
bwlstriker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke aber dies war wieder einer dieser klassischen Kommentare die mir nichts bringen und deine Zeit verschwenden also lass es bitte einfach bleiben danke!

Die Frage war doch klar.
Ist das so alles nachvollziehbar und logisch?

Oder sind für die Teilprozesse 700€ nicht gerechtfertigt? Sind die 119€ verwalter realistisch?

Danke für "konstruktive" antworten ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Falsches Unterforum. :forum:

Bitte den Moderator, den Beitrag ins Unterforum "Insolvenz" zu verschieben.
Dort gibt es hoffentlich konstruktive Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dort wird es zu den anwaltskosten auch keine andere Antwort geben. Da dort genauso niemand den mit Anwalt geschlossenen honorarvertrag kennt.

Aber was soll's. Hauptsache der bwlstriker verschwendet unsere Zeit.

Vielleicht kann er ja mal den honorarvertrag anschauen und dann sehen was an Bezahlung vereinbart war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bwlstriker):
Die Frage war doch klar.
Ist das so alles nachvollziehbar und logisch?

Diese Frage wurde doch überhaupt nicht gestellt ...



Zitat (von bwlstriker):
Ist das so alles nachvollziehbar und logisch?

Nein.
Schlicht weil der Fragesteller relevante Fakten nicht geschildert hat



Zitat (von bwlstriker):
Also erhält die Anwältin 1400€ und der Verwalter 119€x5 Jahre und dann ist mit 2.000€ alles nach 5 Jahren erledigt oder?

Zitat (von bwlstriker):
Sind die 119€ verwalter realistisch?

Man sollte man über die Bedeutung des Wortbestandteils "Mindest" in Mindestgebühr nachdenken.
Dann dürfte es logisch sein, das die Rechnung "119€x5" optimistisch ist und das dies ohne Kenntnis weiterer Fakten nicht zu beantworten ist.



Zitat (von bwlstriker):
Ist das die Wahrheit, was der Anwalt sagt?

Woher sollen wir das jetzt wissen? Aber im allgemeinen lügen Anwälte die eigenen Mandanten nicht an.



Zitat (von bwlstriker):
Fällen noch weitere Kosten an?



Wir wissen nicht was man alles vertraglich vereinbart hat.
Wir wissen nicht was man noch alles vertraglich vereinbaren wird.



Zitat (von bwlstriker):
Oder sind für die Teilprozesse 700€ nicht gerechtfertigt?

Natürlich ist es gerechtfertigt Abschlagszahlungen zu nehmen. Und bei Anwälten sogar üblich, wenn der Mandant klamm ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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