Hallo zusammen,
Meine bekannte hat 50.000€ Schulden und will nun nach 20 Jahren ins Insolvenzverfahren.
Jetzt sind wir kurz davor und die Anwältin will nun plötzlich 700€ für die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren (bis dato vom Staat bezahlt), mitsamt Antragstellung bis hin zum Erhalt des Insolvenzeröffnungsbeschlusses.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fallen wieder 700€ für die Vertretung im eröffneten Verfahren bis hin zum Aufhebungsbeschluss bzgl. Insolvenzverfahren an.
Sonst fallen Insolvenzverwalter- und auch Gerichtskosten an. Durch den Kostenstundungsantrag entfallen diese. Der Antrag wird ebenfalls nicht befüllt, da kein pfändbares Einkommen da ist.
Der Insolvenzveralter erhebt eine jährliche Mindestgebühr von 119,00€.
Also erhält die Anwältin 1400€ und der Verwalter 119€x5 Jahre und dann ist mit 2.000€ alles nach 5 Jahren erledigt oder?
Ist das die Wahrheit, was der Anwalt sagt?
Fällen noch weitere Kosten an?
Danke!
Insolvenzverfahren nach 20 Jahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Keiner hier kennt den Vertrag mit dem Anwalt/ der Anwältin. Also kann dir niemand beantworten, ob da noch weitere Anwaltskosten anfallen.
Dass jedenfalls "der Staats" so etwas bezahlt ist relativ eher aus der Kategorie "Unfug" oder "falsch verstanden". Da es kostenlose Schuldnerberatungen gibt, die einen komplett begleiten, besteht keinerlei Anspruch auf Bezahlung der Anwaltskosten durch den Staat...
Danke aber dies war wieder einer dieser klassischen Kommentare die mir nichts bringen und deine Zeit verschwenden also lass es bitte einfach bleiben danke!
Die Frage war doch klar.
Ist das so alles nachvollziehbar und logisch?
Oder sind für die Teilprozesse 700€ nicht gerechtfertigt? Sind die 119€ verwalter realistisch?
Danke für "konstruktive" antworten ;-)
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Falsches Unterforum.
Bitte den Moderator, den Beitrag ins Unterforum "Insolvenz" zu verschieben.
Dort gibt es hoffentlich konstruktive Antworten.
Dort wird es zu den anwaltskosten auch keine andere Antwort geben. Da dort genauso niemand den mit Anwalt geschlossenen honorarvertrag kennt.
Aber was soll's. Hauptsache der bwlstriker verschwendet unsere Zeit.
Vielleicht kann er ja mal den honorarvertrag anschauen und dann sehen was an Bezahlung vereinbart war.
ZitatDie Frage war doch klar. :
Ist das so alles nachvollziehbar und logisch?
Diese Frage wurde doch überhaupt nicht gestellt ...
ZitatIst das so alles nachvollziehbar und logisch? :
Nein.
Schlicht weil der Fragesteller relevante Fakten nicht geschildert hat
ZitatAlso erhält die Anwältin 1400€ und der Verwalter 119€x5 Jahre und dann ist mit 2.000€ alles nach 5 Jahren erledigt oder? :
ZitatSind die 119€ verwalter realistisch? :
Man sollte man über die Bedeutung des Wortbestandteils "Mindest" in Mindestgebühr nachdenken.
Dann dürfte es logisch sein, das die Rechnung "119€x5" optimistisch ist und das dies ohne Kenntnis weiterer Fakten nicht zu beantworten ist.
ZitatIst das die Wahrheit, was der Anwalt sagt? :
Woher sollen wir das jetzt wissen? Aber im allgemeinen lügen Anwälte die eigenen Mandanten nicht an.
ZitatFällen noch weitere Kosten an? :
Wir wissen nicht was man alles vertraglich vereinbart hat.
Wir wissen nicht was man noch alles vertraglich vereinbaren wird.
ZitatOder sind für die Teilprozesse 700€ nicht gerechtfertigt? :
Natürlich ist es gerechtfertigt Abschlagszahlungen zu nehmen. Und bei Anwälten sogar üblich, wenn der Mandant klamm ist.
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