Insolvenzverfahren eröffnet -> P-Konto -> Rücklastschrift

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)
Insolvenzverfahren eröffnet -> P-Konto -> Rücklastschrift

Moin, Moin

heute habe ich einen Brief von der Bank erhalten in dem mir mitgeteilt wird, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte. Nun habe ich den Insolvenzantrag eingereicht welcher auch als eröffnetes Verfahren am 07.03.2017 in der Schufa eingetragen wurde. Mein Konto ist mit 90 Euro im Plus und trotz dem wurde eine Lastschrift in Höhe von 9,99 € "mangels Deckung" nicht eingelöst. Das kann aber nicht sein. Es gibt auch keine weitere Abbuchung die das Konto eventuell ausgereizt hätte. Ein P-Konto habe ich schon seid es das P-Konto gibt. Eine Pfändung liegt auch nicht auf dem Konto.

Frage: Kann es sein, das die Bank alle Abbuchung ab jetzt nicht mehr einlöst?

Danke und Gruß aus Hamburg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Frage sollte man der Bank stellen, und auch gleich nachfragen, wieso die Lastschrift nicht ausgeführt wurde.

Oder kam die Plusbuchung später (Buchungsdatum nicht Wertstellung beachten).

Berry

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#2
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Oder kam die Plusbuchung später (Buchungsdatum nicht Wertstellung beachten).

Berry


Nee,- da war Plus drauf,- und das Konto ist die letzten 10 Jahre nie auf null oder ins Minus gerutscht. Das verstehe ich halt nicht. Wenn jetzt solche Posten nicht mehr eingelöst werden, bekomme ich jetzt schon Panik...

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das ist mit der Bank zu klären. Dem Gläubiger würde ich unverzüglich den offenen Betrag + 5,- Rücklastschrift überweisen. Sonst trifft man sich hier im Unterforum Inkasso wieder.

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#4
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Das ist mit der Bank zu klären. Dem Gläubiger würde ich unverzüglich den offenen Betrag + 5,- Rücklastschrift überweisen. Sonst trifft man sich hier im Unterforum Inkasso wieder.


Hallo und Danke für die Tipps. Ich habe heute bei der Bank angerufen und es war sehr deutlich zu spüren, dass Kunden mit privater Insolvenz keine Kunden mehr, sondern Bittsteller sind. Halleluja,- so herablassend wurde ich noch nie behandelt. Die Erklärung der Bankangestellten: Als sie Kenntnis von der Privaten Insolvenz erhalten haben, wurde sofort das Konto eingefroren. Erst einige Stunden später wurde das Konto wieder frei gegeben da ich ein P-Konto habe. Wörtlich: "das konnten sie ja selbst sehen, dass eine Abbuchen einige Stunden später wieder eingelöst wurde" und die gute Frau weiter: "sie haben ja einen Tag später die Rechnungssumme überwiesen,- da kommt schon nichts auf sie zu". Erst als ich explizit gefragt habe, wer die Kosten dafür trägt, wenn wenn der Anbieter Gebühren für die Rücklastschrift erhebt, wurde mir gesagt: "dann können sie sich ja wieder melden".

Frage: Nun scheint es so dass ich grundsätzlich nur noch über den regulären Pfändungsfreibetrag verfügen kann obwohl mit etwas mehr als 1400 Euro zustehen da durch die Lohnpfändung schon der Rest gepfändet wird. (Ich verdiene ca. 2200 Euro Netto dabei bleiben mir mehr als der reguläre Freibetrag.) Was muss ich machen, damit ich über das Geld was von meinem Arbeitgeber auf mein Konto eingeht auch in voller Höhe verfügen kann?

Danke und Gruß aus Hamburg

1x Hilfreiche Antwort

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