Insolvenzgeldvorfinanzierung - Kündigung und neuer Job?

29. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tinny90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeldvorfinanzierung - Kündigung und neuer Job?

Liebe Forumsmitglieder,

ich stehe aktuell vor einem recht verzwickten Problem: Ich bin derzeit noch Studentin und arbeite geringfügig beschäftigt bei einer Firma, die vor kurzem Insolvenz angemeldet hat. Um die Gehälter der Mitarbeiter abzusichern, wurde mit einer Bank eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Laut der Ankaufsvereinbarung der Bank muss der Arbeitnehmer zusichern, im jeweiligen Zeitraum kein anderes neues Arbeitsverhältnis anzutreten - so weit, so gut.

Die Problematik ist nun, dass ich gern aus dieser Firma raus möchte und mit schon einen neuen Job besorgt habe, den ich ab sofort antreten könnte. Nun bin ich mir aber nicht sicher, wie das für geringfügig Beschäftigte geregelt ist. Der Gehaltabrechnungszeitraum in dieser Firma geht grundsätzlich vom 16. des Monats bis zum 15. des Folgemonats, woraus ich schließe, dass dieser mit dem Finanzierungszeitraum der Bank übereinstimmen müsste. Wenn ich folglich bis zur Mitte des Monats September dort arbeite und ab dem 16. September ein neues Arbeitsverhältnis beginne, ist dann diese Prämisse erfüllt oder muss man den Monatszeitraum annehmen? Und wie ist die Regelung bezüglich der Kündigung? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass, wenn man in diesen drei Monaten, in denen das Insolvenzgeld gezahlt wird, kündigt, den gesamten Betrag wieder zurückzahlen muss - stimmt das?

Leider findet man immer nur Informationen für Arbeitnehmer in Vollzeit, für Studijobs etc. sind die Quellen relativ rar.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei diesem Problem helfen könntet.
Beste Grüße
Tinny90

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Tinny90):
Der Gehaltabrechnungszeitraum in dieser Firma geht grundsätzlich vom 16. des Monats bis zum 15. des Folgemonats


Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich. Sicher das das so ist? Oder wird evtl. am 15. des Folgemonats für den vorhergehenden Kalendermonat abgerechnet und ausgezahlt?

Zitat (von Tinny90):
Wenn ich folglich bis zur Mitte des Monats September dort arbeite und ab dem 16. September ein neues Arbeitsverhältnis beginne, ist dann diese Prämisse erfüllt oder muss man den Monatszeitraum annehmen?


Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit der insolventen Firma beenden und erst danach eine neue Tätigkeit anfangen, dann sollte das alles kein Thema sein. Evtl. gibt es dann keine Vorfinanzierung für Sie. Sie bekommen dann aber das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur, wenn das Verfahren eröffnet wurde.

Zitat (von Tinny90):
Und wie ist die Regelung bezüglich der Kündigung?


Für Sie gelten ganz normal Ihre Kündigungsfristen, die auch ohne Insolvenz gelten würden. Wenn Sie früher raus wollen, müssen Sie einen Aufhebungsvertrag schließen.

Zitat (von Tinny90):
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass, wenn man in diesen drei Monaten, in denen das Insolvenzgeld gezahlt wird, kündigt, den gesamten Betrag wieder zurückzahlen muss - stimmt das?


Insolvenzgeld muss im Fall der Kündigung nicht zurück gezahlt werden. Das Insolvenzgeld wird doch auch bei Vorfinanzierung sowieso für bereits erbrachte Arbeitsleistungen gezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinny90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,

zunächst einmal vielen Dank für die rasche Antwort!

Ja, der Abrechnungszeitraum ist ganz sicher so: Ich bekomme beispielsweise jetzt Ende August die Stunden vom 16. Juli bis 15. August ausbezahlt. Der zweite Teil aus dem August geht dann in den September - keine Ahnung, warum das so komisch ist.

Ich hätte noch einmal eine Frage: An und für sich wäre das ja auch so kein Problem oder? Als geringfügig Beschäftigter kann man ja auch noch einen weiteren Aushilfsjob haben oder?

Beste Grüße
Tinny90

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen