Hallo,
folgendes Problem:
am 22.04.13 hat meine AG beim Amtsgericht Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Sofort wurde ein Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht bestellt.
Am 29.04.13 wurde mir (AN) die Kündigung ausgehändigt. Kündigungsfrist 6 Monate also: 31.10.2013(war auch im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Kündigungsfrist lag beidseitig bei 6 Monaten). Der Monat April konnte nicht mehr bezahlt werden. Ich habe für den Monat April 2013 kein Gehalt erhalten. Am 02.05.13 war ich beim zuständigen Arbeitsamt und habe mich arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf Insolvenzgeld gestellt. Ab diesem Zeitraum habe ich Arbeitslosengeld erhalten (also ab 05/13). Am 30.01.14 habe ich vom Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten, das am 16.12.13 das Insolvenzverfahren
mangels Masse abgewiesen wurde.
Am 03.04.14 erhalte ich ein Schreiben vom Arbeitsamt mit der Abrechnung bzw. Bewilligung des Insolvenzgeldes.
Darin werden aber die Monate 08/13, 09/13 und 10/13 berechnet. In diesen Monaten habe ich Arbeitslosengeld erhalten und dies wird natürlich abgezogen. Soweit alles i.O.
Nur was ist mit dem Gehalt von April 13? Da habe ich weder Insolvenzgeld noch Arbeitslosengeld erhalten. Also eine beträchtliche Summe.
Nach Telefonat mit der Sachbearbeiterin vom AA sagte Sie: Pech gehabt, es zählen die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Und nu?
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Insolvenzgeld falsch berechnet?
7. April 2014
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Frage vom 7. April 2014 | 13:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzgeld falsch berechnet?
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#1
Antwort vom 7. April 2014 | 14:38
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Die Auskunft der Sachbearbeiterin von der AfA ist zutreffend. Insolvenzgeld gibt es nur für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis oder aber die letzten drei Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhälntisses, falls dies früher ist. Auf der offenen Forderung für April bleibt der AN sitzen.
#2
Antwort vom 7. April 2014 | 16:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Das ist doch nicht i.O.
Und wie bekomm ich jetzt mein Geld? Klagen gegen den ehemaligen AG?
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#3
Antwort vom 7. April 2014 | 16:09
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
quote:
Klagen gegen den ehemaligen AG?
Das bringt nichts mehr, weil der ehemalige AG ja nun in Insolvenz ist. Ihnen bleibt leider nichts anderes übrig, als den Lohn für April beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden und darauf zu hoffen, dass wenigstens eine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
#4
Antwort vom 7. April 2014 | 18:58
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Anmeldung zur Tabelle funktioniert auch nicht, weil das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde.
Von daher bringt aber auch eine Klage gegen den EX-AG nichts, weil da nichts zu holen ist.
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