Insolvenz_Transfergesellschaft_Frist

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477554-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz_Transfergesellschaft_Frist

Gibt es für mich als AN, eine Frist einen Vertrag für eine Transfergesellschaft zu leisten?
Fristgerechte Kündigung (3 Monate) habe ich bereits vor 2 Tagen erhalten, morgen wird von der Transfergesellschaft ein Profiling erstellt und übermorgen soll die Unterschrift aller gekündigten Mitarbeiter auf den Transfervertrag!
- Was passiert, wenn ich mich jetzt 2 Wochen bei meinem noch Arbeitgeber, krank melde bzw. krankschreiben lasse und ich am Freitag keine Unterschrift abgeben kann?
- Muss mir die Transfergesellschaft einen neuen Vertrag mit neuem Eintritsdatum austellen, rückwirkend wird so ein Transfervertrag wohl nicht funktionieren?!
- Kann ich mit der Transfergesellschaft einen späteren Zeitpunkt verhandeln, nach der fristgerechten 3 Monats (Insolvenz) Frist oder möchte das der Insolvenzverwalter nicht?
- Und wenn man eine Unterschrift zur TG geleistet hat, kann dieser Vertrag noch einmal von allen 3 Seiten "aufgehoben" werden?
- Und wenn man eine Unterschrift zur TG geleistet hat, auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden eventuell in 3 Monaten oder sogar erst in 9 Monaten?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb477554-82):
- Was passiert, wenn ich mich jetzt 2 Wochen bei meinem noch Arbeitgeber, krank melde bzw. krankschreiben lasse und ich am Freitag keine Unterschrift abgeben kann?

Mit etwas Glück erhaält man den Vertrag per Post oder kann nachträglich unterzeichnen.
Mit etwas Pech bekommt man dann halt keinen Vertrag mehr.



Zitat (von fb477554-82):
- Muss mir die Transfergesellschaft einen neuen Vertrag mit neuem Eintritsdatum austellen, rückwirkend wird so ein Transfervertrag wohl nicht funktionieren?!

Doch, kann er.



Zitat (von fb477554-82):
- Kann ich mit der Transfergesellschaft einen späteren Zeitpunkt verhandeln, nach der fristgerechten 3 Monats (Insolvenz) Frist oder möchte das der Insolvenzverwalter nicht?

Sollte man die TG fragen.

In der Regel kann man aber das Angebot annnehmen oder es lassen.
Schlicht weil solche Gesellschaften mit genau definierten Mitteln ausgestattet werden, für einen genau definierten Zweck und einen genau definierten Zeitraum. Eine Berücksichtigung der persönlichen Zeit- und Lebensplanung einzelner Mitarbeiter findet da nicht statt.



Zitat (von fb477554-82):
- Und wenn man eine Unterschrift zur TG geleistet hat, kann dieser Vertrag noch einmal von allen 3 Seiten "aufgehoben" werden?

Eine einvernehmliche Aufhebung von Verträgen ist in der Regel möglich, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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