Insolvenz vermeiden: der Gläubigervergleich

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Schneller schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren: ein gut vorbereiteter und fachmännisch begleiteter Vergleich zur Schuldenregulierung

In der letzten Zeit stelle ich fest, dass die Aussichten, eine Insolvenz zu vermeiden und stattdessen Vergleiche mit den Gläubigern abzuschließen, steigen ( "Schuldenvergleich statt Insolvenz" ).

Oliver Gothe-Syren
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht

Diese Entwicklung ist erfreulich: die Schulden über einen außergerichtlichen Vergleich zu regulieren, ist sowohl für die Betroffenen (von Unternehmer, über Angestellte bis hin zu gescheiterten Selbständigen/Arbeitslosen) als auch für die Gläubiger meist die bessere Lösung. Denn Insolvenzverfahren führen – wenn überhaupt – zu kaum nennenswerten Quoten (statistisch zwischen 0-3 %) und zu einem jahrelangen bürokratischen Verfahren, bei denen höchstens der Insolvenzverwalter/Treuhänder verdient.
Aus meiner Tätigkeit und aus Vorträgen für betroffene Gläubiger weiß ich, dass sich herumgesprochen hat, dass eine Insolvenz nichts für die Gläubiger einbringt.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich daher nicht überraschend, dass in den letzten Monaten und Jahren die Aussichten, über einen Vergleich mit den Gläubigern zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung und einem (schuldenfreien) Neuanfang zu kommen, steigen. Von Banken über Finanzämter bis hin zu Tupperware und anderen Unternehmen als Gläubiger steigt die Bereitschaft, einen Gläubigervergleich abzuschließen und damit eine Insolvenz zu vermeiden. Nach meiner Erfahrung ist es wesentlich für einen Erfolg, dass transparent und glaubhaft die Vermögensverhältnisse dargestellt werden und die Vorteile eines Vergleichs – etwa durch Mittel eines Sponsors (Drittmittel), auf die bei Vollstreckung oder im Insolvenzverfahren naturgemäß keine Ansprüche bestehen – dargestellt werden. Für mich ist dies wegen meiner Erfahrungen aus Insolvenzverfahren und der Vertretung von betroffenen Schuldnern und Gläubigern eine klare Tatsache.
Viele Mandanten berichten mir, dass Schuldnerberater einen außergerichtlichen Einigungsversuch häufig eher lieblos als teilweise vorgeschriebenes Vorverfahren bei Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Dabei gibt es Wege, die Gläubiger von den Vorteilen einer außergerichtlichen Regulierung zu überzeugen.

Es ist wirklich erfreulich, dass dieser Weg funktioniert und damit in vielen Fällen überflüssige und für die Betroffenen sinnlose Insolvenzverfahren vermieden werden können. Ich denke, dass die Zahl der (nutzlosen) Insolvenzverfahren erheblich sinken würde und damit auch die Gerichte erheblich entlastet würden, wenn sich herumsprechen würde, wie aussichtsreich und wirtschaftlich vernünftig ein gut vorbereiteter und fachkundig begleiteter Vergleich zur Schuldenbereinigung ist.

Insolvenzverfahren sind real aussichtslos für die Gläubiger

Die üblen Aussichten in einem Insolvenzverfahren führen dazu, dass die Aussichten, einen vernünftigen Gläubigervergleich (bei Verbraucherinsolvenzverfahren: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) abschließen zu können, groß sind. Das bestätigt meine praktische Erfahrung – je nach den Aussichten in einem Insolvenzverfahren können Gläubigervergleiche in Form von Teilzahlungsvergleichen über eine Quote von teilweise 50% oder teilweise sogar 10-25% geschlossen werden. Jüngst habe ich bei einem Inkassounternehmen – die als einzige Gläubigervertreter einen wirtschaftlich sinnvollen Gläubigervergleich abgelehnt hatten – erlebt, dass die weitere Darstellung der auch für die Gläubiger nachteiligen Folgen eines Insolvenzverfahrens und einer transparenten Dokumentation der Vermögensverhältnisse dann doch zu einer sinnvollen Lösung führen kann: Hintergrund war eine allgemeine Richtlinie der vom Inkassounternehmen vertretenen Gläubiger, dass kein Vergleich unter 75% akzeptiert werde; die Quote wurde dann nach ausführlicher Besprechung und Darstellung der Konsequenzen doch auf 30% reduziert.

Der Gläubigervergleich als schnellerer/besserer Weg

In vielen Fällen sind Geschäftspartner, Familienangehörige oder Freunde bereit, in die Zukunft eines schuldenfreien Lebens/einer schuldenfreien Betätigung zu investieren.

Der Darstellungsaufwand (Analyse, Bewertung und Dokumentation des alternativen Insolvenz-Szenarios für die Gläubiger), Verhandlung und Koordination mit den verschiedenen Gläubigern ist recht groß, lohnt sich aber für alle Beteiligten, da meist ein viel besseres Ergebnis als bei dem Schritt in das Insolvenzverfahren herauskommt:

  1. Die Quote eines Gläubigervergleichs beträgt ein Vielfaches im Vergleich zu einer Insolvenzquote,
  2. Es wird kein Insolvenzverwalter/Treuhänder bestellt, der bei Insolvenzverfahren als einziger gut verdient: Kostenersparnis,
  3. Schnellere Löschung bei Schufa und Schuldenregister sowie Auskunfteien,
  4. Keine langwierige Einschränkung (Jobsuche, Kündigung) wegen eines langwierigen Insolvenzverfahrens und  langjährigen Wohlverhaltensperiode mit Risiken, dass die Restschuldbefreiung am Ende versagt wird,
  5. kein langwieriges Warten der Gläubiger bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens, bis dann entweder gar nichts oder eine lächerliche Quote nach Abzug der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausgeschüttet wird.

 Wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten eines Gläubigervergleichs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben, können Sie gerne unverbindlich für ergänzende Informationen Kontakt aufnehmen.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

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