Ich habe ein Problem mit meiner Gehaltsabrechnung.
Folgendes:
Ich habe ein Brutto Gehalt in Höhe von 2137 Euro BRUTTO.
Netto bleiben mir davon 1450 Euro.
Manchmal erhalte ich Zulagen wenn ich an Feiertagen oder auch mal auf einen Sonntag arbeite
In der November Abrechnung hatte ich 2 Feiertage von Oktober und 1 Sonntag mit drauf.
Das Steuerbüro hat das nun so berechnet.
2137 Euro BRUTTO plus die Zulagen knapp 300 Euro macht knapp 2500 Euro BRUTTO. Davon wurde der NETTO Anteil ausgerechnet . Sind 1789 Euro und davon sollen mir 445 Euro !!!! gepfändet werden.
meines Erachtens ist die Berechnung falsch.
Denn Zulangen sind doch NICHT pfändbar.
Das Steuer Büro hat ja alles zusammen gerechnet.
Das Steuerbüro darf doch nur mein BRUTTO Gehalt berücksichtigen (OHNE ZULAGEN),.
NETTO sind das 1450 Euro und davon den pfändbaren Anteil abziehen (laut Tabelle wären das knapp 250 Euro).
Stattdessen haben die mein BRUTTO Gehalt und die 300 Euro Zulagen zusammen gerechnet . somit ist ein größerer BRUTTO Anteil entstanden und somit hat sich auch ein höheres NETTO Einkommen ergeben. Davon sollen jetzt 445 Euro gepfändet werden.
Das ist doch nicht Richtig? ODER?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe und Antwort.
Insolvenz und Feiertag Zulagen , falsch Berechnet?
24. November 2017
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Frage vom 24. November 2017 | 22:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Feiertag Zulagen , falsch Berechnet?
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#1
Antwort vom 25. November 2017 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
So pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Vielleicht mal in § 850a ZPO
schauen. Im übrigen urteilen die Landesarbeitsgerichte da durchaus unterschiedlich.
wirdwerden
Und jetzt?
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