Insolvenz mit Mietschulden und Gerichtskosten

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)
Insolvenz mit Mietschulden und Gerichtskosten

Hallo Leute,

folgende Frage :

Wenn einer Insolvenz anmelden will , darf man doch keine Mietschulden haben ?? Wie sieht das aus mit Gerichtskosten aus einem verlorenen Prozess mit dem Vermieter die in montalichen Raten abgezahlt werden??? Das Urteil läuft auf Gesamtschuldner , das heißt kann der eine nicht zahlen muß der andere es tuen. Kann der aber diese Kosten nicht alleine tragen , da unpfändbar durch Kinder , kann er das in die Inso mit rein tuen ???
Und wie sieht das aus mit Mietschulden die durch einen Kredit abgelöst wurden , aber dieser Kredit über jemand anderes laufen , weil es selbst keinen mehr bekommen hat??? Wie stehen die Chancen das Geld wieder zurück zu bekommen? Nachgewiesen werden kann es das es für Mietschulden gezahlt wurde von dem jenigen der diesen Betrag überwiesen hat mit dem Vermerk Mietschulden !

Hoffe auf Infos von euch !!

LG grübeline

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich muss mal ein bisschen sortieren:

Mietschulden und Gerichtskosten müssen mit in die Insolvenz genommen werden, wenn sie vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind.

Wenn für die Gerichtskosten Gesamtschuldner haften, ändert das auch nichts.
Derjenige, der Inso anmeldet, gibt die kompletten Gerichtskosten an. Natürlich ist es dann sehr wahrscheinlich, dass sich die Gerichskasse an den/die weiteren Gesamtschuldner wendet und dort die Gesamtforderung geltend macht.

Mietschulden, die durch einen Kredit von einem Dritten abgelöst wurden, dürfen nicht mit in die Inso genommen werden.
Hier muss der Dritte den Kredit ausgleichen, kann aber seine Forderung dir gegenüber mit zur Inso-Tabelle anmelden.

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#2
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

@bummelbiene99,


was ist wenn aber der jenige nicht Pfändbar ist durch Kinder und dementsprechenden Einkommen??

lg grübeline

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Mir wird nicht ganz klar, von wem du im einzelnen jeweils redest und worum es dir bei deinen Fragen geht. Darum reden wir ev. aneinander vorbei.Ich versuch jetzt mal eine Antwort aufgrund allgemeiner Einschätzung/Vermutung. Wenn ich die Gesamtsituation falsch einschätze, melde dich.
Also: Mietschulden sind kein rechtliches Hindernis, Insolvenz anzumelden.
Wenn die Miete aber (normalerweise für mindestens 2 aufeinanderfolgende Termine) rückständig ist, gibt das dem Vermieter das Recht, die Wohnung zu kündigen.
Wohnst Du also noch in der Wohnung für die Mietschulden bestehen und der Vermieter hat bislang deswegen noch nicht gekündigt, könnte er sich angesichts deines Planes, Insolvenz anzumelden, durchaus überlegen, das jetzt zu tun. Denn deine Insolvenz wird für ihn bedeuten, dass er seine rückständigen Mieten abschreiben kann.
Sind es Mietschulden aus einer alten Wohnung ist das egal.
Gerichtskosten: Du hast geschrieben: Du und jemand anderer müssen dafür als Gesamtschuldner aufkommen.
Diese Schulden kannst Du nicht nur, sondern musst Du angeben, wenn Du Insolvenz anmeldest, egal ob Du oder der Andere unpfändbar "wegen Kindern" ist.
Du hast geschrieben, die Gerichtskosten werden in Raten gezahlt.
An wen? Den Vermieter oder die Gerichtskasse? Von wem? Von Dir oder dem Anderen?
Angeben musst Du sie auf jeden Fall in deinem Insolvenzverfahren, derjenige, dem Ihr das Geld schuldet, wird sich aber an den Anderen wenden. Dadurch, dass du in Insolvenz bist, sind die Schulden nicht für beide weg. Wenn bei dem Anderen nichts zu pfänden ist, ist nichts zu pfänden. Aber weg sind die Schulden dadurch für ihn nicht.
Du schreibst: ein Dritter hat einen Kredit aufgenommen und mit diesem Geld deine/eure Mietschulden gezahlt.
Geld wirst weder Du noch der Dritte zurückbekommen, wenn Du Insolvenz anmeldest. Warum auch?
Zunächst einmal musst Du aber zu einer amtlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Vorher kannst Du sowieso keine Insolvenz anmelden (jedenfalls nicht, wenn du nie als Selbständige(r) gearbeitet hast.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo,

also ich versuch jetz mal das einwenig zu entwirren , sorry.

Also nicht ich bin der in das Inso gehen will , sondern der ehemalige Mitbewohner . Er hat sich finanziell total übernommen so , das er mich jetzt hier mit meinen drei Kindern auf seiner Mietschuld sitzen läßt . Er ist sozusagen von heut auf morgen ausgezogen ohne das ich etwas davon wußte und läßt mich mit den laufenden Kosten einfach sitzen.
Ich habe immer gehört aber auch im Fernsehen gesehen das man mit Mietschulden nicht einfach so ins Inso kann ??? Wieso geht das den jetzt doch bei ihm??? Er hat wohl eine Insolvenzanwältin an seiner Seite die ihm zum sofortigem Auszug aus dem angemieteten Haus geraten hat.

Habe aber auch inzwischen kündigen müssen , da ich wie gesagt es nicht alleine halten kann.

Das Geld was von meiner Mutter aufgenommen wurde um seinen Anteil an Mietschuld zu bezahlen , sonst hätten die uns gekündigt und hätte dann ja auch Schwierigkeiten am Hals weil eben als Gesamtschuldner haftbar, bekommen wir nicht zurück . Ich muß jetzt das Geld bezahlen. Aber es kann doch nicht so ungerecht sein , das jemand dafür bezahlt ,wenn einer Mist baut ,aber derjenige doch damit nichts zu tuen hat. Das so einer einfach die Möglichkeit hat das Inso zu beantragen finde ich einfach nicht richtig.Zumal ich weiß im nachinein, das er sich das Haus und alles was daran gehangen hat ,nicht hätte leisten können und er mich und mene Kinder in den finanziellen Ruin teibt.


LG grübeline

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Entscheidend ist hier, wer stand/steht im Mietvertrag?

Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag oder hat jeder von euch einen separaten gehabt?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich geh mal davon aus, dass ihr beide den Mietvertrag abgeschlossen habt.
Und es ist leider so, wie ich oben schrieb.
Das man mit Mietschulden nicht in die Insolvenz gehen kann, ist ein Fernsehgerücht. Das geht immer. Es ist nur nicht zu empfehlen, wenn man weiter in der Wohnung bleiben möchte und die Mietschulden eine Kündigung zulassen würden.
Im Innenverhältnis zwischen Dir und ihm kannst Du Deinen für ihn verauslagten Mietanteil fordern, heißt in dem Fall: Deine Forderung bei seiner Insolvenzverwalterin anmelden.Kommt dann mal irgendwann Geld rein, würdest Du einen Anteil davon kriegen. Aber viel wird es nicht sein und der Rest ist futsch.
Tu tust mir wirklich leid.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo,

habe heute eine Brief von seiner Insolvenzrechtsanwältin erhalten , wo sie mich auffordert einen detaierten Forderungssaldo aktuell mitzuteilen.
Aufgeschlüsselt nach § 367 Abs. 1 BGB . Was heiß das bitte?

Desweiteren habe ich zwei Sachen wo ich nicht weiß , ob sie geltend gemacht werden können:
1. Es wurde eine Küche gekauft , die aber auf den Namen von meiner Mutter gekauft wurde ,welche dann abe bei uns aufgebaut wurde. Wir haben die Raten für die Küche beide je zur Hälft getragen. Jetzt muß ich die Küche allein weiter bezahlen , was ich aber nicht kann. Die Laufzeit war genau so gestaltet , das mit Ende des Mietvertages auch die Küche fertig gewesen wäre zu bezahlen.

2.Er hatte Mietschulden die er auf einmal nicht zurück hätte zahlen können, meine Mutte auch hier einen Kredit aufgenommen , damit diese Schuld bezahlt werden konnte, sonst wäre auch ich gekündigt worden , obwohl ich nichts damit zu tuen hatte.
Wie sieht es da aus , dieses Geld wieder zu bekommen? Können wir das mit anmelden ? Weil zahlen müssen wir es eh. Und der hat nix um irgendwas in einem Vergleich zu zaheln.

Desweiteren, fordert die Anwältin mich auf, über seinen Namen Bestellungen vorzunehmen , wie es in der Vergangenheit unberechtigterweise erfolgt ist. Da fällt mir nichts mehr zu ein. Das was bestellt wurde , davon war er in Kenntnis gesetzt und er hat es auch benutzt und das was ich bestellt hatte , habe ich auch bezahlt .
Was soll ich darauf antworten der Anwältin? Oder soll ich garnichts dazu sagen.
Finde das so was von gemein was der hier sehr wahrscheinlich bewußt falsch erzählt hat seiner Anwältin. Wenn ich dies weiter tuen würde , was ich definitiv ja garnicht mache und gemacht hatte , würden die strafrechtliche Schritte gegen mich einleiten.

Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und mir Tipps geben wie ich richtig dazu Stellung nehmen soll.

Bin total platt von so viel abgebrühtheit.

lg grübeline

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo,

ich meine natürlich nicht auf seinen Namen zu bestellen !!! Sorry , da hatte ich ein Wort vergessen.

lg grübeline

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich frage mich gerade, ob das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde und die Insolvenanwältin vielleicht die Insolvenzverwalterin ist oder ob man sich noch im Vorstadium befindet und diese Anwältin nur den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorbereitet.

Für mich hört sich das nämlich so an, als ob die Anwältin den aktuellen Forderugnsstand in Erfahrung bringen möchte, entweder als Anmeldung zur Insolvenztabelle oder für die außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Guck doch noch mal in das Schreiben, ob du davon etwas findest.

Mit den zwei weiter aufgeführten Forderungen scheint es sich eher um Forderungen zu handeln, die deine Mutter sowohl gegen dich als auch gegen den Ex hat. Daher müsste sie eingentlich die Forderungen geltend machen, es sein denn du hast deiner Mutter bereits etwas zurückgezahlt, das deinen Haftungsbeitrag (wahrscheinlich die Hälfte) übersteigt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo,

ja genau sie will einen Überblick über die Schuldensituation erlangen und den obligatorischen Schuldenbereinigungsversuch erlangen.

Das heißt ,meine Mum müßte die Forderung anmelden? Sie will mit dem nichts mehr zu tuen haben. Bezahlen tue ich es eh an meine Mum,genauso die Küche.

Zu holen ist eh nichts mehr. Und da erauch noch für zwei Unterhaltspflichitge Kinder zahlen muß , bleibt eh nichts für die Gläubiger.

Ich möchte auch nichts mehr damit zu tuen haben. Mir hilft jetzt das Amt weiter, da er mir ja durch die Mehrbelastung die ich schultern muß und drei Kinder habe ( habe darüber schon ausführlich geschrieben bei Sozialforum "Hilft die Wohngeldstelle?") auch Miete schuldet und ich meinen Anteil nicht mehr tragen.

Wie soll ich jetzt darauf reagieren ??

LG grübeline

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Wenn du bzw. deine Mutter die Forderungen nicht anmeldet, existieren sie auch nicht. Forderungen die im Inso-Verfahren nicht angemeldet werden, fallen "unter den Tisch".

Die Anmeldung der Forderung ist "keine Hexerei". Vielleicht kommt der Schuldner in den nächsten 6 Jahren zu Geld und würde euch etwas zahlen können.

§ 367 BGB sagt nur etwas über die Verrechnung der laufenden Zahlungen aus.
Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

@bummelbiene99,

die Zahlungsverpflichtungen laufen ja weiter und werden jetzt von mir allein getilgt bei meiner Mutter. Würde er zu Geld kommen in den nächsten 6 Jahren ,wäre die Schuld ja schon längst durch mich beglichen. Und wenn nicht, dann ist das Geld und somit der Anspruch eh verloren oder was sagst du?

Der ganze Aufwand der betrieben werden muß um die Forderungen in der Liste eintragen zu lassen,ist ja auch nicht ohne.

Und ich weiß , das wenn er zu Geld kommen sollte, andere Gläubiger mit höheren Forderungen vor uns dran sind,ehe wir etwas sehen.

lg grübeline

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Würde er zu Geld kommen in den nächsten 6 Jahren ,wäre die Schuld ja schon längst durch mich beglichen.


Schaffts du es wirklich die Forderung deiner Mutter komplett auszugleichen, dann geht die Forderung gegen den Ex auf dich über in dem Umfang als er dir im Gesamtschuldverhältnis haften würde.

Ich kann deiner Mutter nur dringend raten, die Forderung auf jeden Fall zunächst einmal im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und dann auch später im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das mitteilen der Forderungshöhe und die Anmeldung zur Tabelle über die Formulare sind wirklich kein Akt.

Wenn deine Mutter absolut nicht anmelden will, dann solltest du deinen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch aber auf jeden Fall anmelden. (Das kannst du bzgl. künfigter Tilgungen an deine Mutter nämlich nur machen, wenn sie nicht anmeldet.)

Wenn der Ex im Insolvenzverfahren nämlich wirklich zu Geld kommen sollte, ärgert ihr euch hinterher schwarz, wenn ihr es nicht wenigstens versucht habt.

quote:
Und ich weiß , das wenn er zu Geld kommen sollte, andere Gläubiger mit höheren Forderungen vor uns dran sind,ehe wir etwas sehen.


Die Befriedigung der Insolvenzgläuibger erfolgt nicht nach dem Motte "Der mit der größten Forderung zuerst" sondern alle bekommen, wenn es etwas gibt, die gleiche Quote, sprich einen bestimmten Prozentsatz ihrer Forderung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

@ Eidechse,

meine Mutter wurde noch nicht angeschrieben von der Anwältin bezüglich dieser beiden Sachen Küchen kauf und Kredit .

Ich müßte dann also auch noch das Geld für diesen Monat anmelden , was ich für ihn schon bezahlt habe ? Wir haben das immer so gemacht , das ich meinen Mietanteil mit Zahlungsverpflichtungen die von ihm zu tragen waren , gegen gerechnet habe und wenn dann etwas übrig blieb , habe ich es ihm auf sein Konto überwiesen und er mußt den fehlen Teil dann ausgleichen für die Miete.

Jetzt habe ich aber von diesem Monat die Zahlungsverpflichtungen schon getätigt , aber von ihm kein Geld bekommen , da er am 7.03. ohne Ankündigung einfach ausgezogen ist.

Aber die Verpflichtungen bleiben ja. Wie z.b. Strom, Gas , Telefon , Kredite an meine Mutter , GEZ und eben auch Gerichtskosten die wir jeder zu 100€ zurück zahlten und er ja diesen Monat schon nicht mehr zahlt. Das heißt das kommt auch noch dazu.

Sollte ich das alles geltend machen , mit dem Hinweis das diese Forderungen gemeinsam getragen hätte werden sollen ? Bis zu welchem Zeitpunkt sollte ich das für die Anwältin notieren?

Den Kredit werde ich an meine Mum selbst zurück zahlen. Ich kann sie ja nicht darauf sitzen lassen !

lg grübeline

1x Hilfreiche Antwort

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