Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Insolvenz eröffnet,möchte in in die Schweiz ziehen

Hallo,

mir wurde jetzt die Privatinsolvenz eröffnet aufgund meiner damaligen Selbständigkeit in der gastronomie meinem Mann ebenso.
Wir würden gerne in die Schweiz auswandern aber es hackt daran weil und keiner sagen kann (keiner ist das zuständige Amtsgericht, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt) welchen Freibetrag wir in der Schweiz haben.
In der Schweiz ist der Verdienst hoch aber ebenso sind die Lebensunterhaltskosten hoch...
Z.B. hier ist der Freibetrag von meinem Mann um die 1900 Euro weil er noch zwei Unterhaltpflichtige Kinder hat...

In der Schweiz kostet schon alleine eine 3 Zimmer Wohnung um die 1500 Euro...
Wie soll das gehen?
Der Verdienst von meinem Mann wären in der Schweiz um die 4000-5000 Euro.Bei 4000 Euro würde er 2100 Euro abgezogen bekommen wenn man nach dem Deutschen Freibetrag gehen würde.
Und was ich nicht versteh warum zum Teufel kann uns weder ein Insolvenzberater aus der Schweiz noch unsere Ämter oder unser Rechtsbeistand Auskunft darüber geben....Vielleicht finde ich hier eine Antwort worüber ich mich sehr freuen würde.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, danke für die Nachricht...
Heisst es wenn der Treuhänder mit dem pfändbaren Betrag nicht einverstanden ist kann ich evtl. nicht in die Schweiz auswandern?

MfG

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5x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Also das bedeutet im schlimmsten Fall für uns das wir die 6 Jahre ausharren müssen in Deutschland.
Naja...kann man leider nicht ändern...

Danke!!

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In derartigen Fällen ist immer problematisch, nach welchem Recht die Pfändungsbeträge berechnet werden. An und für sich stellt man sich aber im allgemeinen auf den Standpunkt, dass die deutsche Insolvenzordnung gilt und die verweist auf die Regelungen der ZPO. D.h. deutsche Pfändungstabelle.

Im übrigen ist es unzutreffend, dass gernerell ein Freibetrag von 1.900,00 € gilt. Der Freibetrag ist vielmehr davon abhängig wie viel man verdient.

Mir ist nicht so ganz klar geworden, ob nur 2 (die Kinder) oder 3 (auch du als Ehefrau) Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Jedenfalls ist das, was bei einem Nettoeinkommen von 4.000,00 € verbleiben würde wesentlich höher als 1.900,00 €.

Nach der deutschen aktuellen Pfändungstabelle ist alles über 3.154,15 € voll pfändbar. Das wäre also ein Betrag von 845,85 €.
Dann kommt jeweils noch der Pfandbetrag nach Tabelle der höchsten Stufe hinzu. Das wären bei 2 Unterhaltspflichten 607,26 € und bei 3 Unterhaltspflichten 390,73 €.
Es ergibt sich somit bei 2 Unterhaltspflichten ein Gesamtpfändungsbetrag von 1.453,11 € und mithin einen unpfändbaren Betrag von 2.546,89 € sowie bei 3 Unterhaltspflichten ein Gesamtpfändungsbetrag von 1.236,58 € und einen unpfändbaren Betrag von 2.763,42 €.

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