Insolvenz des Arbeitgebers: Was geschieht mit der Personalakte?

12. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Giiseelaa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz des Arbeitgebers: Was geschieht mit der Personalakte?

Das Unternehmen, in dem mein Bruder gearbeitet hat, ist "pleite". Alle Mitarbeiter haben das heute bei einer kurzfristig einberufenen Besprechung erfahren und alle wurden heute vom Insolvenzverwalter mit sofortiger Wirkung freigestellt. Ob bereits Insolvenzantrag offiziell gestellt wurde, weiß momentan keiner der Kollegen. Für morgen und übermorgen wurden alle wieder in Grüppchen einbestellt. Es sollen dann die Fahrzeuge und Handy etc. abgegeben werden und gleichzeitig sollen die Leute dann die erforderlichen Unterlagen für's Arbeitsamt erhalten. Ich hätte nun ein paar Fragen (Details muss man eh woanders klären):

Wie lange haben die Leute nun Zeit, sich beim Arbeitsamt zu melden?
Mein Bruder hat vor einiger Zeit bereits "Lunte gerochen" und sich anderswo beworben - aber beim jetzt insolventen Arbeitgeber nicht gekündigt. Er könnte bei dem anderen Betrieb bereits am 01.01.17 anfangen. Ginge das ohne Probleme oder müsste er dabei etwas beachten?
Was geschieht mit den Personalakten und Personalnebenakten? Für irgendwelche Rentensachen braucht man die ja vielleicht in 20 Jahren noch. Werden die irgendwo eingelagert (Wo bzw. bei wem?) oder werden die an die Leute ausgehändigt?

Vorab schon einmal vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Giiseelaa):
Ob bereits Insolvenzantrag offiziell gestellt wurde, weiß momentan keiner der Kollegen.

Nun, die weinigsten Insolvenzverwalter kommen "zufällig" ins Unternehmen. Von daher dürfte wohl ein Insolvenzantrag erfolgt sein.



Zitat (von Giiseelaa):
Wie lange haben die Leute nun Zeit, sich beim Arbeitsamt zu melden?

Damit kann man warten solange man mag. Man muss sich überhaupt nicht dort melden.

Sollte man jedoch Ansprüche bezüglich ALG geltend machen wollen, dann wäre das unverzüglich (bestenfalls direkt nach der Verkündung der Freistellung), spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.
Aber es macht aufgrund der Uhrzeit Sinn, wenn er das erst morgen nach Erhalt der Unterlagen für das Arbeitsamt macht. Zumal ja derzeit nicht klar ist, ab wann er denn tatsächlich beschäftigungslos ist.



Zitat (von Giiseelaa):
Ginge das ohne Probleme oder müsste er dabei etwas beachten?

Nun, als erstes sollte er mal morgen abwarten, wie es denn nun weitergeht.
Dann würde ich zusehen, das er den anderen Arbeitsvertrag in trockene Tücher bringt.
In der Regel kommt man dann beim insolventen AG recht schnell raus, der IV ist froh um jeden der weg ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Ergänzung: die Personalakten werden in der Regel relativ kurzfristig vernichtet. Der Arbeitnehmer hat doch Lohnabrechnungen, Jahresabrechnungen. Falls es irgendwo Mißverständnisse/Lücken gibt, kann er doch die Sachen nachreichen. Kein Arbeitgeber hebt Personalakten 20 Jahre oder länger auf.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Für die Rente werden keine Perso-akten benötigt, da hat der Arbeitnehmer alle Unterlagen und muss selbst darauf achten.

Meines Wissens nach müssen die normalerweise 10 Jahre aufbeahrt werden.
Nur bei einer Insolvenz werden die nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, wenn keiner die Aufbewahrung zahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Meines Wissens nach müssen die normalerweise 10 Jahre aufbeahrt werden.
Nur bei einer Insolvenz werden die nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, wenn keiner die Aufbewahrung zahlt.


Der (ehemalige) Inhaber eines (insolventen) Handwerksbetriebes wird Unterlagen bestimmt noch 10 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahren.

Ruhig mal nachfragen beim Inso-Verwalter, wie es damit aussieht. Nicht das da personenbezogene Daten plötzlich im Altpapiercontainer rumfliegen.

Sozialversicherungsnachweise des aktuellen Jahres nicht vergessen!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals: die Mitarbeiter sollten dafür sorgen, dass sie IHRE Unterlagen für Rente u.s.w. haben. Dass es keine Lücken gibt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat:
Überschrift:Insolvenz des Arbeitgebers: Was geschieht mit der Personalakte


Die fliegt im Zweifelsfall in den Altpapiercontainer oder wird vom Wind durch die Straßen getrieben.

Sozialversicherungsunterlagen der letzten Jahre sollte selbstverständlich jeder AN haben.

Um die fürs laufende Jahr muß der AN sich jetzt kümmern.

Der Inso-Verwalter sichert Masse, weil er sich davon einen großen Teil in die eigene Tasche stopft. AN sind für ihn Ballast.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Sambor):
Die fliegt im Zweifelsfall in den Altpapiercontainer oder wird vom Wind durch die Straßen getrieben.


Und diese Erkenntnis stammt jetzt genau woher?

Sorry, Sie haben echt gar keine Ahnung und machen hier den TS nur unnötig panisch.

Der IV übernimmt die entsprechenden kaufmännischen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Allenfalls wenn wirklich gar kein Geld vorhanden ist, werden auch mal die Insolvenzschuldner persönlich oder die Geschäftsführer verpflichtet. So oder so müssen sich diese Personen aber alle an die Fristen und natürlich auch die ordnungsgemäße Vernichtung halten. Dass Personalakten irgendwo herrenlos rumstehen oder ins normale Altpapier wandern, dürfte dann doch der absolute Ausnahmefall sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von Sambor):
Die fliegt im Zweifelsfall in den Altpapiercontainer oder wird vom Wind durch die Straßen getrieben.


Und diese Erkenntnis stammt jetzt genau woher?

Sorry, Sie haben echt gar keine Ahnung und machen hier den TS nur unnötig panisch.

Der IV übernimmt die entsprechenden kaufmännischen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Allenfalls wenn wirklich gar kein Geld vorhanden ist, werden auch mal die Insolvenzschuldner persönlich oder die Geschäftsführer verpflichtet. So oder so müssen sich diese Personen aber alle an die Fristen und natürlich auch die ordnungsgemäße Vernichtung halten. Dass Personalakten irgendwo herrenlos rumstehen oder ins normale Altpapier wandern, dürfte dann doch der absolute Ausnahmefall sein.


Warum unterstellen Sie mir, keine Ahnung zu haben, woher wissen Sie das? Haben Sie eine Firmeninsolvenz begleitet als z.B. Geschäftsführer einer GmbH, als Inso-Verwalter oder gar als betroffener Arbeitnehmer oder haben sonstige authentische Selbsterlebnisse?

Haben Sie es schon erlebt, wie Arbeitnehmer, die kein Geld zur Weihnachtszeit bekommen haben aufgrund Verzögerungen, durch wen auch immer zu verantworten, die Werkstattbereiche plündern, Büroschränke aufbrechen weil sie Wertsachen suchen und Akten am Boden verstreuen, die dann tatsächlich im Altpapiercontainer landen und vom Wind durch die Straßen getrieben wurden? Natürlich die Ausnahme, aber zu jeder Regel gibt es Ausnahmen.

Und ich rede nicht von medienwirksam inszenierten Insolvenzen, wo Politiker XYZ in Zusammenarbeit mit Insolvenzverwalter ABC eine Auffanglösung für soundsoviel Arbeitnehmer gefunden hatte. Ich rede von den alltäglichen Insolvenzen mittelständischer Betriebe, in welcher Gesellschaftsform auch immer.

Warum ziehen Sie es nicht in Erwägung, daß jemand einen Erfahrungsvorsprung Ihnen gegenüber haben könnte bevor Sie mir keine Ahnung unterstellen?

Die Botschaft war: Arbeitnehmer, kümmere Dich. Es könnte schlimmer kommen, als erwartet.

Warum rechtfertige ich mich eigentlich? Jeder für sich und Gott für alle.


-- Editiert von Sambor am 14.12.2016 13:09

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie beschweren sich darüber, dass ich Ihnen die Erfahrungswerte abspreche und gleichzeitig sprechen Sie mir diese ab und stellen es auch noch mit Fettdruck (also "schreien") hervor. Ich glaube damit haben Sie hinlänglich gezeigt, wie ernst man Sie nehmen sollte.

Und auch wenn es nichts zur Sache tut. Ich arbeite in einem Insolvenzbüro also bei einem Insolvenzverwalter und das schon seit mehr als 10 Jahren. Ich vermute mal ganz stark, dass ich einen erheblichen Erfahrungsvorsprung vor Ihnen habe und das von Ihnen geschilderte Szenario ist mir noch nie unter gekommen, wenn der IV bzw. der vorl. IV bereits bestellt und im Unternehmen war. Und selbst wenn das vorher passiert sein sollte, würde bei unserem Büro und allen sonstigen IV, die ich sonst noch kenne, schlicht eine Sichtung der herausgerupften Unterlagen stattfinden. Man könnte Sie ja noch mal brauchen. Und wenn es dann sensible Unterlagen sind, wie Personalunterlagen, landen die mit Sicherheit nicht im Altpapier.

-- Editiert von Eidechse am 14.12.2016 14:11

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Nun mal ganz ruhig bleiben und bitte nicht zu persönlich werden. Eine Aussage wie "Sorry, Sie haben echt gar keine Ahnung" ist aus verschiedenen Gründen ungehörig und fordert natürlich zu der Frage heraus, ob Sie dabei auch in Erwägung gezogen haben, ob es vielleicht Menschen gibt, die Ihnen gegenüber einen Erfahrungsvorsprung haben könnten. Da bitte ich dann schon auf die Formulierungen zu achten.

Zitat (von Eidechse):

Und auch wenn es nichts zur Sache tut. Ich arbeite in einem Insolvenzbüro also bei einem Insolvenzverwalter und das schon seit mehr als 10 Jahren.


Dann wissen Sie sicherlich auch, wie hoch die Regelvergütung nach § 2 InsVV auf der Berechnungsgrundlage 83.993,07 EUR ist, nämlich 18.629, 51 EUR. Dann gibt's noch Zuschläge zur Regelvergütung, vorliegend 7451,81 EUR. In Summe kommen da schlanke 26.081,32 EUR zusammen, zzgl. MWSt,. Das heißt, über 30% der verbliebenen Masse stopft sich der Inso-Verwalter in die Tasche.

Dazu kommen noch mal Auslagen nach § 8 InsVV in Höhe von 30% der Regelvergütung, vorliegend 5588,85 EUR.

Bekommt man da keinen roten Kopf, wenn dem AN als zweitrangigem Gläubiger nichts von dem zusteht obwohl er durch seine Arbeitskraft (Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes) diese Masse mit erwirtschaftet hatte? Der Insoverwalter und seine Angestellten kaufen von diesem Geld Weihnachtsgeschenke, und der AN denkt an seine Kinder und daß er ihnen nichts schenken kann.

So so, in 10 Jahren noch nicht vorgekommen in diesem einen Büro? Mag sein, aber in anderen Büros. Vielleicht erstmal nachdenken, bevor man einen Satz raushaut wie "Sie haben echt keine Ahnung".

Meine persönliche Meinung: Inso-Verwalter ernähren sich vom Aas toter Firmen. Das trifft natürlich nicht auf alle zu, und schon gar nicht auf Sie und Ihr Büro.



-- Editiert von Sambor am 14.12.2016 17:13

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Ergänzung zu @ Eidechse: ich glaube, viele, hier auch der Fagesteller haben keine Ahnung, was wirklich in einer Personalakte abgelegt ist. Es gibt letztlich keine verbindlichen Regelungen darüber, folglich auch keine verbindlichen Aussagen über die Aufbewahrungspflicht. Jedenfalls werden Personalakten nicht ewig aufbewahrt. Was aufbewahrt wird, sich aber nicht in den Personalakten befindet, das sind die steuerrechtlichen Angelegenheiten und die kaufmännischen. Letztere Aufbewahrungsfrist ist sehr kurz, die steuerliche auch nur 10 Jahre. Und dann wird, schon aus räumlichen Gründen, in der Regel vernichtet. Es liegt also an einem selbst, dafür zu sorgen, dass man seine Unterlagen beisammen hat. Evtl. mal eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung machen lassen und Lücken auffüllen.

Falls man schlampig war, dann hilft auch häufig die Krankenkasse weiter. Die scheint länger aufzubewahren. Bei uns z.B. werden die eigentlichen Personalakten konsequent 2 Jahre nach Ausscheiden des Mitglieds vernichtet. Ist noch nie bemängelt worden. Wir bekommen ab und zu Anfragen von der Berufsgenossenschaft wegen Spätschäden, wo die Tätigkeit schon recht lange zurück liegt. Da kann man dann nur antworten, dass man nicht wisse, ob derjenige jemals wo auch immer bei uns gearbeitet hat, als was er bei uns gearbeitet hat, ob damals ein betriebsbedingter Schaden festgestellt worden ist. Das wars dann.

Und zur Vernichtung. Nein, die Personalakten oder was immer fliegen nicht die Strassen entlang oder ähnliches. Weder die des Inso-Verwalters noch die aus den Unternehmen. Ich glaube, das wär schon mal irgendwann aufgefallen. Da gibt es Unternehmen, die werden dafür gezahlt, dass sie Unterlagen so vernichten, dass eben nichts die Straße lang fliegt.

Noch ein Wort zu den ehrrührigen Ausführungen von @ Sambor zu der Finanzierung der Insolvenzverwalter. Wir sind nicht im wilden Westen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, an die hat sich der Inso-Verwalter zu halten. Und, er ist nicht die Caritas. Seine Dienste müssen sich tragen. Wie soll es sonst funktionieren? Und es gibt unzählige Beispiele, in denen der Inso-Verwalter mit seiner Sachkenntnis einen Betrieb oder zumindest einen Teil des Betriebes gerettet hat. Also wesentlich fähiger ist/war, als der Eigentümer. Deshalb gehen ja viele komplexe Insos auch über ganz viele Jahre. Das muss man einfach wissen und respektieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen