Insolvenz Steuerrückzahlung

29. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
Insolvenz Steuerrückzahlung

Hallo

ich hab mal ne frage ich bin arbeitslos meine frau auch wir haben beide Harz IV

ich hab das letzte jahr noch gearbeitet 3 monate ich werde wohl laut eines freundes der meine steuererklärung für mich macht 120.- Euro wieder bekommen! ich bin seit einem Monat in Privater insolvenz
kurz und knapp muss ich das geld abgeben?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo

ich frag mich wo der sind ist

wenn ich arbeit finden sollte kann ich 1355.- euro netto verdienen

jetzt bin ich arbeitslos und muss trotzdem die summe von 120.- euro abgeben

von der steuer erklärung das ist echt ein witz

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#3
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Also, so spontan würde ich in diesem Fall nicht nein sagen.
Ersteinmal hast du einen Pfändungsgrenze von 990 € (ohne unterhaltspflicht).
Solange diese nicht überschritten wird wird das wohl kaum in die Insolvenzmasse gehe.
Du hast geschrieben das du 1355 € verdienen darfst.Hast du unterhaltspflicht für ein Kind?
Dann wüde sich die Frage stellen ob vieleicht noch Unterhaltsrückstände bestehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.09.2009 09:21:41
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 23x hilfreich)

@danceofdevil
Bei uns wird die Steuerrückzahlung an den Insolvenzverwalter abgetreten. Die bescheide gehen direkt dort hin. Wenn es aber um Nachzahlung geht dürfen wir löhnen.

Lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt und nicht korrigiert, begeht den zweiten! "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Also ich würde am besten deinen Insolvenzverwalter anrufen und ihn einfach fragen!
Ich bin auch in der Insolvenz und muss meine Steuerrückerstattung NICHT an den Insolvenzverwalter abtreten.

Allerdings habe ich trotzdem nichts von dem Geld, da ich Unterhaltsrückstand beim Jugendamt habe.Dort läuft es wie beschrieben.....Ich bekomme bescheid über die Höhe der Lohnsteuerrückzahlung mit Vermerk das das Geld direkt zum Jugendamt geht.Was in meinen Augen auch völlig plausiebel ist.Ich schulde mit dem Unterhaltsrückstand dem Staat Geld.Dann kann ich ja kein Geld vom Staat erwarten!

Auf jeden Fall muss der Insolvenzverwalter über jegliche Einnahmen informiert werden.Das ist Fakt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo

ich bin verheitratet und hab keine kinder

meine ex frau muss später an mich zahlen wenn ich in rente gehe

(was ich bezeifel bei den nerven aufwand das beste ist noch das ich die schulden nicht verursacht habe meine ex frau)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

man sagte mir ich darf 1355.- euro verdienen

unter was zählt einkommenssteuer (Luxus)

jetzt wo man so wenig hat muss man das auch noch abgeben das ist schon ein witz

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Dann darfst du keine 1355,- Euro verdienen.Du darfst maximal 989,- Euro netto verdienen ohne das dir das gepfändet wird.
Ab 990 @ Zahlst du lt Tabelle...

http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Pfaendungstabelle.html

Aber wie gesagt....am besten Insolvenzverwalter anrufen und Fragen.
Da haben sich schon Gerichte drüber gestritten.

Ich kann dir Nachfühlen das du gerne die Rückzahlung haben möchtest(war selbst lang genug Hartz 4). Aber wenn du das Geld abdrücken musst würde ich einfach an folgendes denken.

Du bist in der Inso. also wirst du in 6 Jahren schuldenfrei sein.
Und als erstes werden von der evtl. Insolvenzmasse nicht die Gläubiger sondern der Insolvenzverwalter bezahlt.Der wiederrum bekommt auch nichts wenn keine Insolvenzmasse da ist.Arbeitet quasi umsonst.

Und ich denke das würden nicht viele von uns tun, oder?!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

gut ich war einige jahre bei der zeitarbeitsfirma

wenn ich das alles zusammen zähle was ein festangestellter verdient und ich verdient habe hab ich auch einige MONATE umsonst gearbeitet

ich war bei OPEL bei einem zulieferer

ein guter freund und ich wir haben zusammen gearbeitet
er Fest angestellter
ich zeitarbeit

er hat 600.- euro mehr steuern zurück bekommen

im monat hat er 500.- euro mehr verdient NETTO

und jetzt soll ich auch noch die 120.- euro abgeben die ich noch von 3 monaten bekomme

das tut weh

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Ja natürlich tut das weh.Kann ich wie gesagt auch völlig nachvollziehen.
Es gibt viele Momente wo ich auf das System sehr sauer bin.

Aber leider ist es nunmal so.Wenn du nicht in der Insolvenz wärst könnte es wiederrum so sein das das Geld auf Hartz 4 angerechnet wird.
Entscheidend ist immer ob zusätzliches Geld als Einkommen eingestuft wird oder nicht.

Mich würde es dennoch sehr interessieren was dein Inso. Verwalter dazu sagt.

Was ich noch dazu sagen kann ist wie ich sowas wegstecke.Bei meiner jetzigen Lohnsteuer bekomme ich über 500€ zurück die wie gesagt zum Jugendamt gehen.
Das tut mir auch weh( bin z.zt. auch arbeitslos) aber dafür weiss ich das ich dadurch anstatt 2800€ nur noch 2300 € Unterhaltsschulden habe.Und das ist doch auch mal was.Man muss immer versuchen etwas positives zu sehen.Das will ich dir damit vermitteln.

Stell dir nur vor die wärst nicht in der Insolvenz....Dann wäre das Geld auch weg.
Dann müßtest du es für die Schuldentilgung nehmen.

Es gibt vieles was einem in Unseren Staat blöd vorkommt aber was wollen wir machen?!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

ist auch lachhaft ich keine nur wenige die noch am arbeiten sind!

in 6j schuldenfrei ist aber auch nicht schlecht
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ich frage mich ob meine ex frau auch in insolvenz gehn muss oder ob ich alles auf meine kappe nehmen muss da wir beide im kredit standen und nur ich soweit ich weiss in insolvens gegangen bin ist sie dann alles los weil ich in inso bin oder wird sie auch rangezogen!?????
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ihr hab ich den ganzen mist zu verdanken statt das geld zur bank zu bringen hat sie es versoffen
(es gibt auch frau die saufen)
anfangs ging es gut (ist ne zu lange geschichte)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Das ist eine gute Frage.

Sind denn alle gemeinsamen Schulden in deiner Gläubigerliste?!

Es muss ja in deiner Inso. einen festen Schuldenbetrag geben.Dieser Betrag wird nach 6 Jahren befreit!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

wir hatten einen gemeinsamen Kredit alle keinern sachen sind da drin zusammen gefasst in den Kredit

jetzt sind nur die rechtsanwaltkosten,alter handyrechung dazu gekommen

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Dein Insolvenzverfahren ist aber schon eröffnet oder?!

Also, sagen wir mal der Kredt hat eine Summe von x.
Dein Schuldenberater muss dir doch gesagt haben ob dieser Betrag x auch zur Hälfte von deiner Ex getragen werden muss oder ob du Ihn komplett eintragen musst.

Fakt ist.Wenn du mit sagen wir mal 1000 Euro Schulden in die Insolvenz gehst dann sind auch nur die 1000 Euro relevant.Ab Datum der Wohlverhaltensphase dürfen keine neuen Schulden entstehen( Unterhaltsschulden ausgenommen)

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@danceofdevil

Wenn du und deine Ex beide im Kreditvertrag drin steht, dann nennt man das rechtlich Gesamtschuldner. Ein Gläubiger kann von jedem der Gesamtschuldner bis zur vollständigen Befriedigung des gesamten Schuldbetrag fordern. Wenn einer der Gesamtschuldner nicht mehr zahlt, dann wird sich der Gläubiger mit Sicherheit an den anderen halten, damit er möglichst vollständig befriedigt wird.

Die RSB gilt im Übrigen nur im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Gesamtschuldner dem sie nach der Insolvenz erteilt wurde. Die RSB die dir irgendwann erteilt wird, kann also nicht von der Ex der Bank entgegengehalten werden.

Es geht aber noch weiter. Befriedigt ein Gesamtschuldner den Gläubiger über das Maß hinaus, in dem er im Innenverhältnis mit dem weiteren Gesamtschuldner haften würde, dann besteht ein Ausgleichsanspruch. Da dieser Ausgleichsanspruch dem Grunde nach bereits mit Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses angelegt ist, stellt er lediglich eine Insolvenzforderung dar. Zudem kann der Gesamtschuldner diese Forderung wegen nach der Insolvenzeröffnung erfolgte Befriedigung des Gläubigers gem. § 44 InsO nicht anmelden, wenn der Gläubiger anmeldet.

Im Hinblick auf den Steuererstattungsanspruch fällt er im eröffneten Verfahren als pfändbarer Vermögensbestandteil in die Insolvenzmasse. Irgendwelche Pfändungsfreigrenzen oder –schutzvorschriften gibt es nicht. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder wird daher das Geld vom Finanzamt zur Masse ziehen.

@Mimic2007

Mich würde mal interessieren, ob du dich noch im eröffneten Insolvenzverfahren befindest oder ob es bereits aufgehoben wurde und du nur noch in der Restschuldbefreiungsphase bist?

Solltest du noch im eröffneten Verfahren sein, dann wundert mich das Vorgehen deines Insolvenzverwalters/Treuhänders doch sehr. Bei Steuererstattungsansprüchen handelt es sich unzweifelhaft um pfändbares Vermögen, ohne dass irgendwelche Pfändungsschutzvorschriften bestehen würden. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder kann also eigentlich dem Schuldner gar nichts belassen. Tut er dies doch, würde er sich dann auch noch wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Vorschriften strafbar machen.

Noch abenteuerlicher ist es, dass die Erstattungsansprüche zur Rückführung von Unterhaltsrückständen an das Jugendamt gezahlt werden. Handelt es sich um Rückstände vor der Zeit der Insolvenzeröffnung, dann liegt dann auch noch eine tolle Gläubigerbevorzugung vor, die die RSB kosten kann.

Die einzige „legale“ Möglichkeit die ich mir im eröffneten Insolvenzverfahren vorstellen könnte und die zudem auch noch rechtlich so kompliziert ist, dass sie von einem rechtlichen Laien nicht durchschaut wird, ist folgendes:

Wenn ich mich richtig erinnere handelt es sich bei Unterhaltsvorschüssen um Leistungen des Jugendamtes, bei denen als Träger das Bundesland dahinter steht. Ebenso sind Steuererstattungsansprüche vom Land, vertreten durch das jeweilige Finanzamt, zu tragen. Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer, die sich nach dem Kalenderjahr bestimmt. Für vor Insolvenzeröffnung abgelaufene Kalenderjahre wäre mithin der Erstattungsanspruch dem Grunde nach bereits vor Insolvenzeröffnung entstanden. Liegen nunmehr Unterhaltsrückstände, für die das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss gewährt hat, aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung vor, dann ist gem. §§ 94 ff. InsO hier eine Aufrechnung möglich, da sowohl die Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner (Unterhaltsrückstand) als auch die Forderung des Schuldners (Steuererstattung) vom Land gefordert bzw. zu bedienen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Respekt @Eidechse.

Ich konnte dazu nicht viel sagen( habe bei meiner Scheidung glücklicherweise alles getrennt):-)

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
danceofdevil
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

in der ehe war auch alles getrennt gekauft

nur der kredit war zusammen auf genommen

kann ich das im nachhinein noch erfahren oder sagen das der kredit aufgeteilt werden sollte

vorallen von ihr ist das meiste im kredit

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
kann ich das im nachhinein noch erfahren oder sagen das der kredit aufgeteilt werden sollte

vorallen von ihr ist das meiste im kredit



Ich verstehe nicht so ganz, was damit gemeint sein soll. Soll der Kredit so eingeschränkt werden, dass die Bank nur noch das von dir fordern kann, für das du den Kredit benötigt hast?

Das würde nur mit Zustimmung der Bank gehen. Diese wird sie aber aller Voraussicht nach nicht erteilen. Warum sollte sie sich denn mit weniger zufrieden geben, als sie jetzt hat, insbesondere da du ja eh in Insolvenz bist. So würde die Bank ja die Chance auf eine höhere Quotenzahlung verschenken, weil z.B. bei einer Quote von 5 % es mehr ist, wenn sie vom ganzen Kreditbetrag berechnet wird als z.B. vom halben.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

@Eidechse....
Ich hab das gerade noch mal richtig gelesen.Zu deiner Frage....
Ich bin im nächsten Jahr fertig mit meiner Inso....Die Unterhaltsschuld ist daher innerhalb der Insolvenz aufgelaufen.Daher wird meine Rückerstattung auch gleich dem Jugendamt überwiesen.Mein Insolvenzverwalter hat da überhaupt nichts mit zu tun.Der bekommt ledeglich die Benachrichtigung von mir bzw. vom Finanzamt das die Erstattung direkt an die Unterhaltsvorschusskasse geht!

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Mimic,

wenn Du schon in der Restschuldbefreiungsphase bist und die Unterhaltsrückstände aus der Zeit nach Insolvenzeröffnung stammen, dann ist sowieso alles o.k.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und somit in der Restschuldbefreiungsphase stehen Steuererstattungsansprüche nämlich wieder dem Schuldner zu. Im Prinzip kann er damit machen was er will. Er darf nur keine Insolvenzgläuibger selbst befriedigen, weil dies eine unzulässige Gläubigerbevorzugung wäre. Da die Unterhaltsschulden aber aus der Zeit nach Insolvenzeröffnung stammen, sind es allerdings auch keine Insolvenzforderungen.

1x Hilfreiche Antwort

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