Bekannter hat Titel gegen bankrotte GbR-Autohändlerin seit 2010. Kümmert sich jetzt erst 2017 um sein Geld (mit Zinsen 14.500 €). Anschreiben an Schuldnerin erfolgte. Sie verweist auf Insolvenz seit 08.2013 und ihren RA-Insolvenzverwalter. Schickt Urkunde mit. Der wirklich existierende RA reagiert nicht auf Brief und eMails. Fragen: Amtsgericht forderte damals alle Gläubiger auf, sich zu melden. Was aber, wenn die Schuldnerin nicht alle Schulden in ihren Büchern hatte und Gläubiger gar nicht angeschrieben werden konnten? Wie soll sich Gläubiger immer über den Stand seiner Schuldner informieren?
Habe nun was hier und in den Gesetzen recherchiert. Wenn Restschuldbefreiung
(RSB) vom Gericht erteilt wurde, ist alles vergebens. Nichts mehr zu holen, auch wenn die Gläubigerin die Forderung mutwillig/nicht mutwillig verschwieg. Egal ob der Gläubiger von der Entschuldung wußte/nichts wußte.
Wenn RSB noch nicht erteilt wurde, besteht Hoffnung, wenn Masse da ist. Daher wird Bekannter den GV beauftragen.
Nun könnte auch klar sein, dass der Insolvenz-RA sich nicht meldet. Er gefährdet damit die RSB seiner Klientin ....
-- Editier von Trailor85 am 10.08.2017 17:07
Insolvenz - Neue, auftauchende Forderungen in der 6-jährigen Entschuldung
10. August 2017
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Frage vom 10. August 2017 | 12:43
Von
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Insolvenz - Neue, auftauchende Forderungen in der 6-jährigen Entschuldung
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