Hallo,
ich bin nicht wirklich sicher, ob ich das richtige Forum ausgewählt habe ... ich versuch einfach mal.
Ich bin in der Wohlverhaltensphase - Verfahren ist abgeschlossen - mein Mann ist ebenfalls im Insolvenzverfahren - aber noch nicht abgeschlossen.
Wir ziehen nun im Sommer aus unserer derzeitigen Wohnung aus. Es wurde damals eine Mietkaution hinterlegt. Es sind aber in den Jahren 01-05 Nebenkostenschulden beim Vermieter aufgelaufen ... seit 06 sind wir da auf dem laufenden.
Auf die Mietkaution gab es über meinen Mann eine Pfändung in nicht der vollen Höhe der Kaution. Mein Mann hat die NK-Schulden bei seinem Insolvenzantrag mit angegeben - aber die Vermieter haben sie bisher nicht angemeldet beim Verwalter - das Verfahren läuft nun schon ein 3/4 Jahr.
Was passiert nun mit der Mietkaution? Gilt die alte Pfändung darauf noch? Der Gläubiger, der die Pfändung damals angesetzt hat ist im Inso-Verfahren gemeldet und hat seine Forderung auch angemeldet.
Haben wir einen Anspruch auf Auszahlung der Kaution und evtl. NK-Guthaben (für 2008 rechne ich mit einem Guthaben).
Oder gehört die Kaution zur Isolvenzmasse? Wäre dann noch die Frage, wo ein evtl. NK-Guthaben hingehören würde?
Uiii ... hört sich kompliziert an - ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Insolvenz - Auszug aus Wohnung - Kaution?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zum einen darf der Vermieter seine Ansprüche gegen den Mieter mit der Kaution verrechnen, egal ob er im Insolvenzverfahren angemeldet hat oder nicht. Bzgl. der Kaution besteht ein sog. Absonderungsrecht und das bleibt erhalten, sogar nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Wenn die Pfändung in die Kaution wirksam war, dann besteht auch insoweit ein Absonderungsrecht und der Gläubiger könnte darauf zugreifen. (Hier fragt sich allenfalls, inwieweit die Ansprüche des Vermieters vorgehen. Das lass ich aber mal außen vor, weil letzten Endes für die Beantwortung der Frage, ob der Mieter bzw. die Mieter von der Kaution etwas zurück erhalten, dies nicht unbedingt maßgeblich ist.)
Erst wenn diese ganzen Ansprüche bedient sind, dann könnte überhaupt etwas übrig bleiben. So lange das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ehemannes läuft, also nicht aufgehoben wurde, steht dann der Anteil der Kaution, der ggf. noch übrig ist, dem Insolvenzverwalter zu. Ob von dem Kautionsanteil des Ehemannes noch was übrig ist, könnte auch davon abhängen, inwieweit sein Anteil durch die Pfändung seines Gläubigers verbraucht wurde.
Im Hinblick auf ein evtl. Nebenkostenguthaben für 08 kann der Vermieter, soweit noch Forderungen offen stehen, dieses verrechnen mit dem Anteil der Ehefrau. Bei dem Anteil des Ehemannes, sind die §§ 94 ff. InsO
zu beachten. Hier könnte eine Verrechnung ausgeschlossen sein, wenn das Nebenkonstenguthaben erst nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Ehemannes entstanden ist. Dann würde der Insolvenzverwalter den Anteil des Ehemannes erhalten.
Hallo,
na - ich denke, dass hilft mir schon mal weiter - vielen Dank.
Im Klartext heisst das für uns, dass wir die Kaution und auch ein evtl. NK-Guthaben nicht bekommen - das macht aber nichts - ist nur gut wenn man es halt weiß ...
Eine NK-Abrechnung für 2008 erwarten wir nicht vor August/September ... so war es in der Vergangenheit auch immer. Für den Fall, dass das Verfahren meines Mannes dann schon abgeschlossen ist, dürfte sie also ein evtl. Guthaben voll verrechnen - richtig?
Aber dann hätte sie doch einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern - oder - ich dachte immer, so etwas wäre nicht erlaubt?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben wir damit soweit eigentlich nichts mehr zu tun - oder? Oder müssen wir noch irgend etwas schriftliches erledigen deshalb? Sie hat ja die Pfändungsunterlagen bzgl. der Kaution vorliegen und wird diese dann ja sicher bedienen ... denke ich ... wenn wir ausgezogen sind.
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