Inrechnungstellung einer Rechnung rechtens?

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ninar_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inrechnungstellung einer Rechnung rechtens?

Hallo,

folgender Fall.. Person A hat letzten Herbst einen Heilpraktiker aufgesucht. Es hat keine Absprache darüber gegeben, wie abgerechnet wird (unspezifische Rechnung oder nach spezieller Heilpraktiker-Gebührenordnung). Person A hatte dann im Nov mitgeteilt, dass sie noch die Rechnungen für die Einreichung bei Versicherung bräuchte und diese dann auch erhalten.
Person A versuchte nun, die beiden Rechnungen im Februar einzureichen, was jedoch nicht klappte, da diese nicht der Gebührenordnung entsprachen. Nach Rücksprache wurde ihr gesagt, dass dies ja nicht ausdrücklich gesagt worden sei, dass diese Rechnungform benötigt worden wäre und die erneute Bearbeitung nun weiteren Aufwand bedeuten würde, Person A die Rechnungen aber bald bekäme.
Eine Woche später bekam Person A dann auch die Rechnungen, allerdings mit einer zusätzlichen neuen Rechnung, welche den Aufwand der erneuten Rechnungsstellung zum Inhalt hatte, formal auf eine heilpraktische Tätigkeit gemünzt. Es wurde zudem behauptet, die Art der Abrechnung sei im ersten Gespräch besprochen worden, was leider nicht der Fall war.
Person A wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Aufwand für die erneute Rechnungsstellung, nun nach spezieller Gebührenordnung, in Rechnung gestellt werden würde, was ja dem Vergüten einer sozusagen buchhalterischen Tätigkeit gleichkommt. (in der Vergangeneit gab es nie Probleme mit Rechnungsstellungen. Person A kannte es bisher nur so, dass Heilpraktiker die korrekten Rechnungen nach entsprechender Verordnung stellten, unter Umständen auch nach Absprache. Dies natürlich ohne extra Vergütung)
Einer kostenpflichtigen Rechnungsstellung hätte Person A nicht zugestimmt und ist nicht gewillt, diese Rechnung zu bezahlen.

was denkt ihr dazu?

schönen gruß
Ninar

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