Inkassowahnsinn Abofalle

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Mahnung durch die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH

Erinnern Sie sich noch daran, als Outlet, Antassia und Konsorten durch die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mahnen ließen?

Allerdings wurde diesem Unternehmen zunächst die Lizenz entzogen. Auf entsprechendes Rechtsmittel wurde die Entscheidung durch das Verwaltungsgericht rückgängig gemacht mit der Begründung, es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen, Urteil der 1. Kammer des VG Berlin vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10). Es ist allerdings nicht bekannt, ob dieses Urteil rechtskräftig ist.

Steffan Schwerin
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Aber das stört den findigen Abzocker keineswegs. Er sucht sich einfach ein neues Inkassobüro, welches er für seine Zwecke einspannen kann.

Nunmehr mahnt die DIG, die Deutsche Internetinkasso GmbH für Outlet und Co. ab.

Auf dem wirklich „beeindruckenden" Internetauftritt wird ganz groß für IContent, Webtains, Content4U, Premium Content und sogar Melango geworben. Es werden Urteile aufgeführt, die man gegen ahnungslose Verbraucher erzielen konnte.

Die Liste der Urteile ist wirklich „beeindruckend" lang. Was die DIG dabei aber vergisst, ist die Tatsache, dass es unzählige anderslautende Urteile für den Verbraucher gibt.

Aber warum sollte man dies dem Verbraucher unter die Nase reiben? So macht das Abzocken ja gar keinen Spaß mehr.

Wir dürfen auf jeden Fall gespannt sein, wann auch der DIG Lizenz entzogen wird und welches Inkassobüro sich dann für diese Spielchen hergibt. Vielleicht die Creditreform?

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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Leserkommentare
von CONDOR_X am 27.10.2011 21:18:03# 1
Nun ja, schwarze Schafe finden sich immer und überall. Sehr gut möglich und durchaus im Bereich des Möglichen, dass demnächst die Ceditreform die Inkassogeschäfte der Abzocker übernimmt. Für ihre eigenartigen Methoden als bundesweite Beauftragte für abGEZockt-nkasso ist die Creditreform ja schon häufig genug aufgefallen. Und nach dem Motto: ''ist der Ruf erst ruiniert, kassiert''s sich gänzlich ungeniert'' ist die Creditreform für so machen Überraschung gut.
    
von guest-12306.03.2014 00:16:33 am 16.11.2011 12:06:28# 2
Ich hatte da auch unberechtigte Forderungen einer 010023 GmbH am Halse. Von dieser Firma hörte ich nie etwas, sondern es flatterten mir Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, (zuletzt mit „ANKÜNDIGUNG DES GERICHTLICHEN MAHBNESCHEIDES" einer DTMI GmbH aus Bonn ins Haus. Die Forderungen wurden immer höher und betrugen zuletzt ein Vielfaches der ursprünglichen Forderung. Da wird einem dann schon Angst und Bange. *Mit denen zu kommunizieren, ist so, wie wenn man im Zoo vor dem Affenkäfig steht und an die Affen reden würde*. Ich habe es dann vorgezogen, überhaupt nicht mehr zu reagieren. Obwohl also ein gerichtlicher Mahnbescheid angekündigt wurde, kam kein Mahnbescheid. Stattdessen bekam ich Post von den SMB Rechtsanwälten aus Köln, die es nun versuchten. Wobei sich die Forderungen wieder erhöht haben und wieder die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides angekündigt wurde. Man wird wieder verunsichert, muss jedoch standhaft bleiben. Ich habe gegenüber den SMB Rechtsanwälten aus Köln auch nicht reagiert (siehe den Satz mit den beiden *) und bis heute steht der (natürlich ungerechtfertigte) Mahnbescheid aus. Und das ist inzwischen mehrer Monate her. Das Schlimme an der Sache ist, dass diese Zeitgenossen überhaupt nicht prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht, sondern einfach zunächst Angst und Schrecken verbreiten, und unser Rechtsstaat diesem Treiben nahezu tatenlos zusieht. Das Problem an der ganzen Sache ist nämlich, dass man im Falle eines Rechtsstreites wirklich nie weiß, wie letztendlich die Sache endet. Da braucht man als Laie nur ein klitzekleines Versäumnis begehen, und schon entscheidet ein Gericht zugunsten von Abzockern. Der Gesetzgeber sollte einen Rahmen schaffen, dass Inkassobüros und Anwälten die sich dafür hergeben, ungeprüft offensichtlich unberechtigte Forderungen geltend zu machen, die Lizenz/Zulassung entziehen. Da ist schon ein Fall zuviel.
    
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