Inkassounternehmen fordert nach Tilgung der Gesamtkosten, weitere kosten die nicht ersichtlich sind.

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Till_B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassounternehmen fordert nach Tilgung der Gesamtkosten, weitere kosten die nicht ersichtlich sind.

Guten Tag,
im Juli 2015 habe ich eine Forderung eines Inkassounternehmen in Höhe von ca. 3000 EUR bekommen.

Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und die Gesamtforderung wurde zum Dezember 2017 vollständig getilgt.
Im Schreiben der Ratenzahlungsvereinbarung, steht zusätzlich im Schreiben mit drinnen: "[...]Die Gesamtforderung beläuft sich zzgl. weiterer anfallender Zinsen und inkl. Einigungsgebühr[...]"

Nun habe ich heute ein Schreiben erhalten, indem das Inkassounternehmen weitere 300 EUR verlangt.
Aus dem Schreiben ist nicht ersichtlich, woher die Kosten stammen, lediglich die Formulierung laut Schreiben lässt die Vermutung offen: "[...]Einschliesslich aller bisher angefallenen Kosten und Zinsen[...]ist von Ihnen noch ein Restbetrag in Höhe von 300 EUR zu zahlen."

Jetzt die Frage vorab, kann es wirklich sein, dass für weitere anfallende Zinsen und Kosten, noch einmal zusätzlich 300 EUR verlangt werden?

Das ganze klingt mir ehrlich gesagt ein bisschen Suspekt, wo ich doch egal bei welcher Forderung in meinem Leben, nach Tilgung des Gesamtbetrags, nie weitere Kosten zahlen musste.

Wie sollte man am besten weitervorgehen z.B durch Forderung eines Forderungverlaufs?

Mit freundlichen Grüßen
Till B.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Till_B):
Wie sollte man am besten weitervorgehen z.B durch Forderung eines Forderungverlaufs?


Ja, das wäre sinnvoll.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kannst du den Wortlaut der Rateneinigung mal angeben? War da drin gestanden, wie viele Raten du zahlen musst oder war das offen gelassen? Um welchen Betrag geht es und wie viel hast du insgesamt bezahlt?

Dass in 2 bis 3 Jahren 300€ inkl. Einigungsgebühr anfallen, ist überschlagsweise etwas zu hoch.

Ansonsten stimme ich Tasti zu. Fordere mal eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges an, dann kann man mehr dazu sagen.

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2018 15:06

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Till_B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kannst du den Wortlaut der Rateneinigung mal angeben? War da drin gestanden, wie viele Raten du zahlen musst oder war das offen gelassen?


Der genaue Wortlaut der Ratenzahlungsvereinbarung von 2015 ist mir nicht mehr bekannt, ich kann jedoch aus dem Schreiben von heute, dem eine Ratenzahlungsvereinbarung beigelegt wurde zitieren:

"Gemäß vorliegendem Angebot bin ich bereit, monatliche Raten zur Tilgung der Forderung in Höhe von 300 EUR (zzgl. weiter anfallender Zinsen) zu leisten." und danach kommen nur die üblichen Punkte bezüglich, wann die erste Rate gezahlt wird, wie hoch die monatliche Rate sein wird und was passiert wenn man in Rückstand geraten sollte usw.

Wieviele Raten ich zahlen muss, war nicht nie angegeben, immer nur die Gesamtsumme.

Zitat (von mepeisen):
Um welchen Betrag geht es und wie viel hast du insgesamt bezahlt?


Aktuell geht es um einen Betrag von 300 EUR. Ursprünglich ging es wie oben beschrieben um einen Betrag von rund 3000 EUR. Dieser Betrag von 3000 EUR wurde ab Mitte 2015 bis Ende 2017 vollständig in seiner Gesamtheit getilgt, gemäß der Gesamtsumme die in der Ratenzahlungsvereinbarung angegeben wurde.

-- Editiert von Till_B am 16.01.2018 15:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde zusätzlich dazu noch einmal eine Kopie der Rateneinigung anfordern. Denn der Knackpunkt ist IMHO nun, ob damals die Gesamtsumme zu nennen war oder ob das wirklich noch mal extra drauf gekommen ist. Ohne da die genaue Formulierung zu kennen, kann dir hier niemand vernünftig antworten, was berechtigt ist und was nicht.

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