Inkassounternehmen (Rundfunkgebühren)

28. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
francos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassounternehmen (Rundfunkgebühren)

Hallo!

Wer kann mir sagen, was eine Austauschpfändung ist und wie man sich dagegen wehren kann?

Es geht hierbei um angeblich nicht gezahlte Rundfunkgebühren und es wurde mit einer Austauschpfändung bei einem Vollstreckungsgericht gedroht.


Franco

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Franco,

Eine Austauschpfändung ist die Pfändung an sich unpfändbarer Sachen (z.B. Dinge des persönlichen Gebrauchs, Haushaltsgegenstände oder Arbeitsmittel) unter der Voraussetzung, das ein Ersatzstück gestellt wird.
Zum Beispiel ist ein Fernseher im Prinzip unpfändbar - aber kein Mensch braucht dringend einen Fernseher für 10.000,- DM - dieser Fernseher könnte daher durch die Austauschpfändung gepfändet werden, wenn als Ersatz ein kleinerer Farbfernseher gestellt wird.

Gegen eine solche Austauschpfändung kann man sich mit einer Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder einer Vollstreckungsabwehrklage wehren.

Vo der Zwangsvollstreckung müßtest Du allerdings vor einem Gericht auf Zahlung der Rundfunkgebühren erfolgreich verklagt worden sein.

Im übrigen wäre ich vorsichtig mit einer solchen Forderung von einem Inkassounternehmen - die müßten zumindest im Namen der GEZ die Gebühren eintreiben wollen. Im Zweifel würde ich Dir raten bei der GEZ nachzufragen, ob die tatsächlich das Inkassounternehmen damit beauftragt haben.

Bei weiteren Unklarheiten am besten mit einem Anwalt oder einer Verbraucherschutzzentrale in Deiner Nähe in Verbindung setzen.

Mfg Neil

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