Inkassoschreiben Agentur für Arbeit 390€ Gebühr

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rockbob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben Agentur für Arbeit 390€ Gebühr

Hallo, Hallo!

Ich habe ein Problem. Und ich brauch Hilfe ^^

Mein Fall:

Ich war von Anfang Dezember bis Ende März arbeitslos gemeldet. Mitte März habe ich dann allerdings einen neuen Platz gefunden und dies der Agentur sofort mitgeteilt.
Mitte April kam dann ein Brief, dass ich im März zuviel ALG I bezog und dass ich bitte die 32,04€ zurückzahlen soll.

Fragt mich nicht wie, aber ich hab das vollkommen aus meinem Gedächtnis gelöscht gehabt und einfach vergessen zu bezahlen... (Schön blöd, ich weiß)

Naja, nun war letzte Woche (Fünf Monate später) wieder ein Brief in meinem Kasten von dem (anscheinend) Hauseigenen Inkassounternehmen der Agentur für Arbeit.

Nun das, was mich ziemlich hart getroffen hat. Aus der eigentlichen Forderung von 32,04€ wurden auf einmal 425,85€. Das ist der 13-fache Wert der eigentlichen Forderung :\\

Ich habe absolut keine Ahnung wie ich damit umgehen soll. hätten sie 100€ geschrieben. Ok, mein Fehler, meine Blödheit, kann man nichts machen... Aber diese Summe ist mir nicht ganz Koscher...

Kann mir irgendeiner von Euch sagen, was Ich jetzt tun soll? Ich sehe ein, dass ich einen Fehler begangen habe, aber 400€ Aufschlag finde ich wirklich dreist. :(

Danke schonmal, fürs lesen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
Mario C.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Soll hier noch mal einer sagen, dass die IKU Gebühren zu hoch sind ... :)
Ich fürchte, dass Sie da wenig Chancen haben werden.
Es dürfte schwierig sein, gegen die Agentur für Arbeit zu klagen - aber wenn Sie es mit Erfolg tun, sind Sie der Held einer ganzen Schar von Betroffenen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



quote:
Nun das, was mich ziemlich hart getroffen hat. Aus der eigentlichen Forderung von 32,04€ wurden auf einmal 425,85€. Das ist der 13-fache Wert der eigentlichen Forderung :\\


Das will ich sehen !!!!
liste mal die Gebühren hier auf oder am Besten verlinke hier
(Namen - Anschrift abdecken)



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#3
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

Moment Mal!
1) Ich würde die EUR 32,04 erst einmal direkt an das Konto der Arbeitsagentur zahlen (im Verwendungszweck schreiben "NUR HAUPTFORDERUNG").

quote:
Es dürfte schwierig sein, gegen die Agentur für Arbeit zu klagen - aber wenn Sie es mit Erfolg tun, sind Sie der Held einer ganzen Schar von Betroffenen .


Ganz so schlimm ist es aber nicht.
Zunächst einmal müsste die Agentur für Arbeit einen Bescheid für die EUR 390,- ausstellen.
Gegen diesen kann man Widerspruch einlegen bzw. schon Einstweilig Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen.
Das Sozialgericht wird bei so einem Wucher auch nicht lange fackeln!



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#4
 Von 
Rockbob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich habe eben Mal unter der aufgelisteten 0180-Nummer angerufen und nachgefragt was das soll. Diese Behauptet das seit dem Jahre 2004 Forderungen bestehen. (Da war ich noch lange nicht Achtzehn und habe auch noch lange nicht gearbeitet). Ich habe Mal nachgefragt, was denn für welche und so recht erklären konnte mir die freundliche Dame das auch nicht....

Naja, ich habe jetzt erstmal mündlich Widerspruch eingelegt, schriftlich stecke ich das nachher in den Briefkasten und darum gebeten, dass Sie mir die Kosten für dieses Verfahren schriftlich zusenden lassen sollen.

Die hat mich echt hart bearbeitet, dass ich doch bitte umgehend zahlen sollte und mir (als Student) gleich 100 € Ratenzahlung angeboten... Dankend abgelehnt...

Ich bin Mal gespannt auf die Auflistung, halte euch auf dem laufenden!

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#5
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

Die nette Dame soll doch bitte eine Kopie vom Bescheid aus 2004 und den Zustellnachweis zuschicken.

Forderungen von der Arbeitsagentur sind nach vier Jahren zum Jahresende verjährt (aus 2004 also am 01.01.2009) - außer man die Behörde arglistig betrogen.

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#6
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Die Agentur für Arbeit hat kein hauseigenes "Inkassounternehmen". Es gibt natürlich eine Abteilung, die sich um fällige Zahlungen kümmert. Das nennt dich dann der "Forderungseinzug".
Übermäßige Mahnkosten gehören da aber nicht zum Repertoire.

Aber evtl. wurde ja ein Fehler gemacht, und dir werden irgendwelche Forderungen angelastet, die zu einem anderen Datensatz gehören. Fehler passieren schleißlich überall wo Menschen arbeiten. Dies sollte sich aber aufklären lassen.

Davon abgesehen bin ich mir nciht sicher, dass Forderungen der agentur für Arbeit nach 4 Jsahren verjähren, wenn einmal ein rechtskräftiger Bescheid bestanden hat.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Ich fürchte, dass Sie da wenig Chancen haben werden.


Aufgrund genau welcher Umstände kommst du zu dieser sicheren Schlussfolgerung? :???: :bang:

Wenn keine sonstigen ALG-Rückzahlungsansprüche bestehen, kann es sich hier eigentlich nur um ein Versehen handeln. Inkasso-Gebühren können es nicht sein, da die öffentlich-rechtlichen Körperschaften hier doch deutlich zurückhaltender sind als die privaten Inkasso-Unternehmen.
Zudem könnte die Arbeitsagentur Inkasso-Gebühren nur verlangen, wenn es hierfür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gäbe. Eine solche ist mir nicht bekannt.

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#8
 Von 
Rockbob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Brief ist von der Bundesagentur für Arbeit und unter dem Briefkopf steht Fett INKASSO. Ich tippe (hoffe) ja auch auf einen Fehler im System. Bloß, wie soll ich das nachweisen, wenn dies dort keiner bemerkt ? :\\

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#9
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Nachtrag: Eine Rechtsgrundlage wären ggf. die Verwaltungsvollstreckungsgesetze. Allerdings würden diese - mit absoluter Sicherheit - keine Vollstreckungsgebühren in der hier genannten Höhe rechtfertigen.
Hast du vielleicht in den Vormonaten auch zuviel ALG erhalten? In diesem Fall müsstest du aber eigentlich einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid erhalten haben, bevor es zur Verwaltungsvollstreckung kommt.

-- Editiert _T_ am 12.09.2011 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Davon abgesehen bin ich mir nciht sicher, dass Forderungen der agentur für Arbeit nach 4 Jahren verjähren, wenn einmal ein rechtskräftiger Bescheid bestanden hat.


Naja, ein bestandskräftiger Bescheid verjährt natürlich nicht nach 4 Jahren.
Damit ein Bescheid aber bestandskräftig wird, muss Dieser ausgestellt (in den meisten Fällen eine Widerspruchsbelehrung beinhalten) und natürlich dem Schuldner zugestellt werden.
Wenn das nicht passiert (insb. die Zustellung, für die die Behörde beweispflichtig ist), ist die Forderung nach 4 Jahren zum Jahresende verjährt.

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