Inkassoforderung umdrehen ???

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)
Inkassoforderung umdrehen ???

Hallo,wie sieht es aus wenn ein Inkassounternehmen bei der Übernahme der Forderung vergisst zu prüfen ,ob der richtige Schuldner( Vertragsnehmer ) überhaupt angemahnt wurde und eine fristlose Kündigung erhielt. §286
Kann man dann die Inkassoleute wegen Schlamperei drankriegen.
1. Der Gläubiger vergisst die Kündigung der richtigen Person zuzustellen.§ 323 BGB Abs. 1 und 6 ??
2. Der Gläubiger übergibt sofort an Inkasso §398 ??
3. Schadenersatz greift doch dann nicht §823 oder?
4. Ich setze die Inkassos in Verzug oder den Gläubiger ,wegen des Schadenersatzes ?
Was müssen die Inkassos überhaupt prüfen bei Übernahme ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,thehellion,vielleicht kannst Du mir einen Tip geben,will kein Geld verbrennen,aber bei guten Aussichten würde ich schon massiv einen Angriff starten,
Danke Spediteur

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein Inkassobüro prüft nicht die Rechtmäsigkeit der Forderung !
Solange der Auftraggeber (Gläubiger) zahlt ist für das IB die Welt in Ordnung
Bist Du der Gläubiger oder der vermeintliche Schuldner ?

lg

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#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Richtig Inkassobüros sind nicht dazu verpflichtet zu prüfen ob die Forderung strittig ist. Oft sind die dann auch sowas wie die Schiedsrichter.

Allerdings halten sich seriöse Inkassofirmen so gut es geht von strittigen Forderungen fern.

Eben weil diese nicht in die Schiedsrolle kommen wollen. Und realisieren lassen sich solche Forderungen auch nur schwer.

Wenn ich das aus deinem kleinen Textwirrwar richtig sehe bist du der Schuldner. Und ein Inkassounternehmen hat dir eine Mahnung geschickt. Nur denkst du, dass du nicht in Verzug geraten bist da der Gläubiger sprich der Auftraggeber des Inkassobüros dir keine Mahnung vorab geschickt hat.

Naja das muss er auch nicht, es kommt hier darauf an wie die Schuld entstanden ist. Hast du eine Rechnung nicht bezahlt? Oder ging eine Lastschrift zurück, usw? Nehmen wir mal an du hast vergessen eine Rechung zu zahlen. Wenn du dir die Rechung anschaust steht meist eine Frist drauf inerhalb du zahlen musst, insofern diese Angemessen ist. Denn es kann dir nicht zugemutet werden dir eine Frist von nur 1-2 Tagen zu geben.

Steht keine Frist drauf und auch kein Zahldatum, ist eine Rechung generell inerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Danach kommst du in Verzug und es kann Schadensersatz also sprich Zinsen usw. verlangen. Bei einer geplatzen Einzugsermächtigung gilt dies ebenfalls nur ab dem Datum der Abweisung der Lastschrift.

Jetzt zur Kündigung, eine Forderung kann eingezogen werden unabhängig ob der Vertrag noch besteht. Wenn die dich nicht gekündigt haben aufgrund deiner Schulden, hat nichts damit zutun, dass du deine Schulden dennoch zahlen musst.

Jetzt ist die Frage wie meinst du das mit dem Schadensersatz? Willst du dem Inkassounternehmen Schadensersatz stellen. Woraus soll der Schaden resultieren?

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#4
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich war Vertragsinhaber ,mein Schwager selbstständiger Handwerker Rechnungsempfänger ,da er vor 2,5 Jahren eine neg. Schufa hatte. Hat im verg. Nov. eine Rechnung nicht bezahlt 109 € Danach im Jan.08 nur 73,00€ ausgeglichen. Mobilfunk übergibt an Inkasso und kündigen fristlos. Habe weder Mahnung noch Kündigung erhalten . Gesamtforderung wurde von mir beglichen nur die Schadenersatzforderung 483 € nicht anerkannt,jedoch bezahlt.
Inkasso gibt keine Ruhe wollen jetzt wieder 38,00€ob wohl Gesamtforderung bezahlt.Wollte endlich Ruhe gibt sie jedoch nicht.Habe Inkasso und E-Plus jetzt geschrieben ,dass ihnen der Schaden durch ihre vergessene Mahnung bzw. Kündigung entstanden ist.286 BGB . Überlege nun ob ich den Schadenersatz zurückfordere ???
Wäre doch mal eine Massnahme ,da E-Plus und Real geschlampt haben ,oder ???
Gruss Spediteur


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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die Forderung tituliert ?
An wen hast Du die Hauptforderung überwiesen ?
Ans Inkassobüro oder an den eigentlichen Gläubiger ?
Was sind die 38 € ?

lg

@SilentDeath
Das erste Drittel Deines Postings ist aber eine - seeeeeeeeehr wohlwollende Darstellung der Inkassobranche

:engel:

-- Editiert von thehellion am 26.03.2008 20:17:37

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#6
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Nein Forderung hat keinen Titel ,da ich sie sofort bezahlt habe,mein schwager auf Tauchstation hat die Sache einfach laufen lassen,wohnt in einer anderen Stadt.Mich ärgert,dass weder gemahnt noch gekündigt wurde und ich nun wegen 82,00 € restschuld 634,00 bezahlen muss.Weder mit E-plus ,hat die Kündigung verschlampt,noch Real Inkasso hat die Sache bei Übernahme nicht geprüft antworten weder auf Faxe .
Ich kann jedem nur raten hilf lieber Freunden als Verwandten.
War das erste mal,dass ich mit solchen Inkaasoheinis zu tun hatte in meinen 55 Jahren.
gruss
Spediteur

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