Hallo!
Ersteinmal vielen Dank, dass ich hier schreiben darf! Heute benötige ich eure Hilfe.
Ich habe im September etwas im Internet bestellt. Das Paket mit der Rechnung kam, dafür bin ich für 4 Monate in die USA geflogen. Dadurch habe ich leider vergessen, besagte Rechnung zu bezahlen. Jetzt habe ich alle in der Zwischenzeit zugestellten Briefe gelesen, was mich echt verunsichert hat. Bisher habe ich immer alles sofort bezahlt, d.h. die Situation ist für mich ganz neu.
Die Hauptforderung beträgt 130,70€.
5€ Mahnkosten, 70,20€ Inkassokosten, genannt "Nebenforderung Mandant", 54€ Rechtsanwaltsgebühr sowie 2,47€ Zinsen werden außerdem gefordert.
Angst macht mir der Satz: "Ich weise sie daraufhin, dass, wenn sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Forderung
vollständig ausgeglichen haben, ich meine Mandatschaft um Klageantrag bitten werde."
Nun meine Frage: Muss ich all diese Kosten tragen, d.h. sind alle Kosten gerechtfertigt?
Muss ich mit einer Klage rechnen?
Mir fällt grade auf: Der Anwalt hat sie selbe Adresse, wie das Inkassounternehmen...
Ich bitte euch um Hilfe. Ich bin am verzweifeln.
Viele Grüße!
Johannes
-- Editier von Deutzer am 04.01.2017 21:49
Inkasso- und Anwaltsgebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Auf keinen Fall! Vorgerichtliche Rechtsanwalts- und Inkassogebühren sind zusammen nicht durchsetzbar. Wer ist denn überhaupt Gläubiger? Welches Inkasso und welcher Anwalt wurden eingeschaltet?
Hallo!
Also muss ich nicht Anwalt und Inkasso bezahlen?
Die Hauptforderung kommt von der Firma Victorinox. Das Inkassounternehmen nennt sich "Prodefacto", der Anwalt "Breddermann".
Welche kosten soll ich denn da überweisen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Die Hauptforderung beträgt 130,70€.
5€ Mahnkosten, 70,20€ Inkassokosten, genannt "Nebenforderung Mandant", 54€ Rechtsanwaltsgebühr sowie 2,47€ Zinsen werden außerdem gefordert.
Inkassokosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu Anwaltskosten zu zahlen
Siehe hier :
http://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/
Die RA Gebühren sind im Verzugsfall zu zahlen
Die Hauptforderung plus 5 € Mahngebühr plus 3 € Zinsen plus 54 € RA Kosten zweckgebunden an den RA überweisen
Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers : Nur HF 130,70 plus 3 € Zinsen plus 54 RA Gebühr
-- Editiert von thehellion am 04.01.2017 23:18
Vielen Dank, dann werde ich das so überweisen. Eine Klage oder ähnliches ist dann nicht mehr zu erwarten, oder?
Sehr wahrscheinlich nicht. Die wissen, dass Inkasso- und Anwaltskosten zusammen Unfug sind und damit hat sich meinem Wissen nach noch nie ein Inkasso vor ein Gericht getraut.
Man könnte sogar dem Inkasso samt Anwalt einen Haufen Ärger bereiten, um zu zeigen, dass man sich wehrt. Dann hören die meist von selbst sofort auf.
Man könnte wegen der verbotenen Kostendopplung eine Beschwerde ans Inkasso-Aufsichtsgericht und an die für den Anwalt zuständige Anwaltskammer schicken. Dass die doch wirksam diese verbotene Kostendopplung unterbinden sollen. Vor allem beim Anwalt die Falsch-Deklarierung der Inkassogebühren als "Nebenforderung Mandant". So eine Beschwerde kostet dich nichts, außer Briefporto vielleicht.
Als Begründung für die verbotene Kostendopplung würde ich auf Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 48/10 verweisen.
Nein, äußerst unwahrscheinlich da aussichtslos. Da kannst du ganz gelassen bleiben.
Eine klage wäre aussichtslos. Bettelbriefe kommen trotzdem
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