Inkasso über Kohl Forderungsmanagement von unitymedia

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso über Kohl Forderungsmanagement von unitymedia

Hallo,

ich hoffe es kann mir hier jemand helfen:

Problem:
Unitymedia fordert für das Jahr 2018 von uns Ausfallkosten für ein Paket das wir im Jahr 2014 abgeschlossen haben. Wir haben bereits im Jahr 2016 das zum 06.11.2017 auslaufenden Vertrag ordnungsgemäß gekündigt und haben auch eine Kündigungsbestätigung. Leider kamen wir in diesem Jahr in Zahlungsverzug mit den letzten Rechnungen von Unitymedia. Wir haben am 27.10.2017 den letzten noch verblieben Betrag an Unitymedia bezahlt und haben per Mail die Kündigungsbestätigung an Unitymedia geschickt. Die Hardware wurde auch letzte Woche mit dem Rückgabeschein zurückgeschickt.

Am 17.11.2017 kam jetzt Kohl Forderungsmanagement eine Inkassoaufforderung für die Ausfallkosten für das Jahr 2018. Wir haben soeben nochmals bei Unitymedia angerufen und gefragt warum wir den Ausfallkosten bezahlen sollen für das kommende Jahr wenn wir bereits Ordnungsgemäß gekündigt haben. Sie sind der Meinung da Sie uns im Oktober fristlos aufgrund der nicht Zahlung gekündigt haben, haben Sie Anrecht darauf.

Bitte um Hilfe. Es geht Ihr um 492,11 EUR

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19 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sie sind der Meinung da Sie uns im Oktober fristlos aufgrund der nicht Zahlung gekündigt haben, haben Sie Anrecht darauf.

Das ist Schwachsinn.
Etwas, was schon gekündigt wurde und ausläuft, kann man nicht zum zweiten Mal mit dann neuem Kündigungsdatum kündigen.

Ich würde dem Inkasso einmalig schriftlich widersprechen. "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die Forderung ist Unfug, da für den geforderten Zeitraum kein Vertragsverhältnis besteht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an."

Danach schweigen. Wichtig ist nur, dass man auf Briefe eines Gerichts antwortet, sollte es soweit kommen.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von MRE87):
Wir haben bereits im Jahr 2016 das zum 06.11.2017 auslaufenden Vertrag ordnungsgemäß gekündigt und haben auch eine Kündigungsbestätigung.


Damit ist alles gesagt. In Kopie dabei und Forderung zurückweisen.

-- Editiert von Tasti123 am 20.11.2017 10:40

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#3
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Hier nochmal die Info zur Kündigung. Nach der 2. Mahnung und Nichtzahlung der Rechnung kam die Schriftliche Kündigung seitens Unitymedia trotz bereits von uns gekündigten Vertrages zum 06.11.2017 der auch von Unitymedia bestätigt wurde.

Dies möglich?

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von MRE87):
Dies möglich?


Möglich schon. Aber ohne Auswirkungen für 2018.
Zu zahlen ist maximal bis zum bereits bestätigten Kündigungsdatum.

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#5
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Habe das Schreiben an Kohl inkl. Kopie der Kündigungsbestätigung versendet und prompt eine Rückschreiben von Kohl erhalten. Sie gehen überhaupt nicht auf die fristlose Kündigung bzw. auf die Kündigungsbestätigung ein und sagen nur in diesem Schreiben das die überwiesene Summe aus dem September bereits inkludiert ist und die Summe immernoch komplett offen steht ! Betrag 558,76 EUR

Heute kam der nächste Brief und heben die Summe (Erhöhung der Forderung) auf 840,25 EUR.

Hilfe .......

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ignorieren...
Oder Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos. So etwas wirkt.

Signatur:

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#7
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir liegt vor die Kündigungsbestätigung von Unitymedia vom 23.06.2016 zum 06.11.2017.

Am 15.09.2017 wurde mit fristlos gekündigt aufgrund von nichtzahlung 3er Rechnungen auf Juni - August 2017.
Der offene Betrag über diese Summe von 218,61 EUR wurde am 27.10.2017 an Unitymedia bezahlt.

Am 05.10.2017 haben ich eine Rechnung über 710,65 EUR über die Ausfallkosten bis zum 06.11.2018 erhalten.
Ausfallkosten 420,97 EUR / Forderugung aus Vormonaten 289,68 EUR.

Die Hardware wurde am 15.11.2017 an Unitymedia zurückgeschickt (Beleg vorhanden).

Kohl Forderungsmanagement (Schreiben 1) fordert am 17.11.2017 einen Betrag von 558,76 EUR.
Am 20.11.2017 wurde die Forderung von mir zurückgewiesen.
Kohl Forderungsmanagement Rückschreiben (Schreiben 2), dass die 218,61 EUR bereits inkludiert ist und noch immer 559,04 EUR offen stehen.
Kohl Forderungsmanagement (Schreiben 3) fordert am 27.11.2017 einen Betrag von 840,25 EUR. Erhöhung der Forderung.

Offen sind laut Kohl 4 Rechnungen:
vom 08.08.2017 über 1,20 EUR
vom 08.09.2017 über 69,87 EUR
vom 06.10.2017 über 420,97 EUR
vom 09.11.2017 über 280,50 EUR

Keine der Rechnungen außer der vom 06.10.2017 (Ausfallkosten liegt vor). Eine Anmeldung über das Kundencenter ist nicht mehr möglich um die Rechnungen digital einsehen zu können. Am Telefon wurde bereits 3x versucht mit der Buchhaltung zu sprechen, anscheidend ist dort keiner erreichbar. Rückrufnummer wurde angegeben, jedoch ruft keiner zurück.

Was soll / kann ich tun?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich wiederhole: Ignorieren oder Beschwerde ans Aufsichtsgericht.

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich würde hier etwas anders vorgehen.
Ich würde den Sachverhalt an UM senden mit dem Hinweis, dass man Ihnen 14 Tage Zeit gibt den Fall als erledigt zu erklären, oder man alternativ eine neg Feststellungsklage gegen UM einreichen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider gibt es keine Ruhe - und es geht mit Kohl weiter:

Laut Kohl/Unitymedia besteht folgender Sachverhalt:
Die Kündigung ist zum bereits bestätigten Termin wirksam geworden. Die Monatsentgelte bis zum Ende der bestehenden Mindestvertragslaufzeit wurden gemäß den Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt. Die Vorraussetzungen für die Geltendmachung eines Sonderkündigungs- bzw. Rücktrittrechts zu einem früheren Zeitpunkt liegen nach recherchierten Sachlage nicht vor.

Wir erwarten den Ausgleich der Forderung .....

Sie beharren also immer noch auf die Ausfallkosten für das Jahr 2018.

Bitte um Hilfe ob Unitymedia/Kohl das Recht haben - durch vorzeitige Kündigung (an mich durch Nichtzahlung - trotzdem Kündigungsbestätigung aus 2016 zum 06.11.2017) das Recht haben - oder sollte ich mir Rechtsbeistand besorgen?

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#11
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

> ?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es hat sich nichts geändert. Das Inkasso schreibt einfach nur Unfug zusammen. Das wurde dir doch schon mehrfach hier gesagt. Du hast eine Kündigungsbestätigung für eine Kündigung zum 6.11.2017. Die Kündigung war in 2016, also mehr als rechtzeitig. Egal was dann kommt, solange nicht ausdrücklich zwischen dir und Unitymedia vereinbart wurde, dass diese Kündigung zum 6.11.2017 aufgehoben ist, solange hat das Inkasso einfach Unrecht.

Zitat:
oder sollte ich mir Rechtsbeistand besorgen?

Musst du nicht. Wenn du die Einschaltung eines eigenen Anwalts angekündigt hast, würde ich zu einem Anwalt gehen und diesen eine negative Feststellungsklage einreichen lassen. Auch dem Anwalt sagen, dass er gar nicht groß diskutieren soll oder Briefe schreiben soll. Klage einreichen und gut ist.

Zweite Möglichkeit: Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos. Dass das Inkasso hier offensichtlich riesigen Unfug treibt und so tut, als sei die Kündigung zum 6.11.2017 wirkungslos. Sprich: Es stört massiv den Rechtsfrieden, indem es auch den Gläubiger absichtlich falsch berät.

Dritte Möglichkeit: Achseln zucken, Brief abheften und ignorieren. Solange nichts von einem Gericht kommt, passiert nichts, egal wie viele Briefe sie schreiben.

-- Editiert von mepeisen am 14.12.2017 11:21

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#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Mir persönlich würde es reichen und mir nun einen Anwalt für eine negative Feststellungsklage suchen. Unterlagen und Schriftverkehr ordnen, Vertragslaufzeiten checken und den Anwalt machen lassen.

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#14
 Von 
MRE87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Aber keiner geht hier auf die vorzeitige Kündigung seitens Unitymedia durch nicht Zahlung (meiner Seite) ein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Weil das TOTAL irrelevant ist. Ein Vertrag, der am 6.11.2017 endet, kann - egal wie - nicht verlängert werden. Die fristlose Kündigung durch Unitymedia kann diesen Termin nicht verschieben. Der Termin ist solange in Stein gemeißelt bis du ausdrücklich erklärst, dass du deine Kündigung zurück ziehst.

Für die Zeit nach dem 6.11.2017 gibt es einfach kein Geld mehr. Weder auf normalem Wege noch auf dem Wege irgendeiner Sonderkündigung.

-- Editiert von mepeisen am 14.12.2017 12:22

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#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Unitymedia durfte natürlich am 15.09.2017 das Vertragsverhältnis vorzeitig außerordentlich wegen Zahlungsverzuges kündigen.
Dass das Vertragsverhältnis von Dir zuvor schon rechtswirksam gekündigt war, steht dem nicht entgegen.

Deine Kostentragungspflicht resultierend aus Vertragsleistungen beschränkt sich aber auch dann auf den Zeitraum bis zum regulären Storno, d.h., bis einschl. des 6.11.2017.

Aus dieser Aufstellung

Zitat (von MRE87):
Offen sind laut Kohl 4 Rechnungen:
vom 08.08.2017 über 1,20 EUR
vom 08.09.2017 über 69,87 EUR
vom 06.10.2017 über 420,97 EUR
vom 09.11.2017 über 280,50 EUR


wird allerdings deutlich, dass zumindest die ersten drei Positionen in den zahlungspflichtigen Zeitraum fallen. Die vierte, über 280,50 € nur dann, wenn die Forderungen nachschüssig erhoben wurden.

Das bedeutet für Dich, dass Du dich zunächst mal mit der Zusammensetzung der Forderung auseinander setzen musst. oder mit anderen Worten: Du musst anhand Deiner Zahlungsbelege prüfen ob Du alle bis zum Vertragsablauf geschuldeten Raten gezahlt hast
Zitat (von MRE87):
Die Kündigung ist zum bereits bestätigten Termin wirksam geworden. Die Monatsentgelte bis zum Ende der bestehenden Mindestvertragslaufzeit wurden gemäß den Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt. Die Vorraussetzungen für die Geltendmachung eines Sonderkündigungs- bzw. Rücktrittrechts zu einem früheren Zeitpunkt liegen nach recherchierten Sachlage nicht vor.

Wir erwarten den Ausgleich der Forderung .....

Sie beharren also immer noch auf die Ausfallkosten für das Jahr 2018.
Dass kann man der obigen Aufstellung alllrdings nicht entnehmen. Du solltest durch eigene Gegenrechnung ausschließen, dass Du nicht etwas missverstehst.

Berry

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#17
 Von 
go527642-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 07.10.2019 18:43

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#18
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von go527642-66):
[GELÖSCHT]
AHJA ... Körperverletzung ... Erpressung.

-- Editiert von Moderator am 07.10.2019 18:43

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Habe ich mir auch so gedacht. Man sollte nicht zu viele amerikanische Serien gucken, wo irgendwer irgendwen mit unsinnigen Dingen verklagt. :-)

Im übrigen bringen solche Zeugen nichts, wenn sie nicht bei dem konkreten Fall, der dich betrifft, dabei waren.

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