Inkasso ohne Mahnung? Zu hohe Forderung?

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476499-31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso ohne Mahnung? Zu hohe Forderung?

Hallo,

ich habe vergessen die Rechnung des Zahnarztes zu zahlen und habe nun ein Inkassounternehmen am Hals.
Der Zahnarzt hat mir die Rechnung direkt nach der Behandlung mitgegeben, ich habe sie leider vergessen und nicht bezahlt. Jetzt bekam ich schreiben eines Inkassounternehmens ohne vorher vom Zahnarzt selber angemahnt worden zu sein.
Da ich selten zu Hause bin, habe ich nun zwei Briefe des Inkassounternehmens vor mir liegen. Im zweiten Brief wird nun von mir gefordert eine Summe von 196,39€ zu zahlen. Die Hauptforderung von 93€ und den restlichen Inkassoforderungen ist nicht ersichtlich gegliedert.
Frage ist nun in wie fern das Ganze rechtlich ist und ob ich diese hohe Forderung zahlen muss.

Vielen Dank im voraus

-- Editiert von go476499-31 am 16.10.2017 14:54

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

103€ Inkassogebühren musst du schon mal ganz sicher nicht zahlen. Das ist zu selbst mit Mehrwertsteuer (die hier ggf. anfällt) definitiv viel zu viel. Wenn die Aufschlüsselung und Erklärung zur Zusammensetzung der übrigen Gebühren fehlt, kann man sich beim Aufsichtsgericht beschweren wegen Verstoßes gegen §11a RDG .

Was steht auf der Rechnung? Ein Zahlungsdatum? Eine ausführliche gut sichtbare Belehrung, dass man in Verzug kommt und was bei Verzug geschieht?



-- Editiert von mepeisen am 16.10.2017 16:04

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Auch auf der 1. Aufforderung vom IB ist keine Aufschlüsselung? Das wäre in der Tat ein ziemlicher Verstoß, daher nochmals genau schauen. In der 2. Aufforderung muss dies selbstverständlich nicht mehr aufgegliedert werden.

Mepeisen seine Fragen bzgl der RE beantworten. Nicht immer muss gemahnt werden.

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#3
 Von 
go476499-31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Mir ist eine Zahlungsfrist bis zum 21.10.2017 aufgetragen worden.
Bis dahin soll ich den Betrag zahlen, oder zumindest 30€, was dann eine Ratenzahlung in Gang setzten würde. Zahle ich nicht wird ein Mahnbescheid beantragt und mir mit weiteren Gerichts und Anwaltskosten gedroht. Ein außergerichtlicher Schriftverkehr wird nach verstreichen der Frist auch nicht mehr erfolgen.

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#4
 Von 
go476499-31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Auch auf der 1. Aufforderung vom IB ist keine Aufschlüsselung? Das wäre in der Tat ein ziemlicher Verstoß, daher nochmals genau schauen. In der 2. Aufforderung muss dies selbstverständlich nicht mehr aufgegliedert werden.

Mepeisen seine Fragen bzgl der RE beantworten. Nicht immer muss gemahnt werden.



Im ersten Brief findet sich eine Aufstellung den habe ich aber leider nicht vor mir liegen. Bin momentan wieder nicht zu Hause. Ich rief heute an um eine Aufschlüsselung des Betrages per Telefon zu bekommen. Nachdem die Person am Telefon aber bemerkte das ich nur die Hauptforderung zahlen würde verweigerte sie mir die von mir geforderten Informationen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und meine Fragen zur Rechnung magst du nicht beantworten? Schade.

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#6
 Von 
go476499-31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und meine Fragen zur Rechnung magst du nicht beantworten? Schade.


Das habe ich doch, die dritte Antwort. Erst habe ich deine beantwortet dann die des anderen Ratgebers.

Zitat (von go476499-31):
Danke für die schnelle Antwort.

Mir ist eine Zahlungsfrist bis zum 21.10.2017 aufgetragen worden.
Bis dahin soll ich den Betrag zahlen, oder zumindest 30€, was dann eine Ratenzahlung in Gang setzten würde. Zahle ich nicht wird ein Mahnbescheid beantragt und mir mit weiteren Gerichts und Anwaltskosten gedroht. Ein außergerichtlicher Schriftverkehr wird nach verstreichen der Frist auch nicht mehr erfolgen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich hatte gefragt, was auf der Rechnung steht. Ich meine die vom Arzt, nicht das Inkassoschreiben. Lies nochmal meine Fragen.

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#8
 Von 
go476499-31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich hatte gefragt, was auf der Rechnung steht. Ich meine die vom Arzt, nicht das Inkassoschreiben. Lies nochmal meine Fragen.


Diese habe ich auch nicht vor mir liegen, wie gesagt ich wieder nicht zu Hause, ich werde frühestens Sonntag wieder Heim fahren.

Ich kann mich erinnern das eine Frist darauf stand, aber an mehr nicht.

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit der Gegenseite!

Nur die HF zahlen willst du aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung? Warum soll der ZA auf seinem Schaden durch deine Schuld sitzenbleiben?

Prüfe die RE und wenn eine genaue Zahlungsfrist angegeben ist dann wären die angemessenen Kosten zu zahlen. Wir reden hier nicht von einem riesen Auftraggeber sondern von einem kleinen ZA, der offenbar nicht über eine Abrechnungsfirma abrechnet, welche die RE dann auch wieder erhöhen würde.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Hauptforderung kannst und solltest du sowieso schon jetzt bezahlen. Mit Verwendungszweck "Nur HF".

Wenn auf der Rechnung nur ein Zahlungstermin stand und sonst nichts, könnte man die Inkassogebühren mangels Verzug zurückweisen. Entgegen der Ausführungen von Ex Inkasso MA löst ein Zahlungstermin auf einer Rechnung nie einen Verzug aus. Ob man aus Kulanz angemessene Inkassokosten bezahlen will, muss jeder für sich entscheiden.

Auch ein kleiner Zahnarzt kann erst mal eine Mahnung verschicken und sich damit an die Gesetze halten hinsichtlich des Verzugs. Wenn ein kleiner Zahnarzt sich von einem Inkasso falsch beraten lässt und die ihm erzählen, dass er keine Mahnungen verschicken muss, ist das immer noch sein Problem.

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