[Inkasso hfg] Eröffnung einer Privtinsolvenz

28. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hannesrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[Inkasso hfg] Eröffnung einer Privtinsolvenz

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe heute durch Zufall meinen alten Mitbewohner getroffen und der hat mir, zu meiner Übereaschung erzählt, das er ca. 6 Briefe von dem Inkassobüro "hfg" für mich aufgehoben hat.

Da er keine Adresse von mir hatte und darauf hoffte mich mal wiederzusehen hat er sie aufgehoben.

Der letzte Brief beinhaltet den nachfolgenden Text:



leider haben Sie keine Zahlungsvereinbarung mit uns getroffen.
Der Vollstreckungstitel wurde Ihnen am 05.08.2014 bereits zugestellt.
Wir bitten Sie, sich umgehend mit uns schriftlich oder gerne auch telefonisch, von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr, in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie sich nicht innerhalb von

20 TAGEN NACH ZUSTELLUNG DIESES SCHREIBENS

mit uns in Verbindung gesetzt haben, werden wir ohne weitere Vorankündigung bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Für den Antrag bedarf es nicht Ihrer Zustimmung."



Info: In 2 Tagen läuft die Frist ab :) )



Hintergrund der Forderung ist ein alter Vertrag den ich damals aus Unwissenheit für jemanden abgeschlossen habe. Keine Chance das nachzuweisen da auch der Kontakt verloren gegangen ist.

Die Forderung beläuft sich auf 3.479,52 € und laut der vorherigen Briefe hat die Firma "hfg" seit dem 17.06.2009 einen Vollstreckungstitel gegen mich.


Ich habe seit über 4 Jahren nichts von der Firma gehört, eventuell auch weil nie meine richtige Adresse bekannt war. Die letzte Anschrift wurde anscheinend über das Einwohnermeldeamt o.Ä. ermittelt.


Ich bin Azubi im 2 Lehrjahr und habe keine Möglichkeit die geforderte Summe zu zahlen. Davon mal abgesehen gehe ich danach für mind. 1 Jahr nach Südamerika und werde danach studieren. Sieht also nicht gut aus für Sie :)


Die ursprüngliche Forderung lag mal bei rund 600 € - gezahlt wurde meinerseits bisher noch nie da ich wie gesagt nie einen Brief erhalten habe, bis jetzt.


Ich habe zu dem Thema mehre Threads und interessante Antworten gefunden, jedoch wurde nur gefragt und beantwortet, ob die Forderung bzw. Aussage rechtes ist und nicht wie man damit am besten umgehen soll.


Kurz um, wie gehe ich mit der derzeitigen Situation am besten um? Wäre eine Zulassung einer Privatinsolvenz durch ein Gericht 1. gerechtfertigt und 2. hätte dieser Antrag des Gläubigers überhaupt realistische Chancen?

Wie erfahre ich ob wirklich ein Titel gegen mich vorliegt? Ich habe zudem keine Schufa durch die hfg - was mich wundert ?!


Natürlich wäre ich Bereit die Schulden zu begleichen, jedoch keine ~ 3500 €, da der Ursprungsbetrag weitaus niedriger lag und ich den Vertrag nicht mal freiwillig abgeschlossen habe. Das ich dafür aufkommen muss ist klar, jedoch suche ich nach dem besten Weg den ich in diesem Fall gehen kann.


Solche Sätze wie "mach dir keine Sorgen die bluffen" sind sehr schön zur Beruhigung, beantworten mir aber nicht wie ich mich korrekt Verhalte bzw. wie ich am besten mit dieser Situation umgehen soll.


Würde mich sehr über hilfreiche und Richtungsweisende antworten freuen.

Liebe Grüße
Ines

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-- Editiert Hannesrecht123 am 28.08.2014 20:12

-- Editiert Hannesrecht123 am 28.08.2014 20:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt, dass du auch lange Zeit woanders gewohnt hat, ohne dich umzumelden? Das ist reichlich dumm. Gegend en Titel vorzugehen fällt damit auch grundsätzlich flach.

quote:
Sieht also nicht gut aus für Sie


Das ist zu kurz gedacht, denn irgendwann holt dich das ein. Davon abgesehen wirst du auch sonst einige Probleme mit dir rumschleppen, wenn die Schufa im Keller ist.

quote:
Wäre eine Zulassung einer Privatinsolvenz durch ein Gericht 1. gerechtfertigt und 2. hätte dieser Antrag des Gläubigers überhaupt realistische Chancen?

Meistens ist das nur heiße Luft. Man droht. Die Privatinsolvenz zu beantragen bedeutet, dass der Gläubiger die Kosten übernimmt. Und wenn du am Ende mit einer Restschuldbefreiung rausgehst, zumal du auch als Student eher unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben wirst, haben sie nur Geld in den Sand gesetzt. Insofern könnte es sein, dass da nichts nachkommt.

Verschwinden wird das Problem aber auch nicht.

quote:
Solche Sätze wie "mach dir keine Sorgen die bluffen" sind sehr schön zur Beruhigung, beantworten mir aber nicht wie ich mich korrekt Verhalte bzw. wie ich am besten mit dieser Situation umgehen soll.

Wenn du kein Geld hast, das aus der Welt zu schaffen, hast du kein Geld. Was soll man da auch raten? Nach der Schule arbeiten gehen und Schulden abzubezahlen statt studieren...

Du wärst eventuell bei einer Schuldnerberatung besser aufgehoben.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120356 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>werden wir ohne weitere Vorankündigung bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Für den Antrag bedarf es nicht Ihrer Zustimmung." <hr size=1 noshade>

Ist das nun die neueste Masche der möglicherweise strafrechtlich relevanten Drohungen?


Meines Wissens nach, kann man als Gläubiger kein Verbraucerinsolvenzverfahren veranlassen.






-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 28.08.2014 22:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie bereits im anderen Forum von mir geschrieben ist die PI Drohung ein billiger Bluff

Versuch doch einen Vergleich auszuhandeln ?!
Durch die Titulierung ist Dein score im grottigen Bereich somit stehen die chancen nicht schlecht


@harry
http://www.rechthaber.com/drohung-mit-insolvenzantrag-gute-idee-oder-eigentor/





-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

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