Inkasso-Unternehmen

18. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Babe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Unternehmen

Wir haben heute ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens erhalten, welches im Namen eines Hotels 1.376 DM von meinem Freund fordert. Folgendes kommt uns merkwürdig vor:
1. Wie haben nie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten.
2. Wir kennen diese Hotelkette nicht.
3. Das genannte Aktenzeichen hat ein anderes Format als die uns bekannten.
4. Man bietet uns, obwohl angeblich ein vollstreckbarer Titel vorliegt, Ratenzahlung an. Wenn wir zustimmen, sollen wir weniger zahlen, als eigentlich gefordert ist. Zahlen wir den Betrag auf einmal, ist es noch weniger.
5. Der Brief ist nicht echt unterschrieben, sondern kopiert.
6. Er enthält keine Auflistung der Forderungen.

Leider meldet sich bei der Rufnummer keiner mehr. Kann uns jemand sagen, wie wir nun vorgehen sollen. Wie kann man im Extremfall beweisen, daß man nicht in diesem Hotel gewesen ist? Und muß man das überhaupt?

Mfg
Sandra

--
dsl is schnell

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Sandra,
Sie schreiben, daß Sie nie eine Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen haben. Kann eine Zustellung durch Niederlegung erfolgt sein? Dann müßten Sie irgendwann einmal zumindest eine Benachrichtigung Ihres Briefträgers im Briefkasten gehabt haben. Genauer gesagt müßten es eigentlich zwei Benachrichtigungen im Abstand von mindestens zwei Wochen gewesen sein. Sie sollten zumindest keinerlei Zahlungen leisten solange man Ihnen nicht eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zugesandt hat. Die Sache klingt doch insgesamt sehr unseriös. Wenn es noch keinen Titel gegen Sie gibt, dann müssen Sie zunächst gar nichts beweisen. Die andere Seite (Hotelkette) muß beweisen, daß Ansprüche Ihnen gegenüber bestehen.
Grundsätzlich ist die Vorgehensweise des Inkassoinstituts Ihnen Ratenzahlungen anzubieten nachvollziehbar. Dies wird regelmäßig so gemacht.
Sollten Sie noch einmal dubiose Post dieses Unternehmens erhalten, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Mit besten Grüßen
Olaf Matlach, Rechtsanwalt
matlach@ksm-anwaelte.de

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