Inkasso SNT ohne Forderungsaufstellung

8. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)
Inkasso SNT ohne Forderungsaufstellung

Hallo,
am 04.04. habe ich von SNT Inkasso folgendes Schreiben bekommen:
Forderung der HanseNet Telekommunikation GmbH
In der vorbezeichneten Angelegenheit bitten Sie um Rückruf.


Mehr stand nicht im Brief.

heute (08.05.) kam der zweite Brief mit dem gleichen Betreff plus Zahlungsaufforderung:
trotz mehrfacher Mahnungen besteht bis zum heutigen Tag eine Forderung in Höhe von 93,02 Euro.

Sie bitten um Überweisung, sonst beauftragen sie einen Rechtsanwalt mit dem Mahnbescheid.


Mehr stand nicht im Brief.

Ich weiß nicht einmal worum es geht. Ich war bis 31.12.2009 Alice Kunde. Ich habe keine Mahnung erhalten. Ich könnte mir vorstellen, nachdem ich im Netz gesucht habe, dass es ein Gerät geht, dass man wohl zurücksenden muss. Der Brief enthält auch keine Forderungsaufstellung oder so...

Was soll ich nun tun? Ich habe eigentlich keine Lust nun mit denen in Kontakt zu treten :-(

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28 Antworten
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#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

eine Forderungsaufstellung kannst du anfordern...

Letztlich geht es nur darum, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht!? Das musst du wissen.

Ist sie nicht berechtigt, warte den MB ab und lege dagegen widerspruch ein! Entweder kommt dann gar nichts mehr, oder
das ganze landet vor Gericht und wird dort entschieden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

Ist denn eine Forderung prinzipiell gerechtfertig, wenn ich keine Mahnung bekommen habe?

Ist es besser den Mahnbescheid abzuwarten oder soll ich eine Forderungsaufstellung anfordern?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

weil ich bin der Meinung, damals in der Uni gelernt zu haben, dass eine ordentliche Mahnung nur dann vorhanden, wenn Sie per Einschreiben kommt??

-- Editiert TinaBlume am 09.05.2012 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

Ist denn eine Forderung prinzipiell gerechtfertig, wenn ich keine Mahnung bekommen habe?

Ist es besser den Mahnbescheid abzuwarten oder soll ich eine Forderungsaufstellung anfordern?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

schriftlich an Masseninkassoladen SNT :

Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit benötige ich folgende Unterlagen
Detailierte Forderungaufstellung
Gläubigervollmacht gem BGB § 174
Rechnungskopie sowie Zustellungsnachweis

p.s

Ein Inkassbüro überprüft nicht ob eine Forderung rechtens ist oder nicht

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

ok dann mache ich das mal und warte auf Antwort...

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
trotz mehrfacher Mahnungen besteht bis zum heutigen Tag eine Forderung in Höhe von 93,02 Euro.


Ist übrigens nur ein obligatorischer Standart Satz im Masseninkasso und hat eigentlich nichts zu sagen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

so heute kam die Antwort:
- Forderungsaufstellung Forderung 31,40, Kosten 59,40 (Mahnkosten 10, Inkassokosten 25, Porto 5, Rest Kontogebühren) und Zinsen 3,61
- Originalrechnung

nicht dabei war die geforderte Gläubigervollmacht und der Zustellungsnachweis

Also die Rechnung habe ich wohl wirklich nicht bezahlt, aber ich wurde auch nie gemahnt! Was soll ich nun tun?

Spontan würde ich die Forderung direkt an Alice bezahlen und den Rest nicht. Was meint ihr?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Originalrechnung
Um was handelte ist gem Orginal Rechnung ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

nicht zurückgeschickte Hardware. Ich hätte wohl so nen Modem an die schicken sollen

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mein Tipp als Ex Inkasso MA an Dich :

Überweise morgen € 31,40 direkt auf das bekannte Alice Konto

Wichtig : Zusatz Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers " Nur hauptforderung "

Meiner Meinung nach liegt hier auch kein Verzug vor
Die Gegenseite müsste die saubere Zustellung der entsprechenden Mahnbriefe nachweisen was kaum möglich sein wird
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Kontoführungsgebühren sind übrigens selbst im Verzugsafall nicht durchsetzungsfähg

AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08 "

Rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren eher unfreundlich :

Hier 4 neuere Urteile :

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 , Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen.
Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum
Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch
bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte.
Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten,
die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson
zu verlagern
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Dann wieder posten wenn SNT sich meldet



-- Editiert thehellion am 17.05.2012 22:22

-- Editiert thehellion am 17.05.2012 22:24

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

ok, Überweisung an Alice ist unterwegs....

was schreibe ich den SNT zurück? Ich würde schreiben, habe Hauptforderung an Alice überwiesen. Aber was schreibe ich wegen den anderen Forderungen? Etwas wie, es liegt kein Verzug vor, da ich nie angemahnt wurde?
Die Zitate wegen den Inkassokosten habe ich nicht verstanden. Heißt das, die können das noch von mir verlangen oder nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Zitate wegen den Inkassokosten habe ich nicht verstanden. Heißt das, die können das noch von mir verlangen oder nicht?

Wie Du aus den AZ ersiehst ist die Rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren teilweise recht unfreundlich
Selbstredend ist ein Inkassobüro nicht daran interesiert das ein Schuldner darüber in kenntnis ist ;-))
quote:
was schreibe ich den SNT zurück? Ich würde schreiben, habe Hauptforderung an Alice überwiesen.

ICH würde erst auf den kommenden SNT Brief warten und erst dannn reagieren - Am Besten wieder posten
quote:
Aber was schreibe ich wegen den anderen Forderungen?

was für andere Forderungen ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

ok, ich schreibe SNT, dass ich die Hauptforderung überwiesen habe und mehr nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Würde ich jetzt nicht machen !
Warte auf das kommende Inkassoschreiben und reagiere erst dann !

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#16
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

so ich hatte die Hauptforderung direkt an Alice überwiesen und dies so SNT mitgeteilt. Heute bekomme ich wieder Post: Sie schicken mit die Abtretungsvereinbarung und der Hinweis, dass Zahlungen an SNT zu tätigen sind. Dann fordern sie mich wieder auf die Gesamtsumme an SNT zu überweisen, da sie sonst gerichtliche Maßnahmen einleiten.

Was nun?

Ich würde nochmal schreiben: Ich habe die Hauptforderung bereits direkt an Alice überwiesen. Da Sie mir bis heute nicht nachweisen können, dass ich ordentlich gemahnt wurde, werde ich keine weiteren Zahlungen vornehmen, da ich nicht im Verzug war.

Oder habt ihr andere / bessere Vorschläge für mich? Ich bin für jeden Rat dankbar.

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#17
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich würde überhaupt nicht mit mehr SNT kommunizieren. Wieso auch? Die lassen ihre Forderung eh nicht fallen, egal was geschrieben wird.
Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Gericht kommt, würde ich widersprechen.

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die an alice überwiesene Summe wird immer noch mit eingefordert ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 07.06.2012 12:23

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#19
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Selbst wenn die Forderung im Zeitpunkt der Zahlung schon abgetreten war, kann dir das egal sein. Solgange man dich über die Abtretung nicht informiert hat, darfst du auch an den alten Gläubiger zahlen. Das steht hier: § 407 Abs. 1 BGB .

Wenn eine Forderungsabtretung erfolgt ist und das Inkasso-Unternehmen damit eine eigene Forderung gegen dich geltend macht, darf es übrigens keine Inkassogebühren für diese Tätigkeit verlangen. Sehr merkwürdig der Laden...

-- Editiert Jon Doe am 07.06.2012 16:09

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, ja sie fordern auch die Summe, die ich an Alice überwiesen habe und inwzischen ist die Gesamtsumme auch um 1,10 Euro angestiegen.

danke für den $ bzgl. der Abtretung! Den kann ich dann gleich noch anbringen :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Überweisung an alice ist wie lange her ?
Die Summe ist nicht wieder retourniert worden ?
Kontonummer hat gestimmt ?

Ich würde jetzt noch nicht reagieren sondern auf das nächste Schreiben warten in welchem man Dir - nachdem die zweckgebundene Zahlung der HF bemerkt wurde - versucht die Rechtmäsigkeit der Inkassogebühren zu "begründen"

Danach erst antworten
Wäre mein Vorschlag

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 07.06.2012 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

habe am 18.05. an Alice überwiesen und habe das auch SNT so geschrieben...Geld kam nicht zurück und Bankverbindung habe ich extra gesucht. Müsste stimmen.

Ich glaube ich schicke Ihnen Beleg bzgl. der Überweisung, falls die Kontonummer falsch war oder so... und Hinweis bzgl. der Abtretung....

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

so folgendes habe ich verschickt:

Hallo,

leider scheinen wir aneinander vorbeizureden. Ich habe am 18.05.2012 die Hauptforderung an Alice überwiesen (siehe Anhang), da Sie meiner ersten Forderung nach der Abtretungserklärung nicht nachgekommen sind und mir diese erst mit Ihrm Brief vom 05.06.2012 geschickt haben.

Viele Grüße


Dann bin ich mal gespannt was als nächstes kommt :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dann bin ich mal gespannt was als nächstes kommt :-)


Die studierten Call Agent Akademiker vom SNT Massen Inkasso Team werden den Eingang bestätigen und die Begleichung Ihrer Inkasso€uronen erbitten ;-)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 10.06.2012 13:12

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Phil Decker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

gibt es zu dem Punkt noch Neuigkeiten? Wäre nämlich sehr interessant, da in einem vorliegenden Fall SNT als Kooperationspartner von Unitymedia auftritt: UM bestätigte eine Kündigung, hat aber dennoch über SNT ein Inkassoverfahren eingeleitet. Alles weitere lief mehr als unseriös: Es fehlte die rechtliche Grundlage, die natürlich auf Nachfrage nicht geliefert werden konnte. SNT fordert aber einfach weiter....Bei UM bedient man sich üblicherweise anonymer Schreiben, bei SNT sind im einen Brief aber tatsächlich die direkten Verantwortlichen ersichtlich. Wäre interessant, ob andere auch ein vorsätzliches Handeln entdecken

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei einem Fall, wie von dir geschildert, würde ich eine Strafanzeige empfehlen. Sollen Sie gegenüber einer Staatsanwaltschaft erklären, was das soll. Meist hat der Spuk dann auch ein schnelles Ende.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TinaBlume
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

Also ich habe seit dem nichts mehr von SNT gehört. War also erfolgreich :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Phil Decker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

hier noch ein spätes Update zu den Erfahrungen mit SNT-Inkasso Potsdam:

In meinem Fall wurde versucht, ein Inkassoverfahren für einen Kabelnetzbetreiber umzusetzen, desseb Probleme im Kundenservice bekannt sind. Dieses Verfahren war von Beginn an fragwürdig, da fast zeitgleich die Rechung mit dem Inkassobescheid kam. Es wurde Dialog per Mail und Telefon (ja, ich weiß, nicht besonders klug, aber dazu gleich mehr)aufgenommen, es konnte keine Grundlage für das Inkassoverfahren genannt werden.
SNT verweigerte jegliche Stellungnahme zum Verfahren, naheliegend, wenn die Forderung nicht begründet werden kann. Der sogennante "Schuldner" hat darauf zunächst den Betrag überwiesen, nur um eine Schadensbegrenzung zu erreichen.

Nach einem Schreiben an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) wurde der Betrag für das Inkassoverfahren sofort erstattet - "auf Kulanz". Der BDIU nahm bis dahin SNT-Inkasso noch ein wenig in Schutz, bei dem Telefongespräch (Mitarbeiterin weigerte sich, die Forderung zu begründen) müßte wohl eine Verwechslung meinerseites vorliegen. Als aber dieser Vorgang per Verbindungsnachweis belegt werden konnte, war allen klar: SNT gehört in din Kategorie unseriös.
Wer also Probleme mit SNT Inkasso in Potsdam hat: Anwalt nehmen oder BDIU informieren, ggf. über Verbraucherschutzzentrale Hilfe suchen, sachliche Formulierung ist angemessen. Dies gilt natürlich nur, wenn erkennbar unseriös gehandelt wurde, dies ist aber z.B. der Fall, wenn eine Inkassounternehmen einen Vorgang nicht begründen kann....Je mehr Geschädigte sich melden, desto besser.
Auch wer berechtige Forderrungen hat, sollte dieses Unternehmen aus den genannten Gründen besser meiden.


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