Inkasso Rechnung - keine Mahnung? - was tun

23. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
locomallek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso Rechnung - keine Mahnung? - was tun

Hallo miteinander.

Vorgeschichte: Ich habe am 26.07.14 in einem Supermarkt mit EC Karte gezahlt. Der Betrag war 11,11€. Ich habe die nächsten Tage danach einen Brief von meiner Bank bekommen, dass mein Konto nicht aussreichend gedeckt war und mir 2,70€ gefehlt haben und der Betrag ausgeglichen wurde und mir eine Gebühr in Höhe von 2,60€ gestellt wurde. Alles schön und gut. Eigentlich ist mein Konto so eingerichtet, dass falls nicht genügend Geld vorhanden ist, keine Zahlung möglich ist. Habe also genügend Geld auf das Konto überwiesen und dachte das die Sache erledigt ist. Habe dann wieder einen Brief von meiner Bank bekommen, mit dem selben Text. Nichts unternommen, da das Konto nun gedeckt war.
Nun war ich im Urlaub und habe jetzt einen Brief von CCS Inkasso bekommen. Ich werde in dem Schreiben aufgefordert 91,48€ zu bezahlen.

1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 11,11€
2. Bankrücklastschriftskosten 10,47€
3. Adressermittlungskosten 10,00€
4. Verzugskosten 5,90€ (§§ 280, 286 BGB)
5. Geschäftsgebühr 45,00€ (§§ 280, 286,BGB, Nr. 2300 VV RVG)
6. Auslagen 9,00€ (§§ 280, 286 BGB, Nr. 7002 VV RVG)

Gesamt: 91,48€

Es steht noch da "Die daraus resultierende Abbuchung wurde von Ihrer Bank nicht durchgeführt. Damit ist Ihre ec-Kartenzahlung bis heute offen und Sie sind im Zahlungsverzug" - achwas.. sagt bloß wenn die Bank das nicht macht..

Ist das alles rechtens? Ich habe von dem Unternehmen keine Mahnung bekommen. Oder waren die auf "kontoauszugsseiten" der Bank geschickten Briefe Mahnungen? Ich finde die Summe von 91,48€ schon sehr knackig..

Hoffe ihr könnt mir Helfen, da ich mir selbst keiner Schuld bewusst bin.

Freundliche Grüße

Locomallek



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-- Editiert locomallek am 23.09.2014 18:34

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe von dem Unternehmen keine Mahnung bekommen. <hr size=1 noshade>

Doch, die Rücklastschrift auf dem Kontoauszug gilt als Manhnung.



quote:<hr size=1 noshade>Habe also genügend Geld auf das Konto überwiesen und dachte das die Sache erledigt ist. <hr size=1 noshade>

Wurde nicht versucht die 11,11€ erneut abzubuchen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das alles rechtens? <hr size=1 noshade>

Rechtens ja aber in dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Durch den Lastschriftstorno bist Du allerdings automatisch im Verzug

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Bei einem Lastschriftstorno sind gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 maximal 3,65 zu zahlen

Bei einer geplatzten EC Zahlung fallen zsätzlich Adressermittlungskosten von ca 10 € an

Mein Tipp

Du gehst her und überweist gerundet 25 € zweckgebunden unangekündigt direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro)

Im Verwendungszweck Die Rechnungsnummer bzw Buchungsnummer und "Nur Hauptforderung"

(Daten stehen auf dem damaligen Kontosauszug )

...wartest auf den nächsten Inkasso Brief und weißt die Forderung gegenüber dem Inkassobüro schriftlich zurück

Mental auf einige böse Briefe einstellen

Lies Dich evtl mal hier ein
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Zitat:
und mir 2,70€ gefehlt haben und der Betrag ausgeglichen wurde und mir eine Gebühr in Höhe von 2,60€ gestellt wurde.


Sicher das es nicht doch von der bank überwiesen wurde ?






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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 23.09.2014 22:03

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Doch, die Rücklastschrift auf dem Kontoauszug gilt als Manhnung.

Das stimmt so nicht. Auch wenn ich nun als Erbsenzähler gelte. Eine Rücklastschrift gilt gemäß BGB eher als ernsthafte Verweigerungshaltung. Kommt effektiv aber aufs selbe Raus: Eine weitere Mahnung braucht nicht zu kommen.

Würde auch so vorgehen wie thehellion schreibt. Die lustigen "Verzugskosten" sind im übrigen frei erfundener Quatsch.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
locomallek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten. Es wurde nochmals versucht abzubuchen und es wurde wieder zurück auf mein Konto überwiesen. Wieso auch immer, das Konto war gedeckt! Ich werde nun morgen zur Bank rennen und fragen was das alles soll. Wenn die mich nicht gescheit aufklären werde ich das so machen wie thehellion es geschrieben hat. Wenn ich dem Empfänger nun das alles aufgerundet überwiesen habe, ich aber weiterhin Inkasso Briefe bekomme weiß ich nicht was ich dann genau antworten soll..ich habe den Link durchgelesen und werde daraus aber nicht ganz schlau und habe ehrlich gesagt Angst, dass ich dann meinen Aufgerundeten Betrag los bin UND noch die Inkasso zahlen bzw vor Gericht gehen muss.

Vielen Dank nochmal!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie war der Zeitablauf? Erste Abbuchung am XX. schlug fehl, zweite Abbuchung war wann? Die Rücküberweisung wann und das Inkassobriefchen kam wann?

Wenn die hier abbuchen und dann wieder zurückbuchen, noch bevor das Inkasso tätig war, dann brauchst du ganz grundsätzlich den Verzugsschaden nicht bezahlen. Insbesondere die Adressauskunft nicht.

Sie hätten kein zweites Mal abbuchen müssen. Wenn sie es aber tun, ist er deren Privatvergnügen das Geld zurückzubuchen und dir stattdessen ein Inkasso auf den Hals zu hetzen. Das BGB bezieht sich dann auf Gläubigerverzug und Schadensminderungspflicht.

Zitat:
ich aber weiterhin Inkasso Briefe bekomme weiß ich nicht was ich dann genau antworten soll..

Im Prinzip gar nichts. Inkassos versprühen nichts als heiße Luft. Die können nicht viel mehr als ein Milchmann


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 24.09.2014 06:32

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn die Kontonummer und der Verwendungszweck angegeben ist dann kommen die 25 € auch an

Das Inkasso wird in weiteren Briefen logischerweise seine Sicht der Dinge darlegen und versuchen zu begründen

Kommt immer auch auf darauf an wie Du mental drauf bist
Wenn man deswegen monatelang schlecht schläft macht es keinen Sinn

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Gemäß der namhaften Anwaltskanzlei Schickner würden dem Inkassobüro maximal 13,50 zustehen ( Linke Spalte )



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 24.09.2014 08:52

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fool84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mit denen auch noch zu tun. Ich kann dir persönlich nur empfehlen, schriftlichen Widerspruch einzulegen, auf den Mahnbescheid zu warten und die Forderung teilweise anzuerkennen. Sollten die danach einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, wieder teilweise anerkennen ankreuzen und ansonsten den Forderungen zu widersprechen. Wichtig ist, dass du Belege deiner Bank beilegst, dass nicht versucht wurde, ein zweites Mal abzubuchen, bekommst du kostenfrei bei deiner Bank. Dann bleibt ihnen nur der Klageweg, der aber auch teuer werden kann

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das wird nach über 3 Jahren vermutlich den TE nicht mehr interessieren...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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