Inkasso Rechnung

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sarger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso Rechnung

Guten Tag,
ich habe ein Problem mit Inkasso.
Vor 3 Jahren war ich besoffen unterwegs und gegen meinen willen in den Krankenwagen geschoben. Ich hatte keine Gesundheitskarte dabei, deswegen habe ich die Rechnung per Post bekommen. Die Rechnung habe ich sofort an meine Krankenkasse geschickt und die Sache war erledigt. Jetzt, nach 3 Jahren taucht Inkasso auf und meint, dass ich noch 800€ zusätzlich zahlen muss (ink. 3 Jahren Zinsen). Bis jetzt habe ich keine Briefe/Rechnungen/Mahnungen bekommen. Der Brief ist an meine alte Adresse angekommen (wo ich schon seit einem Jahr nicht mehr lebe), d.h. theoretisch habe ich den nicht gesehen. Ich habe ein starkes Gefühl, dass liebe Inkasso mich verarschen will.
Bitte helfen Sie mir bei dieser Frage, soll ich den Brief einfach ignorieren?
Ich freue mich auf ihre Antwort!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

War das 2011 oder 2012? Wenn es noch in 2011 gewesen war, wäre das längst verjährt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sarger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

In 2011. Mit den Zinsen geht es komischerweise erst ab 01.2012 los.
Bin mir zu 99% sicher, dass es schon wieder Betrüger sind. Es gab auch keine genaue Anweisung, wohin ich das Geld überweisen muss. Diesen Orangen Zettel
gab es auch nicht. Sogar die Krankenkasse kann die Rechnung nicht mehr aufrufen, weil die so alt ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was für einen orangenen Zettel?

Findest du das Inkasso auf "www.rechtsdienstleistungsregister.de"?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Überweisungsschein, normaleweise legen sie den Schein mitein. Mein Brief ist angeblich von http://www.bavaria-inkasso.de


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Fehlen eines Überweisungsscheins hat nichts zu sagen. Das Inkasso gibt es jedenfalls. Wie dem auch sei. Da es verjährt ist würde ich nichts tun. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid einfach widersprechen und den Widerspruch ans Gericht schicken. Aber normalerweise kommt da nicht viel, denn die wissen selbst, dass es verjährt ist. Wenn die all zu sehr nerven kann man denen natürlich auch mit einem Satz schreiben, dass etwaige Ansprüche verjährt sind.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sarger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, so werde ich es auch machen!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lieber einmal schriftlich Einrede der Verjährung tätigen

Sonst wirs Du evtl von einem Telefon Inkasso Call Agent belästigt

.....Sollte dies noch zu keinem Erfolg führen, wird der Schuldner soweit möglich telefonisch kontaktiert, auch abends und am Wochenende.....
http://www.bavaria-inkasso.de/php/dienstleistungen.php



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Rechnung habe ich sofort an meine Krankenkasse geschickt und die Sache war erledigt. <hr size=1 noshade>

Das dürfte nicht ausreichend sein, da muss auch eine Zahlung an den Rechnungssteller erfolgen. Sonst ist da nichts "erledigt".



Aber wenn das verjährt ist, ist den Vorrednern zuzustimmen.



quote:<hr size=1 noshade>Sogar die Krankenkasse kann die Rechnung nicht mehr aufrufen, weil die so alt ist. <hr size=1 noshade>

Da hat sich der Mitarbeiter wohl geirrt (oder keine Lust gehabt).
Ich glaube nicht, das die Krankenkasse gegen die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Buchführungpflichten verstößt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist da. Sollte ich lieber zum Anwalt gehen und ihn in die "Prozessbevollmächtigder des Antragsgegners" Zeile eintragen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was steht auf dem Mahnbescheid, wann er beantragt wurde?

Du kannst natürlich zu einem Anwalt vor Ort gehen und ihm das übergeben.
Vorab nochmal die Frage: Deine Krankenkasse bestätigt dir aber, das bezahlt zu haben?

Nicht dass die Rechnung auf dem Weg dahin verloren ging und nie bezahlt wurde.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.343 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen