Inkasso Infoscore - Bitte um Information

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Infoscore - Bitte um Information

Hallo liebes Forum,

ich habe gerade ein Problem mit PayPal bzw. einem Inkassobüro. Mir ist klar, dass ich einen Bock geschossen habe, nur muss es jetzt ja irgendwie weitergehen.

Hier kurz die Sachlage:

- Im Oktober habe ich bei einem Onlineshop Ware im Wert von 110 € bestellt.
- Da mir diese nicht gefiel, wollte ich sie retournieren. Das habe ich - und hier liegt mein Fehler - zu spät, nämlich nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist und nach erster Mahnung durch PayPal getan. Hierzu der Hinweis: Der Händler bietet die Zahlungsmethode "Rechnung" im Rahmen eines Factoringvertrages an. Er bekommt also von PayPal den Betrag gezahlt und ich muss dann an PayPal überweisen.
- Sechs Wochen nach Erhalt der Ware habe ich diese retourniert. Sie wurde dem Händler nachweislich lt. DHL Sendungsverfolgung am 12.12.16 zugestellt und von diesem auch angenommen. Die Rücksendung erfolgt bei diesem Versand ausschließlich auf eigene Kosten, weshalb ich das Paket auch versichert geschickt habe und nachverfolgen kann, was mit ihm geschehen ist.
- Seither habe ich vom Händler nichts mehr gehört. Dafür erhielt. Dafür erhielt ich am 19.12. eine letzte Mahnung von PayPal mit Androhung der Weitergabe an ein Inkassobüro.
- Daraufhin schrieb ich PayPal an und schilderte die Situation und man teilte mir mit, dass ich mich an den Händler wenden müsse und PayPal erst reagieren würde, wenn der Händler die Retoure bestätige. Man würde aber kulanterweise das Inkassoverfahren zurückziehen, wenn der Händler sich melden würde.
- Auch den Händler schrieb ich an, dieser hat allerdings bis heute nicht reagiert.
- Stattdessen erhielt ich gestern die Nachricht eines Inkassobüros, dass das Verfahren nun eingeleitet worden sei und ich 70 € Inkassogebühren zusätzlich zu zahlen hätte. U.a. 12 € für Postauslagen, obwohl ich die Information per E-Mail erhalten habe.

Frage: Der Händler reagiert nicht, Ware ist retourniert (sie befindet sich also nicht mehr in meinem Besitz), PayPal sagt mir, sie seien nicht mein Ansprechpartner und das Inkassobüro wird nur auf Weisung von PayPal reagieren. Wie soll ich mich nun verhalten und sind Inkassogebühren in dieser Form und Höhe rechtens? Und sollte ich zahlen müssen wie bekomme ich die Ware wieder von einem Händler, der nicht reagiert?

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus
Cosi

Post vom Inkassobüro?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das habe ich - und hier liegt mein Fehler - zu spät, nämlich nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist

Das alleine wäre kein Problem. Wenn der Händler schon vorab wirksam über den Widerruf informiert wurde. Dass die Rücksendung sofort erfolgen muss, steht IMHO nirgendwo. Hast du dem Händler vorab Bescheid gegeben über die Retoure?

Ob du nun wirksam das Widerrufsrecht ausgeübt hast oder nicht, muss man halt nochmal anschauen.

Unabhängig davon würde ich dem Inkasso erst mal in etwa folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Die Waren sind zum Händler zurückgegangen. Ich kann auch beweisen, ihm die Waren zurück geschickt zu haben. Diese sind angekommen. ich habe mehrfach den Händler angeschrieben mit Aufforderu8ng, das mit Paypal zu klären und die Retoure zu bestätigen. Der Händler verweigert sich. Sie wollen unverzüglich Paypal anweisen, das ganze selbst mit dem Händler zu klären und den Fall einstellen. Bei Weigerung behalte ich mir Beschwerde beim Aufsichtsgericht und negative Feststellungsklage vor und ich werde auch ggf. eine Strafanzeige prüfen lassen. Im Moment hat der Händler sowohl Geld als auch Ware und begeht womöglich betrug. Womit Sie und Paypal womöglich Beihilfe begehen."

Dass Paypal das immer wieder auf dem Rücken der Kunden austragen will, weil die selbst keinen Bock haben, sich mit dem Händler anzulegen, würde ich so nicht akzeptieren.

Dass es übrigens ein Widerrufsrecht war, was zu spät kam, würde ich erst mal komplett beim Inkasso verschweigen. Warum? Solange der Händler nicht klar erklärt, dass er den verspäteten Widerruf ablehnt, würde ich argumentieren, dass der Händler den Widerruf akzeptiert hat und die Ware längst weiter verkauft hat. Im Moment hat der Händler ja sowohl Geld als auch Ware und das geht so erst mal nicht.

Wenn dann das Inkasso schreibt, dass der Widerruf zu spät kam, würde ich verlangen, dass die Ware erneut zugestellt wird, ich würde ggf. Versandkosten vorschießen, aber die Bezahlung der Ware zurückhalten bis sie eingetroffen ist.



-- Editiert von mepeisen am 01.01.2017 13:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Dass die Rücksendung sofort erfolgen muss, steht IMHO nirgendwo.

Da muss ich dich korrigieren:
Zitat:

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [Adresse] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.


= Die Rücksendung erfolgte nach den 14 Tagen = keine Rückzahlung = TS muss zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen lieben Dank für deinen Rat. Ich werde mich so wie von dir empfohlen an das Inkassobüro wenden und mal schauen, was passiert. Danke für deine Mühe!

@TheMentalist: Mich irritiert, dass ich, wie es aussieht, keinen Ansprechpartner habe. Keiner scheint für den Sachverhalt zuständig zu sein. Dass ich prinzipiell zahlen muss, wenn ich die Frist versäume, ist klar - aber das gilt doch nur, wenn der Händler die Retoure nicht akzeptiert, oder? Er hat sie vor Wochen erhalten und seither nichts mehr von sich hören lassen. Auch auf meine schriftliche Anfrage kam nichts. Spätestens da hätte er mir doch sagen können, wenn er die Rücksendung ablehnt. Soweit ich weiß sind beide Vertragspartner verpflichtet, einen evtl. Schaden so gering wie möglich zu halten. Ich hab den Händler vor Eingang der Inkassogebühren schriftlich um Antwort gebeten. Inkassogebühren wären nicht enstanden, wenn er reagiert hätte oder mir mitgeteilt hätte, dass ich die Ware zurücknehmen muss.

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Dass ich prinzipiell zahlen muss, wenn ich die Frist versäume, ist klar - aber das gilt doch nur, wenn der Händler die Retoure nicht akzeptiert, oder?

Du hast die Ware nach der Frist zurückgeschickt - ergo musst du die Rechnung zahlen. Jetzt hast du dem Händler auch noch die Ware zurückgeschickt, quasi zum Privatvergnügen, jetzt hast du gar nichts mehr.
Der Händler wird dir wohl erst - wenn überhaupt - die Ware gegen Erstattung der Versandkosten erneut zusenden.
Die Chancen für PayPal bzw. den Händler sehe ich sogar ziemlich hoch.

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#5
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhh, genau das ist der Punkt, der mich nachdenklich macht. Ist der Händler nicht zumindest verpflichtet, mich mehr oder weniger zeitnah - und spätestens auf meine Nachfrage - darüber zu informieren, dass er die Retoure nicht akzeptiert? Mir geht es darum, wie ich mich verhalten soll.

-- Editiert von Cosi123 am 01.01.2017 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da muss ich dich korrigieren:

Ok.
Ändert aber nichts dran, dass der Händler ja erst mal klar äußern muss, ob er den Widerruf anerkennt oder nicht. Beispielsweise bietet Amazon auch einen deutlich erweiterten Widerruf jenseits der gesetzlichen Regelungen bzw. deutlich länger.

Ob man die Ware dann nicht fristgerecht zurückgesandt hat, ändert nichts dran, dass Händler im Moment sowohl Ware als auch Geld hat und sich tot stellt und somit auch beispielsweise den erneuten Versand verweigert.

Zitat:
Du hast die Ware nach der Frist zurückgeschickt - ergo musst du die Rechnung zahlen

Der Händler hat das Geld doch längst. Hier geht's um die Paypal-Forderung...

Zitat:
Die Chancen für PayPal bzw. den Händler sehe ich sogar ziemlich hoch.

Das mag ja sein, auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist das Einbehalten der zurückgesandten Waren und des Geldes und das Sich-Tot-Stellen aber trotzdem Unfug,

-- Editiert von mepeisen am 01.01.2017 18:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ob man die Ware dann nicht fristgerecht zurückgesandt hat, ändert nichts dran, dass Händler im Moment sowohl Ware als auch Geld hat und sich tot stellt und somit auch beispielsweise den erneuten Versand verweigert.


So sehe ich es auch. Denn wäre ich über die Annahmeverweigerung der Retoure informiert gewesen, hätte ich anders reagieren können. Ich hatte bislang ja nichtmal die Chance, die Ware zurückzunehmen und das Geld vor Einleitung des Inkassoverfahrens zu bezahlen.

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#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Dass die Rücksendung sofort erfolgen muss, steht IMHO nirgendwo.

Da muss ich dich korrigieren:
Zitat:

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [Adresse] zurückzusenden oder zu übergeben.


Woher weißt du eigentlich, bei welchem Händler Cosi123 eingekauft hat und kennst somit seine Widerrufsbelehrung? Ich konnte das nirgends nachlesen.

Ansonsten stimme ich mepeisen zu, was vorerst die weitere Vorgehensweise von Cosi123 angeht. Möglicherweise reagiert der Händler ja auf die Nachfrage des Inkassos. Seine Annahme der Sendung und das darauffolgende Schweigen auf die Kontaktversuche würde ich auch erst mal als Zustimmung zur Rückabwicklung deuten. Alles weitere ergibt sich meiner Meinung nach dann aus der Antwort des Inkassos.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Das mag ja sein, auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist das Einbehalten der zurückgesandten Waren und des Geldes und das Sich-Tot-Stellen aber trotzdem Unfug,

Zum Teil stimme ich da zu. Aber das der TS die Ware retouniert hat - obwohl er ja wusste das es außerhalb der Frist war, ist ja sein reines Privatvergnügen?!

Zitat:

Woher weißt du eigentlich, bei welchem Händler Cosi123 eingekauft hat und kennst somit seine Widerrufsbelehrung? Ich konnte das nirgends nachlesen.

Les doch einfach den Ausgangspost:
Zitat:
Da mir diese nicht gefiel, wollte ich sie retournieren. Das habe ich - und hier liegt mein Fehler - zu spät, nämlich nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist

Ergo handelt sich höchstwahrscheinlich es um eine Standard-Widerrufsbelehrung welche es zu genüge im Internet gibt.

Zitat:
Seine Annahme der Sendung und das darauffolgende Schweigen auf die Kontaktversuche würde ich auch erst mal als Zustimmung zur Rückabwicklung deuten

In den meisten Firmen bringt DHL ganze Rollcontainer voller Retouren und es wird nur 1x für alle Retouren unterschrieben. Man kann also nicht sagen, dass die reine Annahme eines Paketes gleich die Annahme des Widerrufs darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):

In den meisten Firmen bringt DHL ganze Rollcontainer voller Retouren und es wird nur 1x für alle Retouren unterschrieben. Man kann also nicht sagen, dass die reine Annahme eines Paketes gleich die Annahme des Widerrufs darstellt.


Dass mein Päckchen nicht die einzige Retoure gewesen sein wird, davon ist auszugehen. Nur sollte man doch davon ausgehen, dass er seine Rollcontainer irgendwann auch abgearbeitet hat und antworten kann. Zumal ich ihn ja auch angeschrieben habe.

Mittlerweile sind vier Parteien an diesem Geschäft beteiligt. Ich als Käufer, der Händler, PayPal und das Inkassobüro. Der Händler reagiert gar nicht, PayPal verweist auf den Händler und das Inkassobüro auf PayPal. Das isr mein Dilemma. Dass ich einen Fehler gemacht habe, ist mir vollumfänglich bewusst. So fühlt sich keiner zuständig, Forderungen gegen mich werden immer härter und ich habe immernoch keinen Ansprechpartner. So geht es letztlich auch nicht. Versucht, das Problem zu klären habe ich jetzt mehrfach. Ich hätte sogar die von mir retournierte Ware zurückgenommen und bezahlt, hätte der Händler mir wenigstens geantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Seine Annahme der Sendung und das darauffolgende Schweigen auf die Kontaktversuche würde ich auch erst mal als Zustimmung zur Rückabwicklung deuten

In den meisten Firmen bringt DHL ganze Rollcontainer voller Retouren und es wird nur 1x für alle Retouren unterschrieben. Man kann also nicht sagen, dass die reine Annahme eines Paketes gleich die Annahme des Widerrufs darstellt.


Mithin ein berechtigter Einwand, was die Retourenannahme für sich allein angeht. In Zusammenhang mit dem Nichtreagieren auf meine Nachfrage würde ich als "unwissender Verbraucher", wie von Cosi123 bereits dargestellt, ebenso von einer Annahme des Widerrufs ausgehen. Wenn du verstehst, was ich meine...

Zitat (von Cosi123):
Mittlerweile sind vier Parteien an diesem Geschäft beteiligt. Ich als Käufer, der Händler, PayPal und das Inkassobüro. Der Händler reagiert gar nicht, PayPal verweist auf den Händler und das Inkassobüro auf PayPal. Das isr mein Dilemma.


Ich sehe da erst mal kein Dilemma. Als letztes hat dich das Inkasso angeschrieben, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Also ist das dein aktueller Ansprechpartner. Und dem würde ich, wie bereits geschrieben, wie von mepeisen in ihrer ersten Antwort formuliert zurück schreiben und dann erst mal auf die Antwort warten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wir haben hier ja die rein rechtliche Seite und die hat drei Ebenen, je nach Betrachtungsweise:

A) Der Widerruf kam zu spät bzw. Rückversand zu spät. Daraus folgt: Zahlungspflicht des Kunden, Pflicht zum erneuten Versand der Ware (ggf. auf Kosten des Kunden)

B) Ungewissheit, ob der Händler nun die Rückabwicklung akzeptiert oder nicht. Ungewissheit, ob der Kunde die Ware jemals zurück erhält.

C) Verweigerung des Rückversands der Ware durch das Sich-Tot-Stellen. Damit ungerechtfertigte Bereicherung des Händlers (Sowohl Ware einbehalten als auch Geld einbehalten).

Wir befinden uns nicht in der Situation, dass der Händler sagt "Gleichen Sie Paypal aus und bezahlen Sie die Versandkosten, dann schicke ich die Ware erneut zu". Dann hätte der Kunde wohl keine Chance.

Als Kunde würde ich erst mal davon ausgehen, dass meine Retoure akzeptiert wurde (ich wiederhole mich hier). Das Sich-Tot-Stellen ist keine Art, mit Kunden umzugehen. Davon abgesehen ist es auch fragwürdig, da der Händler etwas schuldet, nämlich ggf. unter Begleichung der Versandkosten die erneute Versendung der Ware. Sprich: Müsste dem Kunden nicht ein Zurückbehaltungsrecht zustehen, bis der Händler sich klar äußert?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cosi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt neue Entwicklungen.
Ich habe gestern die E-Mail an das Inkassobüro geschrieben. Sicherheitshalber habe ich auch PayPal ins Cc gesetzt. Heute antwortet mir PayPal mit offensichtlich einer Standard-E-Mail, nämlich mit genau der identischen, die sie mir bereits schon vor einer Woche geschrieben haben. Wort für Wort das gleiche Schreiben. Sie müssten auf den Händler warten etc. pp....

In meiner E-Mail an das Inkassobüro und PayPal habe ich, genau wie von mepeisen empfohlen, reagiert. Daraus geht doch hervor, dass PayPal sich bitte mit dem Händler in Verbindung setzen möge. Wie kann man denn mein Schreiben und die Tatsache, dass sich der Händler der Kontaktaufnahme verweigert, so ignorieren?

Naja, eine Antwort vom Inkassobüro steht noch aus. Hoffe mal, dass die keinen Knopf für Standard-Mails auf ihrer Tastatur haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich sehe hier keine neuen Entwicklungen.

Das Verhalten von PayPal war vorhersehbar. Dein Ansprechpartner ist momentan das Inkasso.

Auch wenn es dir sicherlich unter den Nägeln brennt, musst du jetzt erst mal deren Antwort abwarten. Bis dahin würde ich nichts weiter unternehmen, sofern sich nicht anderweitig etwas neues ergibt.

0x Hilfreiche Antwort

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