Inkasso-Forderung nach EC-Kartendiebstahl

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
elephant-girl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Forderung nach EC-Kartendiebstahl

Hallo zusammen,

ich möchte euch gerne meinen Fall schildern und würde mich über ein paar Rückmeldungen und Tipps freuen :)

Im August 2017 habe ich ein neues Girokonto eröffnet, allerdings noch nicht genutzt. Ich wollte im Laufe der nächsten Monate verschiedene Zahlungen dorthin umleiten. Im September kam mir dann die girocard abhanden, was ich aber zunächst gar nicht bemerkte - ich nutzte das Konto ja noch nicht. Zwischen dem 16. und dem 21.9. wurde die Karte dann insgesamt 3 Mal missbräuchlich dazu genutzt, bei einem Supermarkt per Lastschrift (mit meiner gefälschten Unterschrift) Waren im Gesamtwert von 350€ zu erwerben. Ich bemerkte das dann erst, als die Bank mir in einem Brief mitteilte, dass die erste Lastschrift geplatzt war, weil ja noch gar kein Geld auf dem Konto war. Am 25.09. erhielt ich besagten Brief und ließ natürlich sofort die Karte telefonisch sperren und beantragte einen neue. Am 12.10. war ich bei der Polizei und habe Anzeige (Diebstahl und Betrug) gegen Unbekannt erstattet. Ich wurde vernommen und habe alles wahrheitsgemäß angegeben.
Der Supermarkt hat dann nochmals versucht, das Geld abzubuchen, also habe ich den Supermarkt am 20.10. per Mail über die Anzeige informiert und diese auch als Scan angehängt. Darauf kam keine Antwort.
Am 4.12. erhielt ich dann Post von einem Inkassobüro mit einer Rechnung über 450€; bezahlbar bis zum 1.12. (der Brief war datiert auf den 20.11.).
Ich habe natürlich direkt am 5.12. per Einschreiben der Forderung widersprochen und den Fall geschildert. Ich habe darauf hingewiesen, dass sich das Inkassobüro doch bitte vertrauensvoll an die Polizei wenden soll, zur Einsicht der Anzeige Nr. xy und insgesamt auch bezüglich des weiteren Vorgehens zur Ergreifung der Täter.
Am 15.12. erreichte mich ein weiterer Brief (datiert auf den 8.12.). Ich werde um „Übersendung der EC-Kartensperrung sowie der Strafanzeige in Kopie" gebeten.

Ich frage mich nun:
Habe ich eine Nachweispflicht?
Muss ich dieser Bitte nachkommen?
Kann das Inkassobüro die Anzeige selbst bei der Polizei einsehen?
Ich habe nicht mal einen Nachweis der Kartensperrung - das lief alles telefonisch.
Muss ich mich da jetzt wirklich noch drum kümmern?

Und: habe ich irgendwas zu befürchten, weil die Kartensperrung ja erst NACH den Einkäufen erfolgte?

Vielen Dank im Voraus!

elephant-girl

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von elephant-girl):
Muss ich dieser Bitte nachkommen?

Nö.

Es wäre nur besser das jetzt zu machen, als später vor Gericht. Der Aufwand und die Problematik wird nicht geringer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und: habe ich irgendwas zu befürchten, weil die Kartensperrung ja erst NACH den Einkäufen erfolgte?

Nein. Wichtig ist nur, dass du sofort nach Kenntnisnahme reagiert hast.

Unautorisierte Zahlung ist unautorisierte Zahlung.

Ich würde hier gar nicht reagieren. Der Gläubiger bzw. das Inkasso kann die Anzeige einsehen. Du hast das Aktenzeichen benannt und damit ist es doch gut. Irgendwelche Diskussionen nun eingehen und Kopien irgendwo hinzusenden, halte ich für überflüssig.

-- Editiert von mepeisen am 19.12.2017 05:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich werde um „Übersendung der EC-Kartensperrung sowie der Strafanzeige in Kopie" gebeten.


Ich würde dem Inkassobüro nur kurz mitteilen, dass eine EC-Kartensperrung gar nicht möglich ist (und deshalb nichts übersendet werden kann), da eine EC-Karte seit 2007 kein gültiges Zahlungsinstrument mehr ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich nun:
Habe ich eine Nachweispflicht?


Nein, der Einzelhändler muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben.

Zitat:
Muss ich dieser Bitte nachkommen?


Nein!

Zitat:
Kann das Inkassobüro die Anzeige selbst bei der Polizei einsehen?


Mit etwas Aufwand JA -> das ist aber nicht Ihr Problem,

Zitat:
Ich habe nicht mal einen Nachweis der Kartensperrung - das lief alles telefonisch.


Das ist auch egal. Der Täter hat das elektronische Lastschriftverfahren missbraucht. Eine Kartensperrung bringt da gar nichts.

Zitat:
Muss ich mich da jetzt wirklich noch drum kümmern?


Nein, Sie müssen allenfalls einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.

Zitat:
Und: habe ich irgendwas zu befürchten, weil die Kartensperrung ja erst NACH den Einkäufen erfolgte?


Sie haben nichts zu befürchten.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Am 4.12. erhielt ich dann Post von einem Inkassobüro mit einer Rechnung über 450€; bezahlbar bis zum 1.12. (der Brief war datiert auf den 20.11.).


Sie könnten das Inkassobüro mal schriftlich fragen (Anfrage wg. Datenschutz), woher das Inkassobüro Ihre Postanschrift her hat.

Die Bank hätte die Anschrift wg. der Sperre nicht rausrücken dürfen.

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#6
 Von 
elephant-girl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Und: habe ich irgendwas zu befürchten, weil die Kartensperrung ja erst NACH den Einkäufen erfolgte?

Nein. Wichtig ist nur, dass du sofort nach Kenntnisnahme reagiert hast.

Unautorisierte Zahlung ist unautorisierte Zahlung.

Ich würde hier gar nicht reagieren. Der Gläubiger bzw. das Inkasso kann die Anzeige einsehen. Du hast das Aktenzeichen benannt und damit ist es doch gut. Irgendwelche Diskussionen nun eingehen und Kopien irgendwo hinzusenden, halte ich für überflüssig.

-- Editiert von mepeisen am 19.12.2017 05:59


Danke, das beruhigt mich :)

Soll ich antworten, dass ich die geforderten Kopien nicht zusenden werde, sondern die sich selbst drum kümmern sollen, oder soll ich besser einfach nichts antworten?

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#7
 Von 
elephant-girl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Ich frage mich nun:
Habe ich eine Nachweispflicht?


Nein, der Einzelhändler muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben.

Zitat:
Muss ich dieser Bitte nachkommen?


Nein!

Zitat:
Kann das Inkassobüro die Anzeige selbst bei der Polizei einsehen?


Mit etwas Aufwand JA -> das ist aber nicht Ihr Problem,

Zitat:
Ich habe nicht mal einen Nachweis der Kartensperrung - das lief alles telefonisch.


Das ist auch egal. Der Täter hat das elektronische Lastschriftverfahren missbraucht. Eine Kartensperrung bringt da gar nichts.

Zitat:
Muss ich mich da jetzt wirklich noch drum kümmern?


Nein, Sie müssen allenfalls einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.

Zitat:
Und: habe ich irgendwas zu befürchten, weil die Kartensperrung ja erst NACH den Einkäufen erfolgte?


Sie haben nichts zu befürchten.


Danke, auch das ist sehr beruhigend zu lesen.
Ich hoffe, die lassen mich jetzt in Ruhe...

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe, die lassen mich jetzt in Ruhe...


Das Inkassobüro wird Sie nicht in Ruhe lassen.
Das macht aber auch nichts, denn das Inkassobüro kann Ihnen gar nichts. Deren Briefe können Sie getrost als Klopapier verwenden. Sie haben der Forderung einmal schriftlich und nachweislich widersprochen - das reicht aus.
Wichtig ist eben, dass Sie Ihren Briefkasten beobachten und einem gerichtlichen Mahnbescheid (Gelber Umschlag) rechtzeitig widersprechen.
Egal ob Sie jetzt mit dem Inkasso telefonieren, Briefe schreiben oder ignorieren -> es wird eh nichts ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Bank hätte die Anschrift wg. der Sperre nicht rausrücken dürfen.

Wissen wir im Forum doch mittlerweile. Produkt "Adfinder" der Schufa.

Ich bin genau wegen diesem Problem auch zur Zeit in Korrespondenz mit dem Datenschutz. Ich habe nämlich der Schufa widersprochen, meine Daten so zu nutzen. Als Antwort kam nur ein "Machen wir und wir dürfen das". Vom Datenschutz kam nur die Antwort, dass die Schufa periodisch prüfen würde, ob der Dienst missbräuchlich verwendet wird. Ich habe zurück gefragt "Wie soll das bitte gehen? Die Schufa weiß gar nicht, ob beispielsweise die Karte längst als gestohlen gemeldet wurde." Antwort noch ausstehend.

Zitat:
Soll ich antworten, dass ich die geforderten Kopien nicht zusenden werde, sondern die sich selbst drum kümmern sollen, oder soll ich besser einfach nichts antworten?

Kann man machen. Muss man wie gesagt nicht. Wenn ich was schreiben wollen würde, dann maximal ein "Wertes Inkasso. wenden Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle bzw. zuständige Staatsanwaltschaft. Wenn ich in einem etwaigen Verfahren als Zeuge geladen werde, werde ich natürlich kooperieren. Ansonsten lassen Sie mich doch einfach in Ruhe. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich mir etwaige Schritte vorbehalten und ggf. auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzu schalten."

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Allgemeine Frage: Ist das verspätete Sperren tatsächlich unschädlich?

In diesem Fall hier ist der große Vorteil für den TE, dass per ELV bezahlt wurde, hätte der Handel nur einmal nach einem Ausweis gefragt.... ;)

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Allgemeine Frage: Ist das verspätete Sperren tatsächlich unschädlich?

So allgemein gefragt muss man mit Jein beantworten.
Soweit ich die Gerichtsurteile in dem Bereich im Kopf habe, kommt es stark drauf an, ob man grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann oder nicht.

Beispiel: Wer die Karte samt Geldbeutel verliert, die PIN-Nummer im Geldbeutel hatte, der hat selbst bei sehr schnellem Reagieren und Sperren so seine liebe Mühe.

Bei einer ELV sollte ein verspätetes aber rechtzeitiges Sperren eher unschädlich sein.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Wie bereits gesagt hatte: Eine Sperre bei ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) bringt den Betroffenen nichts, da der Abrechnungsdienst im Einzelhandel auf eine Sperrliste der Bank i.d.R. nicht zugreifen kann.
Insoweit kommt es auf eine Sperre gar nicht an.

Das Inkasso baut jetzt Druck auf den vermeintlichen Schuldner. Polizei, Strafanzeige -> viele Menschen wollen damit nichts zu tun haben und zahlen, weil sie Ruhe haben wollen. Darauf hofft jetzt das Inkasso.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Weg zum Karteninhaber ist der deutlich einfachere als der zum Betrüger, der oftmals nie oder nur nach längerer Zeit gefasst wird bzw. bei dem dann womöglich nichts zu Holen ist. Menschen, die viel Geld haben, machen das ja etwas seltener als Menschen, die Geld brauchen.

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