Inkasso-Brief wegen zuviel Grundgebührerstattung

5. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
OnkelShmelman
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso-Brief wegen zuviel Grundgebührerstattung

Hallo liebe Forengemeinde,

ich würde mal gern Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen. Hier die Geschichte:

Ich hatte vor einiger Zeit einen Handyvertrag über einen Online-Händler abgeschlossen, bei dem mir der Händler über 24 Monate jeden Monat einen Teil der Grundgebühr zurückerstattet hat. Hat alles über die 2 Jahre problemlos funktioniert. Jetzt kam ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen, dass sie für diesen Online-Händler eine Forderung eintreiben "aus Ungerechtf. Bereicherung" vom Datum xy.

Ich habe verwundert nachgeschaut in meinen Kontoauszügen und da hat der Online-Händler tatsächlich kurze Zeit nach dem Ablauf der 24 Monate noch einmal den früher üblichen Betrag von rund 5 Euro überwiesen, offenbar fälschlicherweise. Das ist mir damals aber gar nicht aufgefallen, dass bereits 24 Zahlungen erledigt waren und dies quasi eine zuviel war. Das hab ich erst jetzt gemerkt, als ich die Zahlungen der damaligen 2 Jahre Monat für Monat überprüft habe.

Der Händler war also selbst schuld und hat wahrscheinlich irgendwann gemerkt, dass er da mit der 25. Überweisung Mist gebaut hat. Mittlerweile war ich aber umgezogen, hatte diesem Händler aber nicht meine neue Adresse mitgeteilt, da ich mit ihm ja eigentlich nichts mehr zu tun hatte (die Zahlungen liefen problemlos und meine Kontonummer blieb ja gleich). Vielleicht hat der Händler versucht, mich unter meiner alten Adresse anzuschreiben und mich zu informieren, dass das eine Fehlüberweisung war (ist aber nur eine Vermutung, vielleicht hat er auch gar nichts gemacht). Er hätte mich aber genauso per E-Mail oder telefonisch kontaktieren können, diese Kontaktdaten hatte er von mir. Aber da kam nichts.

Nun hat der Händler vermutlich wegen dieser mickrigen 5 Euro und weil ich nicht reagiert habe (ich wusste ja von nichts) die ganze Sache an das Inkasso-Unternehmen übergeben. Und die haben meine neue Adresse ausfindig gemacht und mir eine Forderung von über 30 !!! Euro geschickt. Sie schreiben, sie hätten Inkassovollmacht und Zahlungen und Rücksprache gingen nur über sie. Wenn ich nicht binnen weniger Tage zahle, seien sie beauftragt, weitere Schritte einzuleiten und es könnte eine Meldung an die SCHUFA nach sich ziehen. Toll!

Zur eigentlichen mickrigen Hauptforderung von 5 Euro haben die Dödel einen Batzen Kosten wegen Anschriftenermittlung und Bearbeitungsgebühr addiert, außerdem irgendwelche Kontoführungsgebühren sowie Gläubigerspesen und Verzugszinsen! Toll!

Ich verstehe nicht, wieso der dämliche Händler nicht mal in seinen Unterlagen nachsieht und versucht, mich per Telefon oder E-Mail zu erreichen? Stattdessen wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet!

Was meint Ihr, wie sollte ich jetzt reagieren?
Sollte ich gar nicht reagieren? Denn es ist ja keine gerichtliche Mahnung, außerdem kam der Brief nicht mal per Einschreiben. Zudem haben die mich bei der Adressierung mit dem falschen Geschlecht angeredet. Im Prinzip bin ich ja dann gar nicht der Adressat.
Ich vermute aber, dass dann bald der nächste Brief kommt und die ihre Forderung noch schön weiter aufblähen. Können Gerichte eigentlich Verfahren wegen zu geringer Streitwerte (5 Euro) ablehnen wegen unverhältnismäßiger Kosten-Aufwand-Relation?

Oder sollte ich mich erstmal an den Händler wenden? Ich wäre ja bereit, die paar mir fehlerhafter Weise überwiesenen 5 Euro zurückzuzahlen, will aber nicht noch jede Menge Schotter diesem Inkassounternehmen in den Rachen werfen! Würde mir das was bringen, wenn ich ihm die 5 Euro jetzt noch schnell zurückzahle (vorausgesetzt, er gibt mir seine Kontodaten)? Damit wäre ja dann die Grundlage für die Forderung der Inkasso-Firma beseitigt und diese unbegründet.

Ich wäre für Eure Meinungen sehr dankbar!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich wäre ja bereit, die paar mir fehlerhafter Weise überwiesenen 5 Euro zurückzuzahlen, will aber nicht noch jede Menge Schotter diesem Inkassounternehmen in den Rachen werfen!
Die Gebühren sind sicherlich nicht durchsetzungsfähig
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

In irgendeinem alten Schreiben sind doch sicherlich die Kontodaten aufgelistet ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Kontodaten erkennt man meist auch auf den Gutschriften.
Überweise einfach die 5.-€ und ignoriere das Inkasso.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Das lässt auf eine Masche schließen. Man könnte überlegen, das der Aufsichtsbehörde des Inkasso-Unternehmens mitzuteilen.

Ich würde auch nur die fünf Euro überweisen. Das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen, dich erst selbst und kostenfrei zu mahnen. Die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens war objektiv unnötig. Du solltest ggf. den weitergehenden Inkasso-Forderungen schriftlich per Einschreiben widersprechen, um einen Schufa-Eintrag zu verhindern. (Wobei ich allerdings Zweifel hätte, ob ein solches Inkasso-Unternehmen überhaupt Vertragspartner der Schufa ist).

Handelt es sich bei dem Telekom- und dem Inkasso-Unternehmen eigentlich um größere Anbieter oder um kleine Klitschen?

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#4
 Von 
OnkelShmelman
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Ich schätze mal, die Unternehmen gelten eher nicht als kleine Klitschen: Sparhandy und TeschInkasso.

Habe tatsächlich noch ein Schreiben mit Kontodaten gefunden. Das ist allerdings schon drei Jahre alt.

Ich sollte also einfach 5 Euro an Sparhandy überweisen ohne vorher Kontakt zu denen aufzunehmen?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig!
Übrigens - Sparh. ist doch eine, wenn auch etwas bekanntere Klitsche!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich kannte Sparhandy bis jetzt noch nicht. Eine kurze Google-Suche zeigt aber schon recht deutlich, um was für einen Laden es sich handelt. Die negativen Bewertungen sagen eigentlich alles...

http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/sparhandy_de__1063047

Eine Suche nach Tesch-Inkasso zeigt ebenfalls überdurchschnittlich viele negative Erfahrungsberichte. Zum Beispiel auch bei Stiftung Warentest unter der Überschrift "Schlimme Abzockerei".

http://www.test.de/vzbv-Studie-ueber-Inkassofirmen-Schlimme-Abzockerei-4309400-0/

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ja klar, was sollte man im Netz auch Tolles über ein Inkassobüro veröffentlichen!? Über die meisten, auch großen Inkassounternehmen, findet man fast ausschließlich negative Informationen im Netz. Das sagt aber gar nichts über die Berechtigung oder die Seriosität eines solchen Unternehmens aus!? Das kann man übrigens auch an den Bewertungen hier im Forum sehr schön sehen:
90% der User bewerten ihr eigenes Fehlverhalten (fällige Forderungen) als Kavaliersdelikte, das Verhalten der Gläubiger aber als 'betrügerisch'.
Da gehen innere und äußere Sicht etwas auseinander!? :)
In diesem, sehr speziellen, Fall kann man mit dem Gläubiger oder dem Inkassounternehmen auf jeden Fall reden. Sie sollten die 5 Euro, wie oben beschrieben an den Gläubiger auskehren und die Forderung schriftlich gegenüber dem IKU zurückweisen. Seien Sie dem IKU gegenüber so fair, das Bestreiten auch zu erläutern! Denn die können nichts dafür. Die erhalten eine Weisung von ihrem Auftraggeber, die sie nicht im Detail prüfen können. In der Regel gibt es zwischen dem IKU und dem Gläubiger Verträge, die solche Forderungen ausschließen. Aber wie gesagt - das IKU kann nicht jede Forderung, die übergeben wird, prüfen.
Weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin, dass der Gläubiger den in Rede stehenden Betrag überwiesen hat (weshalb eine Bewertung als 'Forderung aus ungerechtf. Bereicherung', sowohl was die Höhe der Forderung angeht, als auch deren Zustandekommen, wohl eher hypothetisch erscheint). Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine bestrittene Forderung nicht bei einer Auskunftei eingemeldet werden darf.
Das sollte eigentlich genügen.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine bestrittene Forderung nicht bei einer Auskunftei eingemeldet werden darf.


Wie bereits mehrfach von Gerichten festgestellt wurde....Wenn man sich gegenüber dem Gläubiger nicht meldet, gilt die Forderung bereits als bestritten.

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Wenn man sich gegenüber dem Gläubiger nicht meldet, gilt die Forderung bereits als bestritten.
Wo haben Sie denn den Schmarrn her!?!?!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wo haben Sie denn den Schmarrn her!?!?!?

Da muss ich zustimmen. Das ist wohl eher Schmarrn.
Das Gegenteil ist eher der Fall: Wenn man sich nicht meldet, gehen manche Gerichte sogar von einer stillen Zustimmung aus. Ein einmaliges Zurückweisen ist eher notwendig, denn optional. Die Frage ist eher wie:

Hier ist der Fall eh eindeutig. Es war das persönliche Privatvergnügen des Händlers, Fehler bei der Überweisung zu machen. Natürlich darf man zuviel überwiesenes Geld nicht einfach einbehalten. Aber bei nur 5 EUR wird kein Richter der Welt Vorsatz erkennen.

Aus der Wendung "Forderung aus ungerechtf. Bereicherung" lese ich Nötigung ab. Natürlich spricht anephan hier von Fairness gegenüber dem IKU. Ich bin auch generell dafür, einem IKU mindestens einmal die Sachlage aus seiner Sicht zu schildern. Aber: Wenn das IKU hier zu einer solchen Wendung greift und das ungeprüft, dann sehe ich keinerlei Grund mehr, fair gegenüber dem IKU vorzugehen.

Formulierungsvorschlag:
quote:

Guten Tag.

Ich weise die Unterstellung "Forderung aus ungerechtf. Bereicherung" weit zurück. Sie unterstellen mir hier unterschwellig Straftaten. Der fragliche Betrag von 5 EUR wurde mir vom Händler überwiesen. Der Fehler liegt eindeutig nicht bei mir. Aufgrund des niedrigen Betrags ist mir das nicht aufgefallen und auch so konnte ich erst nach Durchsicht aller Kontoauszüge der letzten zwei Jahre feststellen, dass einmal zuviel überwiesen wurde.

Ich habe die 5 EUR ohne Anerkennen einer Rechtspflicht zurück überwiesen. Ich kündige an, bei weiteren Schreiben ihrerseits, des Händlers oder eines Anwalts nicht nur Strafanzeige wegen Nötigung zu erstellen sondern auch Beschwerden beispielsweise vor dem Bundesverband der Inkassounternehmen.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG und ich untersage Ihnen das Melden an Auskunfteien.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Da muss ich zustimmen. Das ist wohl eher Schmarrn.
Das Gegenteil ist eher der Fall: Wenn man sich nicht meldet, gehen manche Gerichte sogar von einer stillen Zustimmung aus <hr size=1 noshade>


Man sollte sich nicht in Dunkeln bewegen, die Gefahr, sich einen Schmarrn zuzuziehen, ist groß:

Hier kommt hinzu, dass auf Schuldnerseite zunächst auf die erfolgten Mahnungen der Gläubigerseite nicht reagiert worden ist. Dies musste der Klägerseite aber deutlich machen, dass nunmehr der Rechtsweg eingeschritten werden muss. Jedenfalls war es keine zweckentsprechende Maßnahme, dann zunächst erst noch einmal ein Inkassobüro zu beauftragen, das nur weitere Mahnungen versendet und somit nur die Kosten in die Höhe treibt.




.AG Brandenburg
Entscheidungsdatum: 27.08.2012
Aktenzeichen: 31 C 266/11
Dokumenttyp: Urteil

Wie kann man nur auf die kindliche Aussage kommen, Schweigen sei als Zustimmung zu werten?

OLG Düsseldorf AZ: 5 U 28/96 kann alleine ein bloßes Schweigen des Schuldners noch nicht den begründeten Eindruck hervorrufen, der Schuldner werde nach Beauftragung eines Inkassobüros zahlen
oder in weiterem Umfang Zahlungen leisten. Ein bloßes Schweigen des Schuldners auf Zahlungsaufforderung kann vielmehr damit gedeutet werden, daß der Schuldner nicht zahlen kann oder zahlen will und deshalb Zeit gewinnen möchte,
folglich auch durch Inkaufnahme eines aussichtslosen Prozesses ( Entscheidung vom19.09.1996, AZ: 5 U 28/96 )




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-- Editiert meri am 08.10.2012 13:20

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie kann man nur auf die kindliche Aussage kommen, Schweigen sei als Zustimmung zu werten?

Das ist nicht kindlich. Das ist die aktuelle Rechtsprechung. Sind die Forderungen berechtigt und meldet man sich einfach nicht, sprechen einige Gerichte durchaus (und mit Blick auf die anderen gerichte, die Inkassogebühren als NICHT erstattungsfähig ansehen) Urteile, in denen sie die Inkassogebühren als erstattungsfähig ansehen.
Wohlgemerkt: In denen man NICHT reagiert.

Nur weil ein Gericht den Fall "Gläubiger reagiert bei gerechtfertigter Forderung nicht" als nicht erstatungsfähig verargumentiert, heisst das nicht, dass alle Gerichte das so sehen.

Ich würde auch wollen, dass den Inkassobüros die Geschäftsgrundlage ganz entzogen wird. Das ist aber nicht der Fall.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

90% der User bewerten ihr eigenes Fehlverhalten (fällige Forderungen) als Kavaliersdelikte, das Verhalten der Gläubiger aber als 'betrügerisch'

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Zugegeben : Da ist was dran - allerdings haben es die beauftragten Inkassobüros i.d.r. ebenfalls faustdick hinter den Schlitz Ohren indem ganz einfach versucht wird von der Unkenntnis eines Schuldners zu profitieren




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist müßig Prozentzahlen zu suchen. Aber es gibt auch sehr viele, die durchaus einsehen, dass sie was verpennt haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Es ist müßig Prozentzahlen zu suchen. Aber es gibt auch sehr viele, die durchaus einsehen, dass sie was verpennt haben.
Das mag sein - nur die Konsequenzen wollen sie dann lieber nicht einsehen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Streite ich nicht ab. Daraus aber einen Querschluss zu ziehen, dass Inkassounternehmen stets seriös sind, ist falsch. Alleine wegen der Masche fast aller Inkassounternehmen, erst einmal viel zu hohe und falsche Gebühren zu verlangen, egal wieviele tausende Gerichtsurteile ihnen beispielsweise "Kontoführungsgebühren" aberkennen, zeigt eindeutig dass kaum ein Inkassounternehmen sich wirklich als seriös versteht.

Daran ändert kein prozentsatz der Welt etwas daran, egal wieviele Forderungen gerechtfertigt sind oder wieviele nicht.

Und davon ab: Ich will nicht wissen, wieviel Prozent der Deutschen derart unter dem teils massiven Druck der Inkassounternehmen einknicken, obwohl die Forderung ungerechtfertigt ist. Ich habe schon oft in diversen Foren gelesen "Sind doch nur 50€, bezahle lieber, die zerren dich sonst vor Gericht." auf Beiträge, die schreiben "Ich weiss gar nicht, was ich da bestellt haben soll".
Man traue einem Inkassounternehmen nur soweit man es werfen kann. Nur wenn man sich absolut sicher ist, dass alles korrekt lief und alles gerechtfertigt ist, könnte man überlegen, ob man hier auch irgendwie eine Inkassogebühr anerkennt, aber auch nur dann.

Aber da ich auch als Gläubiger 20 Briefe aus meinem System herausgenerieren kann sehe ich persönlich 0 Mehrwert im geschäftsmodell des Inkassounternehmens und spreche denen die Existenzberechtigung ab. Leider bin ich nicht der König von Deutschland, sonst wären die IKU längst verboten.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und davon ab: Ich will nicht wissen, wieviel Prozent der Deutschen derart unter dem teils massiven Druck der Inkassounternehmen einknicken, obwohl die Forderung ungerechtfertigt ist.


Inkassounternehmen melden (vermutlich gegen einen entsprechenden Obulus) "Forderungen" an Schufa, Creditreform pp. Wenn also eine unberechtigte "Forderung" eingemeldet wird, zahlt der Eingetragene, um wieder aus den Listen entfernt zu werden. Die Auskunfteien nehmen auch bereits verjährte Forderungen neu in ihre Listen auf.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wenn also eine unberechtigte "Forderung" eingemeldet wird, zahlt der Eingetragene, um wieder aus den Listen entfernt zu werden .

Kannst du das etwas näher erläutern? Also was der eingetragene zahlt (außer ggf. Briefporto)?

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die "Forderung" natürlich.
Schließlich rechnet man mit der Einfältigkeit der Eingemeldeten.


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-- Editiert meri am 09.10.2012 12:47

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